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Ein "Ausflug" in
die Geschichte der Mikrobiologie
(ein Vortrag von Arnher
E. Lenz im Jahr 2009)
Der Weg zur Mikrobiologie
wurde von einer Reihe von Forschern vorbereitet, die alle zum Erkenntnisgewinn
beitrugen und auf deren Arbeiten die folgenden Forschergenerationen aufbauen
konnten.
Hier steht Charles
Darwin (1809-1882) mit seinen Beiträgen an einem Wendepunkt
im Erkennen unserer Naturgeschichte. Doch anderen gebührt auch die
Ehre für ihre Beiträge. Wir wollen versuchen einen chronologischen
Abriss zu geben.
Karl Ernst von Baer(1792-1876),
der auf Gut Piep in Estland geboren wurde, war in seiner Embryonenforschung
erfolgreich. Er war der Entdecker der Eizelle bei Säugetieren, also
auch des Menschen. Er begann seine Forschungen zur Embryologie in Königsberg.
Er zeigte, dass die Entwicklung der Embryos bei Tieren von allgemeinen
Formen zu spezifischen, artgerechten Formen fortschreitet. Die Baersche
Regel oder das „Gesetz der korrespondierenden Stufen“ wurde von seinen
Zeitgenossen nicht in ihrer Bedeutung erkannt. Erst Ernst Haeckel (1834-1919)
entwickelte diese Regel zur biogenetischen Grundregel weiter. Seinen Lebensabend
verbrachte Baer in Dorpat, wo er von 1867 bis zu seinem Tode lebte. Hier
verfasste er zahlreiche Artikel zur Biologie, in denen er auch Charles
Darwin kritisierte.
August Weismann(1834-1914)
war ein deutscher Biologe, der von Ernst Mayr als der bedeutendste Evolutionstheoretiker
des 19. Jahrhunderts nach Charles Darwin angesehen wurde. Weismann veröffentlichte
eine Arbeit Über die Berechtigung der Darwin’schen Theorie (1868)
in der er Schöpfungsglauben und Evolutionstheorie verglich. Nach diesem
Zeitpunkt war Evolution für ihn eine Tatsache. Er veränderte
seine Ansichten über den Funktionsmechanismus der Vererbung jedoch
im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit. Letztendlich vertrat er die
Keimplasmatheorie, die besagt, dass multizellulare Organismen aus Keimzellen,
die die Erbinformationen enthalten und aus somatischen Zellen besten, die
die Körperfunktionen ausführen. Die Keimzellen werden weder beeinflusst
durch das, was der Körper lernt, noch durch irgendwelche Fähigkeiten,
die dieser während seines Lebens erwirbt, und können somit diese
Informationen auch nicht an die nächste Generation weiterreichen.-
Womit er sich klar gegen die Vererbung erworbener Eigenschaften, á
la Lamarck, stellt.
Matthias Schleiden
(1804-1881) war Botaniker und Mitbegründer der Zelltheorie, zusammen
mit Theodor Schwann (1810-1882), der ein Physiologe war. Die Zelltheorie
geht auf beide Wissenschaftler zurück. Schleiden schrieb Beiträge
zur Phytogenese und stellte fest, dass die verschiedenen Teile der Pflanzen
aus Zellen bestehen. So wurde Schleiden der erste deutsche Botaniker, der
formulierte, was damals unbestätigte Theorie in der Biologie war.
Dies ist ähnlich bedeutend wie die Atomtheorie für die Chemie.
Er erkannte auch die Bedeutung des Zellkerns, der 1831 von dem schottischen
Botaniker Robert Brown (1773-1858) entdeckt worden war, und erahnte die
Bedeutung des Zellkerns für die Zellteilung. Schleiden war auch einer
der ersten deutschen Botaniker, die Charles Darwins Evolutionstheorie akzeptierten.
Zusammen mit Theodor Schwann schuf Schleiden die Grundlagen der Zellularpathologie
von Rudolf Virchow (1821-1902). Theodor Schwann entwickelte im Jahre 1839
zusammen mit Matthias Schleiden die Zelltheorie, welche die Zellen als
die grundllegenden Partikel der Pflanzen und der Tiere kennzeichnet. Schwann
und Schleiden erkannten, dass einige Organismen einzellig sind, während
andere mehrzellig sind. Sie erkannten auch, dass Membranen und Zellkerne
zu den allgemeinen Zelleigenschaften gehören und beschrieben sie durch
Vergleich der verschiedenen Tier- und Pflanzengewebe. Diese Beobachtungen
und die Zellentheorie wurden in Schwanns „Mikroskopischen Untersuchungen
über die Übereinstimmung in der Struktur und dem Wachstum der
Tiere und Pflanzen“ zusammengefasst und 1839 veröffentlicht.
Gregor Mendel (1822-1884)
entdeckte die Regeln der Vererbung, die heute Mendelsche Regeln genannt
werden. Als Grundlage dazu dienten Versuche mit ca. 28.000 Erbsenpflanzen,
die er zwischen 1856 und 1863 durchführte. Aus diesen Versuchen entwickelte
er die Uniformitätsregel, die besagt, dass die Nachkommen von zwei
reinerbigen Eltern stets gleich aussehen. Die Spaltungsregel besagt, dass
sich bei den Nachkommen der Enkelgeneration die Merkmale im Zahlenverhältnis
3 zu 1 aufspalten, und die Unabhängigkeitsregel besagt, dass sich
die Anlagen für mehrere Merkmale unabhängig voneinander vererben
und so neu kombinieren können.1865 veröffentlichte er die Ergebnisse
seiner Kreuzungsversuche, die in ihrer Bedeutung nicht wahrgenommen wurden.
Erst nach seinem Tod zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde seine Forschung
von Hugo de Vries (1848-1935), Carl Correns (1864-1933) sowie Erich Tschermak
(1871-1962) unabhängig voneinander wiederentdeckt. Ein weiterer Forscher,
der für die Genetik von Bedeutung war, war der deutsche Anatom und
Zellbiologe Walther Flemming (1843-1905), der als der Begründer der
Zytogenetik gilt. Von ihm wurden auch die Begriffe „Chromatin“ und „Mitose“
geprägt. Flemming war einer der Pioniere der mikroskopischen Zytologie.
Unter Verwendung der neu verfügbaren industriell hergestellten Anillinfarben
fand er eine Zellstruktur, die sich stark mit basophilen Farbstoffen anfärben
ließ, und die er deswegen Chromatin nannte. Er entdeckte, dass das
Chromatin mit seinen fadenähnlichen Strukturen den Chromosomen assoziiert
war. Flemming untersuchte den Prozess der Zellteilung des Chromatins, für
den er den Begriff „Mitose“ prägte. Seine Ergebnisse veröffentlichte
er 1882 in dem bahnbrechenden Werk Zellsubstanz, Kern und Zelltheilung.
Eine weitere Persönlichkeit,
die nicht vergessen werden sollte, ist der Däne Wilhelm Johannsen
(1857-1927). Er hat sich mit den vererbbaren Merkmalen auseinandergesetzt
und gab diesen, aufbauend auf den vom britischen Genetiker William Bateson
(1861-1926) geprägten Begriff Genetik, im Jahre 1909, den Namen „Gene“.
Er betonte damals jedoch, dass ein Gen kein zu erfassendes Gebilde sei,
das man irgendwie körperlich in der Zelle vorfinden könne. Stattdessen
machte er klar, dass es sich hierbei nur um einen als „Rechnungseinheit“
anzusehenden Begriff handelt (Johannsen arbeitete mit statistischen Methoden).
Dass es sich um einen kleinen Abschnitt auf der DNS handelt, konnte man
zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch nicht wissen. Klar war nur, die Gene
müssen auf den Chromosomen liegen, da sich die Anlagen für Merkmale
nach dem gleichen Muster auf die Nachkommen verteilen wie die Chromosomen
auf die Keimzellen. Johannsen konnte auch zeigen, dass Pflanzenpopulationen,
die in allen Merkmalen homozygot, also gleich- oder reinerbig sind, das
heißt, ohne genetische Variation, bei den Samen (Früchten) einer
normalen statistischen Verteilung folgen. Dies brachte ihn dazu, die Begriffe
Phänotyp und Genotyp zu prägen. Seine Erkenntnisse fasste er
in einem Buch zusammen, das zuerst auf Dänisch erschien, und später
umgeschrieben und erweitert auf Deutsch unter dem Titel Elemente der exakten
Erblichkeitslehre (1909) herauskam.
Die bis hier beschriebenen
Forschungsergebnisse ließen die meisten Forscher annehmen, dass die
Gene auf den Chromosomen liegen müssen. Die Annahme dieser „Chromosomentheorie“
wurde jedoch nicht von Thomas Hunt Morgan (1866-1945) geteilt. Er ging
in seinem Denken von der Hypothese aus, dass bei Vererbung spontane Veränderungen
auftreten und diese dann auch direkt an die folgende Generation weitergegeben
werden. Er wollte die „Chromosomentheorie“ widerlegen und begann die Taufliege
Drosophila melanogaster zu züchten. Hier wollte er Mutationen entdecken,
um dann die Weitergabe der Veränderung an den nachfolgenden Generationen
zu studieren. Seine Taufliegen-Populationen hielt er in Milchflaschen und
fütterte sie mit Bananenbrei. Alle zwölf Tage gab es eine neue
Generation. Es war also eine sehr schnelle und effiziente Methode, Veränderungen
zu studieren. Die Veränderungen ließen jedoch lange auf sich
warten. Seine Kreuzungsversuche, die er 1908 begann, führten erst
1910 zu einem Ergebnis, in der Form, dass er unter den normalerweise rotäugigen
Fliegen einen männlichen weißäugigen Mutanten entdeckte.
Bei Kreuzungen dieser Fliege mit einem rotäugigen Weibchen waren die
Nachkommen der ersten Generation alle rotäugig, was darauf schließen
ließ, dass die Erbanlagen für dieses Merkmal rezessiv vererbt
wurden. Bei Kreuzungen der Nachkommen untereinander hatte die Hälfte
der so erzeugten männlichen Fliegen weiße Augen. Aufgrund dieses
Ergebnisses schloss Morgan, dass die Anlage für die Augenfarbe auf
dem X-Chromosom liege und mit diesem vererbt werde. Es folgten daraufhin
weitere Untersuchungen an tausenden von Generationsfolgen an Fruchtfliegen
mit einer vergrößerten studentischen Labormannschaft, um herauszufinden,
wie die Gene auf den Chromosomen angeordnet sind. Morgan erreichte also
nicht sein ursprüngliches Ziel, die „Chromosomentheorie“ zu widerlegen.
Stattdessen entdeckte er, dass die Gene (Erbanlagen) nacheinander auf den
Chromosomen liegen und ermittelte ihre Reihenfolge und Abstände zueinander.
Seine Ergebnisse fasste er in Chromosomenkarten (Genkarten) zusammen. Zahlreiche
seiner Studenten und Forschungsassistenten wurden selber in den folgenden
Jahren mit einem Nobelpreis ausgezeichnet, so dass man sagen kann, dass
die von ihm ausgelegte Saat erfolgreich aufging.
Der Nobelpreisträger
Eric Richard Kandel hat den Beitrag Morgans zur Genetik und Biologie mit
folgenden Worten zusammengefasst: „Much as Darwin’s insight into the evolution
of animal species first gave coherence to nineteenth-Century biology as
a descriptive science, Morgan’s findings about genes and their location
on chromosomes helped transform biology into an experimental science.”
(„So wie Darwins Einsichten in die Evolution der Spezien der Tiere der
Biologie des 19. Jahrhunderts als einer beschreibenden Wissenschaft Kohärenz
verschaffte, halfen Morgans Entdeckungen bezüglich der Gene und der
Genorte auf den Chromosomen, die Biologie in eine Experimental-Wissenschaft
zu transformieren.“)
Doch nach all dem Erkennen
von Chromosomen und Genorten - was waren Chromosomen wirklich, woraus bestanden
sie? Diese Frage beschäftigte die Wissenschaftler jetzt, und sie suchten
auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen. Da war Oswald Avery (1877-1955)
ein Kanadier, der in den USA lebte und arbeitete, der sich durch Experimente
mit an der Suche nach der Substanzklasse, die die Trägerin der Erbinformation
ist, beteiligte. Es wurde in unterschiedliche Richtungen geforscht. Die
einen befassten sich mit den Proteinen, da diese in den Zellen allgegenwärtig
und an den Stoffwechselfunktionen beteiligt waren, die anderen vermuteten
die Erbinformation in der DNA, einem Molekül, dessen Funktion bisher
noch nicht erforscht war. Avery benutzte für seine Versuche Pneumokokken,
die in Versuchen, die Fred Griffith (1877-1941), ein britischer Mediziner
und Bakteriologe, 1928 beschrieb, auch verwandt hatte. Diese Versuche führten
zu dem Nachweis, dass die genetische Information in der DNA liegen muss.
Das Resümee dieser Forschertätigkeit wurde 1944 veröffentlicht
und wurde erst einmal nicht gleich von allen akzeptiert, irgendwie mussten
sich doch Fehler eingeschlichen haben.
Die Entschlüsselung
der DNA konnte nun, nachdem schon so viel Forschung geleistet worden war,
nicht mehr lange auf sich warten lassen. Um auf die Schlüsselfiguren
dieser Forschungsbemühungen einzugehen, zitiere ich aus dem Aufsatz
zu Rosalind Franklin (1920-1958), aus Wikipedia vom 15. Mai 2009:
„Zahlreiche Wissenschaftler
unternahmen daher Anstrengungen, die Struktur der DNA zu entschlüsseln.
Zu den Personen, denen man am ehesten die Entschlüsselung zutraute,
zählte Linus Pauling, der bereits weitreichende Forschungen zu Proteinen
vorgenommen hatte. Er hatte schon 1951 für diese sein Modell der Alpha-Helix-Struktur
vorgestellt. Pauling veröffentlichte zu Anfang des Jahres 1953 ein
fehlerhaftes Modell, bei dem er drei DNA-Fäden unterstellte (Franklin
schrieb ihm unmittelbar nach der Veröffentlichung und begründete
mit ihren Analysen, warum sein Modell nicht stimmen konnte). Zwei zu dem
Zeitpunkt noch unbekannte junge Chemiker an der Universität Cambridge,
James Watson (geb. 1928) und Francis Crick (1916-2004) – letzterer hatte
zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal seine Promotion abgeschlossen – sahen
in diesem Gebiet eine Möglichkeit, sich wissenschaftlichen Ruhm zu
erwerben. Ihnen war jedoch klar, dass sie sehr rasch zu Ergebnissen kommen
mussten und eine schnelle Veröffentlichung notwendig sein würde,
wollten sie einem Durchbruch von Pauling zuvorkommen. Beide standen in
engem Austausch mit Maurice Wilkens vom King’s College.
Während Franklin
eine faktenbezogene Herangehensweise bevorzugte, lag die Stärke von
Crick und Watson in der Entwicklung von Theorien. Unter Einbezug der Informationen,
die sie aus einem Vortrag von Franklin am Kings College gewonnen hatten,
hatten Crick und Watson im Jahr 1952 ein Modell entwickelt, das aus drei
Spiralketten bestand. Sie luden deshalb Franklin und Wilkins Ende 1952
nach Cambridge ein, um ihnen ihr Modell der DNA vorzustellen. Für
Franklin war der Ausflug Zeitverschwendung; sie wies ihren Kollegen nach,
dass ihr Modell völlig unzulänglich war und reiste verärgert
wieder aus Cambridge ab. Sie verweigerte sich außerdem einer Zusammenarbeit
mit diesen Kollegen, weil sie eine Modellaufstellung noch für verfrüht
hielt.“
Der oben zitierte Maurice
Wilkins (1916-2004) war ein neuseeländischer Physiker, der am King’s
College in London arbeitete und Watson und Crick die Beugungsaufnahme Nr.
51 mit einer B-Konfiguration der DNA von Rosalind Franklin zugänglich
machte. Diese Aufnahme sowie ein zu der Zeit noch nicht publizierter Forschungsbericht
von ihr über die Veränderung der DNA-Struktur von der A-Form
zur B-Form waren der Auslöser zur Entwicklung des DNA-Modells von
Watson und Crick. 1962 erhielten Watson und Crick zusammen mit Wilkins
den Nobelpreis für Physiologie/Medizin. Rosalind Franklin war zu diesem
Zeitpunkt schon verstorben.
Was Watson und Crick,
nachdem sie durch die Arbeiten der anderen Kollegen und der Kollegin, aus
deren Aufnahmen bzw. Fachartikeln die gewonnenen Erkenntnisse herrührten,
noch zu lösen hatten, war die Frage, wie die Nukleinsäurebasen
in ihrem zu entwickelnden Modell anzuordnen wären. Ein anderes Faktum
war, dass seit einiger Zeit bekannt war, dass sich die Basen Adenin (A)
und Thymin (T) anziehen und Paare bilden. Das gleiche trifft auf die anderen
Basen Guanin (G) und Cytosin (C) zu. Dieses Wissen führte sie zu der
Hypothese, dass die Längsstränge der Doppelspirale durch die
Basen zusammengehalten würden. Die Verdoppelung des Erbmaterials ließ
sich dann so erklären: Bei der Teilung der Chromosomen trennen sich
die beiden Stränge wie ein Reißverschluss. Beide Stränge
können dann praktisch als Schablone für neue Stränge dienen,
weil sich die Basenpaare wieder in genau derselben Reihenfolge anordnen.
So wäre in einer bestimmten Basenfolge immer das gleiche Merkmal verankert.
Bezüglich der Gestalt der verknüpften A-T-Basenpaare kommt Watson
darauf, dass so ein Paar, das durch zwei Wasserstoffverbindungen zusammenhält,
die gleiche Gestalt wie ein C-G-Paar haben muss, das auch Wasserstoffverbindungen
aufweist. Letzte Zweifel räumen Watson und Crick in bewährter
Manier durch intensive Diskussion aus.
Doch machen wir hier
an dieser Stelle einmal einen Sprung zur Zwillingsforschung, die durch
Thomas J. Bouchard (geb. 1937, Manchester, New Hampshire) zwischen 1979
und 1981 wesentliche neue Impulse erhielt. Als Vater der Zwillingsforschung
wird Francis Galton (1822-1911) angesehen, der ein Halbcousin Charles Darwins
war. Beide hatten Erasmus Darwin als Großvater. Galton hatte sich
mit Vererbungslehre befasst, besonders mit der Vererbung von Intelligenz
und Talent. Er wandte als erster empirische Methoden auf die Vererbung
geistiger Eigenschaften an. Seine Arbeit zu diesem Thema veröffentlichte
er 1869 in dem Buch Hereditary Genius, also zehn Jahre nach der Veröffentlichung
der Origin of Species seines Cousins, durch dessen Werk er zu seiner Forschungsarbeit
angeregt worden war. Auf Galton geht auch der Begriff der Eugenik zurück.
Er verstand darunter eine Lehre, die sich das Ziel setzt, durch „gute Zucht“
den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern. Doch
zurück zu Bouchard. Er wurde 1979 auf einen Bericht über die
gleich nach ihrer Geburt getrennten Zwillinge Jim Springer und Jim Lewis
aufmerksam, die sich erst im Alter von 39 Jahren wieder fanden und dermaßen
viele Übereinstimmungen aufwiesen, dass man nur auf genetische Vererbung
schließen konnte. Die jetzt einsetzende Zwillingsforschung beendete
die vor dieser Zeit gepflegte Vorstellung, dass die Persönlichkeit
eines Menschen nur durch Erfahrungen, Erziehung und andere Umwelteinflüsse
geprägt sei. Die Dominanz der Milieutheorie trat so zu Gunsten der
Erbtheorie in den Hintergrund.
Ein weiteres Problem
trat in Form des Altruismus bei der Genetik zutage. Wie konnte oder sollte
man Altruismus im Lichte des „survival of the fittest“ erklären? Forscher
hatten bereits Darwins Theorie um die Erkenntnis erweitert, dass Gen-Mutationen
die Basis für die natürliche Auslese darstellen; dass also die
Erbanlagen die eigentliche Grundlage der Evolution sind. Hieraus ergab
sich dann die Sicht, dass nicht das Individuum, sondern die Gene des Individuums
als Ausgangspunkt zu sehen sind. Diese Sichtweise wurde von dem Evolutionstheoretiker
Richard Dawkins (geb. 1941) aufgegriffen und in seinem Buch The Selfish
Gene (Das egoistische Gen) weiten Kreisen bekannt gemacht. Die dominante
Rolle, die Gene im Leben spielen und somit auch für das Altruismus-Problem,
wurde von William D. Hamilton (1936-2000) gelöst. Aus der „Perspektive“
der Gene „ist das wichtigste Kriterium für seine Ausbreitung nicht,
ob das von ihm ausgelöste Verhalten dem Handelnden nützt, sondern
ob es ihm, dem Gen, nützt“. Hamilton verfasste eine theoretische Arbeit
über die genetische Grundlage für die Existenz der Verwandtenselektion
(kin selection). Er kann auch als ein Vorläufer der Soziobiologie
angesehen werden, die von Edward Osborne Wilson (geb. 1929) begründet
wurde.
Steele und Brag demonstrierten
1966 die Möglichkeit der Entnahme und der chromosomalen Untersuchung
von im Fruchtwasser enthaltenen fetalen Zellen während des zweiten
Drittels der Schwangerschaft. Das Verfahren wird Amniozentese oder Fruchtwasseruntersuchung
genannt.
1970 entdeckte der
amerikanische Arzt Herbert Boyer (geb. 1936) ein Eiweiß im Bakterium
E.coli, das als sogenanntes Restriktionsenzym arbeitet. Damit lässt
sich die DNS an einer gewünschten Stelle zerschneiden, was eine Voraussetzung
für viele gentechnische Verfahren ist. Er ist einer der Gründer
der Biotechnologie-Firma Genentech.
1975 wird mit der
„Chorionzottenbiopsie“, bei der ab der 11. Schwangerschaftswoche embryonale
Zellen der Plazenta zur Untersuchung entnommen werden, in China das Geschlecht
von werdenden Kindern bestimmt.
1982 kommt als erstes
gentechnisch hergestelltes Medikament Insulin in den Vereinigten Staaten
auf dem Markt.
1983 erfindet Kary
Mullis (geb. 1944), ein US-amerikanischer Biochemiker, ein Verfahren zur
Vervielfältigung spezifischer DNS-Sequenzen, die Polymerase-Kettenreaktion
(PCR) und revolutioniert damit die molekularbiologische Forschung. Hierfür
erhielt er 1993 den Nobelpreis für Chemie. Heute ist die PCR die Grundlage
für das Erkennen von Virusinfektionen, Erbkrankheiten, das Erstellen
genetischer Fingerabdrücke und das Klonen von Genen.
Ebenfalls 1983 wird
die Chorionzottenbiopsie in Europa zur vorgeburtlichen Diagnose von Erbkrankheiten
eingeführt, und 1986 wird zum ersten Mal die defekte Variante eines
Gens auf dem X-Chromosom als Ursache einer Erbkrankheit identifiziert.
Hierbei handelte es sich um den Duchenne-Muskelschwund (benannt nach dem
Entdecker der Muskeldystrophie, dem französischen Physiologen Guillaume-Benjamin
Duchenne (1806-1875).
1990 wurde das Humangenomprojekt
begonnen, das zum Ziel hatte, das menschliche Erbgut vollständig zu
entschlüsseln. Es wurde in den USA als Projekt eines öffentlich
finanzierten internationalen Forschungsverbunds gegründet. Geleitet
wurde es zuerst von dem schon vorher erwähnten James Watson, einem
der Entdecker der DNA-Struktur. 1992 verließ er das Humangenomprojekt
jedoch nach einem Streit mit NIH-Chefin Bernadine Healy, weil er Healys
Versuche ablehnte, Gensequenzen patentieren zu lassen (Das Kürzel
NIH steht für National Institutes of Health). Sein Nachfolger wurde
der bekannte Genetiker Francis Collins (siehe Fußnote). Am Projekt
nahmen über 1000 Wissenschaftler in 40 Ländern teil. Wie schon
durch die Anzahl der Wissenschaftler, die an diesem Projekt beteiligt waren,
klar wird, ist die Zeit des einsam forschenden Individuums Geschichte.
Der Anfang dieser Entwicklung wurde durch die Kooperation von Francis Crick
und James Watson eröffnet.
1995 wurde das erste
Bakterien-Genom vollständig entschlüsselt und 1996 folgte dann
das Erbgut der Bäckerhefe und damit das erste Genom eines Eukaryonten,
also eines Lebewesens, das einen Zellkern besitzt. Im Juni 1995 schloss
sich Deutschland dem internationalen Humangenomprojekt der Human Genome
Organisation an und nahm seine Arbeit ein Jahr später auf. Das Deutsche
Humangenomprojekt (DHGP) wurde durch das Bundesministerium für Bildung
und Forschung und die Deutsche Forschungsgemeinschaft gefördert. Das
DHGP beendete im Juni 2004 erfolgreich seine Aktivitäten. Auf die
Arbeiten des Deutschen Humangenomprojektes aufbauend, fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2001 das Nationale
Genomforschungsnetz (NGFN). Im Mittelpunkt der Arbeiten steht die Erforschung
der genetischen Ursachen von häufigen Krankheiten. Als Nachfolgeprojekt
wurde vom National Human Genome Research Institute das ENCODE-Projekt gestartet
(Encode ist zusammengesetzt aus engl. Encyclopedia Of DNA Elements, Enzyklopädie
der DNA-Elemente). Doch von der Entwicklung der Forschungsnetzwerke zu
der Chronologie der Ereignisse, die sich jetzt zu überschlagen scheinen:
Im Februar 1997 hört
die Welt vom Klonschaf Dolly, 1998 steht ein Fadenwurm im Interesse der
Wissenschaftsgemeinde, weil über ihn erstmals das Erbgut eines mehrzelligen
Organismus veröffentlicht wurde. 1999 veröffentlichen Wissenschaftler
aus Großbritannien, Japan und den USA die erste komplette Sequenz
eines menschlichen Chromosoms, des Chromosoms 22.
Wenden wir uns nun
dem bekannten und viel kritisierten Biochemiker J. Craig Venter (geb. 1946
in Salt Lake City, Utah) zu. Er gründete die Firma Celera Genomics
Corporation, um die Gene des Menschen durch automatisierte Sequenzierung
zu kartieren. Dadurch wurde Venter zum Konkurrenten des Human Genome Projektes.
Die relativ früh
gelungenen Sequenzierungen einiger Gene ließ sich Venter mit dem
Ziel neuer Pharmaprodukte patentieren. Im April kündigte Venter die
gesamte Entschlüsselung an, erhielt darauf etwa 6000 Patente und publizierte
einen Teil seiner Ergebnisse.
Als letzte Anmerkung
sei noch erwähnt, dass das Erbgut des Schimpansen 2005 entschlüsselt
wurde. Ein Vergleich mit dem menschlichen ergab, dass rund 98,8 Prozent
identisch ist.
Ich habe versucht darzustellen,
was im Laufe von rund 150 Jahren erarbeitet und erkannt worden ist. Vieles
konnte imVortrag nicht berücksichtigt werden. Die Rolle von Ernst
Haeckel habe ich absichtlich nicht weiter ausgeführt, vor allem weil
sein Wirken wohl allgemein bekannt sein dürfte, wurde er doch als
der deutsche Darwin apostrophiert, der nicht nur naturwissenschaftlich
tätig war, sondern auch einen immensen Beitrag zur Naturphilosophie
geleistet hat, die andererseits die Grundlage für sein weltanschauliches
Wirken bildete.
Das Zusammenwirken
von Francis Crick und James Watson steht am Anfang einer Entwicklungslinie,
bei der Teamarbeit die Grundlage für Erfolg ist, die dann über
Kooperationen von Forschungsgemeinschaften zwischen Staaten zu weltweiten
Wissenschaftsnetzwerken führt, die gemeinsame Ziele definieren und
an deren Realisierung arbeiten. Für eine effiziente Umsetzung sind
die Beherrschung der englischen Sprache sowie der Gebrauch von modernen
Kommunikationsmitteln und Analysemethoden Voraussetzung.
*
Fußnote zitiert
nach Wikipedia: Francis S. Collins, geboren 1950, ist US-amerikanischer
Genetiker.
Collins, der unter
anderem an der Universität von Michigan lehrte, leistete zahlreiche
wichtige Beiträge zur Erforschung der Gendefekte, die die Erbkrankheiten
Mukoviszidose, Chorea Huntington und Neurofibromatose auslösen. Seit
1993 leitet er das Humangenomprojekt. Am 8. Juli 2009 wurde er von US-Präsident
Obama zum Direktor des NIH berufen.
Collins, ein ehemaliger
Atheist, der zum Christentum konvertierte, gilt als einer der prominentesten
Verfechter des Konzepts einer theistischen Evolution. Seiner Ansicht nach
sind christlicher Glaube und Evolutionstheorie vollständig miteinander
vereinbar. Konzepte der Kreationisten, wie Intelligent Design, weist Collins
dagegen entschieden zurück.
Veröffentlichung:
2007, Gott und die Gene. Ein Naturwissenschaftler begründet seinen
Glauben. 1. Auflage, Güterloh
Nachruf
Prof.
Dr. Georg Biedermann verstorben
Wir
traurern um Prof. Dr. Georg Biedermann, der im Alter von 87 Jahren gestorben
ist. Er hat die Freigeistige Aktion unter anderem mit vielen fundierten
Vorträgen bei Veranstaltungen unterstützt und zahlreiche Beiträge
zum Lexikon freien Denkens geschrieben.. Mit seinen Ausarbeitungen über
eine Reihe von deutschen Philosophen der Aufklärung hat er nicht nur
der Freigeistigen Aktion und dem Angelika Lenz Verlag, sondern der gesamten
freigeistigen Bewegung wertvolle Lektüre hinterlassen, die international
große Anerkennung gefunden hat.
Wir
haben nicht nur einen wertvollen Mitarbeiter, sondern auch einen liebenswerten
und humorvollen Freund verloren, der in unserer Autorenrunde und bei den
Seminaren der FA eine große Lücke hinterlassen hat.
Nachruf
Prof. Dr. Hans-Günter
Eschke verstorben
Wir sind traurig über
den Tod von Hans-Günter Eschke, emeritierter Professor an der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Er gehörte zu den Gründern des Deutschen Freidenker-Verbandes
in Thüringen und arbeitete über viele Jahre im Bundesvorstand
des DFV mit.
Hans-Günter Eschke
verstarb am Nachmittag des 27. November 2007 in Jena im Alter von 77 Jahren
nach langer schwerer Krankheit, gegen die er mit bewundernswerter Willenskraft
ankämpfte, aber den Kampf letzten Endes verlor.
In den 1950er Jahren
folgte er einer Delegierung nach Jena an die Friedrich-Schiller-Universität
und wurde am Institut für Marxismus-Leninismus zunächst wissenschaftli-cher
Assistent, später Oberassistent. 1962 schloss er seine Aspirantur
ab und wurde zum Dr. phil. promoviert. Nach dem Besuch eines Lehrgangs
an der Lomonossov-Universität Moskau erfolgte seine Berufung in leitende
Funktionen und zum Dozenten für dialektischen und historischen Materialismus.
Nun beschloss Hans-Günter, sein wissenschaftliches Profil genauer
zu bestimmen. Er beschäftigte sich zielgerichtet mit welt-anschaulich
unterschiedlich begründeten Menschenbildern und Persönlichkeitskonzepten
und setzte sich mit der spätbürgerlichen Anthropologie auseinander.
Der Mensch in seiner Gesamtheit beschäftigte ihn und ließ ihn
nicht wieder los. Er war auch Gegens-tand seiner Promotion B, die er am
1. März 1974 erfolgreich verteidigte.
Als Hochschullehrer
für dialektischen und historischen Materialismus hat Hans-Günter
Eschke in Lehre und Forschung Beachtliches geleistet. Seine wenige Freizeit
widmete er stets seiner Familie.
Hans-Günter Eschke
war ein weltoffener, toleranter, kontaktfreudiger Mann. Er hatte einen
großen Bekannten- und Freundeskreis. Hans-Günter Eschke hatte
auch an der Arbeit im Freidenker-Verband auf Bundes- und Landesebene, auch
international, inhalt-lich und organisatorisch über viele Jahre hinweg
erheblichen Anteil. Er war Mitbegrün-der des Freidenkerverbandes der
DDR und des DFV in Thüringen, arbeitete im Bundes-vorstand mit; er
trug die Wissenschaft in den Verband und zählte neben ERNST LUTTER
und HARRY MEIßNER zu seinen führenden philosophischen Köpfen.
Hans-Günter war
unermüdlich publizistisch tätig: vertrat seine Weltsicht nachdrücklich
und streitbar, verbunden mit der nötigen Toleranz. Er hielt seine
Vorträge nicht nur im Verband, sondern auch bei der Friedrich-Ebert-Stiftung,
der Rosa-Luxemburg-Stiftung und in der Schweiz. Hans-Günter Eschke
hat die Arbeit des Angelika Lenz Verlages als Autor und Herausgeber wesentlich
befruchtet: Er brachte immer Ideen in Verlagsarbeit ein. So stammt das
Konzept für unser „Lexikon freien Denkens“ von ihm, und er hat den
Inhalt von sechs Lieferungen als Mitherausgeber und Autor wesentlich bestimmt
und bereichert. Dabei konnte man immer von ihm lernen: die philosophische
Weitsicht, Gründlichkeit und Tiefe, die Vielfalt der Gedanken über
einen Gegenstand.
Ein guter Freund, ein
konsequenter dialektischer Materialist, ein ideenreicher Denker und Streiter
für eine wahrhaft humanistische Gesellschaft hat uns für immer
verlassen. Wir werden Hans-Günter Eschke für alle Zeiten in unserer
Erinnerung bewahren.
Für den Angelika
Lenz Verlag und die Freigeistige Aktion für humanistische Kultur e.V.
war er nicht nur ein bedeutender Mitarbeiter, sondern auch ein liebenswerter
Mitmensch, der unsere Autorentreffen und Seminare in vielerlei Hinsicht
bereicherte.
Waltraud Roth u.
Jan Bretschneider (Deutscher Freidenker-Verband Thüringen)
Ortrun E. Lenz
(Angelika Lenz Verlag)
Neu-Isenburg, den 2.
November 2007
Rundschreiben
an unsere Mitglieder
Liebe Bundesfreundinnen
und Bundesfreunde,
heute gilt es vor allem,
über zwei Veranstaltungen zu berichten, nämlich die Bundesversammlung
2007 und das Seminar „Ethik in einer europäischen Wertegemeinschaft“.
Zur Bundesversammlung
2007
Am 5. Oktober 2007
fand die Bundesversammlung in Neu-Isenburg statt, und zwar in den Räumen
der dortigen Freireligiösen Gemeinde. Die anwesenden Mitglieder der
FA sowie die Gäste hörten die Berich-te des Vorsitzenden Arnher
Lenz sowie der Kassiererin Angelika Lenz und der Revisoren. Genaueres können
Sie dem beigefügten Protokoll und dem Bericht entnehmen.
Arnher Lenz wollte
nach seiner 20-jährigen Vorstandstätigkeit nicht mehr als Vorsitzender
kandidieren. Er berichtete aus seiner langjähri-gen Arbeit in der
FA, die vor allem durch die aktive Vorbereitung und Durchführung vieler
Seminare gekennzeichnet war. Aufgrund seiner Verdienste um die Freigeistige
Aktion und aus Anlass seines Rücktritts wurde er am darauffolgenden
Tag während des Seminars im Natur-freundehaus Neu-Isenburg zum Ehrenvorsitzenden
ernannt. Wir hof-fen, dass er uns noch lange mit Rat und Tat zur Seite
stehen wird! In der ihm überreichten Ehrenurkunde heißt es:
„Anlässlich der
Bundesversammlung des am 11. Januar 1906 in Jena gegründeten Deutschen
Monistenbundes wird Arnher E. Lenz wegen seiner unserem Bund durch jahrzehntelange
Verbundenheit erwiesenen Treue, der ständigen Bereitschaft zum Eintreten
für Geistesfreiheit und Humanität und seiner engagierten Arbeit
als Vorsitzender, als Organi-sator und Referent unserer Seminare und Veranstaltungen
sowie für seine Verlagstätigkeit, als Übersetzer und Herausgeber
zahlreicher freigeistiger Bücher mit Wirkung vom heutigen Tage zum
Ehren-vorsitzenden ernannt. – Unterschrift, Freigeistige Aktion e.V.“
Unser Dank gilt nicht
nur Arnher E. Lenz, sondern auch seiner Frau Angelika Lenz, die lange Jahre
als Kassiererin im Vorstand mitgear-beitet hat. Auch sie hat in zwei Jahrzehnten
viel für die FA geleistet. Zusammen mit Arnher Lenz war sie aktiv
bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie Feierstunden,
Vorträgen und Seminaren. Hierbei muss auch erwähnt werden, dass
Familie Lenz häufig ihr eigenes Haus zur Verfügung gestellt hat,
wenn es galt, Re-ferenten und Seminarbesucher unterzubringen, dass sie
Freunde mo-bilisierte, um Privatquartiere zu finden, dass Angelika Lenz
die Se-minarteilnehmer mit selbstgebackenem Kuchen u.a. versorgte und Arnher
Lenz selbst Fahrtdienste übernahm, um einen reibungslosen Ablauf der
Veranstaltungen zu gewährleisten. Die freundschaftliche Atmosphäre
im Hause Lenz im Neustädter Fasanenweg und die herz-liche Gastfreundschaft,
die viele Mitglieder und Freunde der FA über lange Jahre erfahren
haben, wird unvergessen bleiben. Sicher wird noch so manches Treffen dort
stattfinden, zumal dort auch der Sitz des Angelika Lenz Verlages ist, für
den beide ja weiterhin tätig bleiben.
Als Nachfolgerin wurde
die Tochter von A. u. A. Lenz, Ortrun Lenz, zur Vorsitzenden der FA gewählt.
Ebenfalls neu gewählt wurden: als Stellvertretende Vorsitzende Melanie
Hofmann, als Kassierein Jasmin Hofmann. Weiterhin im Vorstand geblieben
sind Manja Stegemann als Schriftführerin sowie Dr. Peter Jäckel
und Dr. Erich Satter als Bei-sitzer. Als Revisoren wurden Dr. Volker Mueller
und Walter Witt gewählt.
- zum Seminar
„Ethik in einer europäischen Wertegemeinschaft“:
Das Seminar fand am
6.10.2007 im Naturfreundehaus Neu-Isenburg statt. Die Referenten Dr. Erich
Satter und Dr. Oliver Vollbrecht gaben gute Einblicke in die Thematik.
Texte und Bilder finden Sie auf unserer Internetseite wie gewohnt in der
Rubrik "Workshops".
Ich freue mich auf
die Arbeit in der FA mit den neuen und alten Vorstandsmitgliedern und hoffe
auf zahlreiche Teilnahme an unseren kommen Veranstaltungen! Für das
Frühjahr planen wir im Hinblick auf das Darwin-Jahr 2009 ein Seminar
über den großen Biologen.
Mit freundlichen Grüßen
Freigeistige Aktion
Ortrun E. Lenz |
|
| Für
unsere Mitglieder: Einladung zur ordentlichen Bundesversammlung
Liebe
Bundesfreundinnen und Bundesfreunde,
die
nächste Bundesversammlung wird hiermit einberufen. Sie findet statt
am
Freitag,
dem 5. Oktober 2007, um 18.00 Uhr,
in
der Geschäftsstelle der Freireligiösen Gemeinde Neu-Isenburg,
Ludwigstraße
68, 63263 Neu-Isenburg.
Folgende
Tagesordnung wird vorgeschlagen:
1.
Eröffnung und Begrüßung
2.
Beschluss über die endgültige Tagesordnung
3.
Wahl des Versammlungsleiters
4.
Berichte
5.
Entlastung
6.
Wahlen
7.
Sonstiges
Im
Anschluss an die Bundesversammlung findet ein Autorentreffen statt, zu
dem die Autoren des Angelika Lenz Verlages und an der Verlagsarbeit Interessierte
herzlich eingeladen sind.
Am
Samstag, 06.10.2007, findet in Neu-Isenburg ein FA-Seminar statt (siehe
unten).
Anmeldungen
(BV und/oder Seminar) bitte bis zum 1.9.2007 an Ortrun E. Lenz (E-Mail).
Mit
freundlichen Grüßen, Arnher E. Lenz
Einladung
zu einem Seminar
Ethik in einer europäischen
Wertegemeinschaft am Samstag, dem 6. Oktober 2007
Naturfreundehaus
Neu-Isenburg, Neuhöfer Str. 55
In einer Zeit, in der
nicht nur im Islam der Fundamentalismus stärker wird, gewinnt – neben
der notwendigen Ideologiekritik – auch eine philosophisch abgeleitete Ethik
an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und der Erkenntnis, dass mit einer
zunehmenden Globalisierung auch die Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft
einhergeht, soll in vier Blöcken untersucht werden, ob die Moralwissenschaft
mit dieser Herausforderung noch Schritt hält oder ob für eine
europäische Wertegemeinschaft nicht eine rational begründete
Ethik stringent wird.
- Das Verhältnis
vom Recht zur Moral: Das Positive Recht wird dem Naturrecht gegenübergestellt
und untersucht, ob aus dem „Sein“ der Natur ein „Sollen“ für das menschliche
Verhalten abgeleitet werden kann oder ob naturrechtliche Begründungen
in einen „Naturalistischen Fehlschluss“ münden, d. h. an einer rationalen
Begründung zu scheitern drohen. Dabei wird auch das Kant’sche a priori
– das Gefühl für Gut und Böse sei dem Menschen immanent
– einer kritischen Betrachtung unterzogen und die Frage nach einer Trennung
von Recht und Moral gestellt.
- Religiöse Sittlichkeit
und philosophische Ethik: Der religiös abgeleiteten Moral wird eine
philosophisch
begründete Ethik
gegenübergestellt und beide Richtungen in Bezug zur sozialen Wirklichkeit
gebracht. Gleichzeitig ist zu unterscheiden in Ethik (als Wissenschaft
der Moral) und Moral als die im menschlichen Zusammenleben gewachsenen
sittlichen Normen, wie sie bereits in der „Goldenen Regel“ zu finden sind.
- Ideologiefreie Moralwissenschaft:
Die Erkenntnis, dass die Ethik von drei Säulen – Religion, Philosophie
und Soziologie – getragen wird, soll eine ideologiefreie Begründung
ermöglichen, ohne religiöse Motive
auszuschließen.
Dazu werden die Positionen der spekulativen Philosophie durch die analytische
Philosophie ergänzt. Diese gliedert sich in normative, deskriptive
und Meta-Ethik. Der Utilitarismus rückt bei einer
deskriptiven Moralbegründung
– als negativer Utilitarismus – ins Zentrum einer abschließenden
Beurteilung.
- Viktor Kraft und
die nachmetaphysische Moralbegründung: Auch heute noch glauben nicht
wenige, dass Fragen der Moral primär ein Gegenstand der Theologie
seien. Dabei gehört es zum Selbstverständnis der Moderne, dass
Religion etwas Privates ist und daher nicht zur allgemeinen Moralbegründung
herangezogen werden kann – wenigstens gilt dies der Theorie nach. So entstehen
Widersprüche, die sich gegenwärtig
insbesondere an Fragen
wie Abtreibung und freiwilliger Euthanasie entzünden. Auch die Politisierung
des Islam hat zu einer weiteren gesellschaftlichen Verunsicherung beigetragen.
Dabei wird häufig vergessen, dass das Rezept einer areligiösen
Moralbegründung in Europa eine lange Tradition hat. Besonders zu Beginn
des 20 Jahrhunderts entsteht eine Reihe von neuen antimetaphysischen Strömungen.
Eine
herausragende Stellung
nimmt hier der sog. „Wiener Kreis“ ein. Allerdings hat dieser, was Fragen
der Moralbegründung anbelangt, eine entschieden negative Position
vertreten. Nur ein Philosoph dieser Schule
hat ein moralphilosophisches
System vorgelegt: der zu Unrecht vergessene Wiener Philosoph Viktor Kraft.
Anmeldungen bitte an:
Ortrun E. Lenz, Beethovenstr.
96, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102-723509,
Fax 06102-723513
Unser geplanter
Ablauf:
10.00 Uhr Begrüßung
und Einführung
in das Tagungsthema………...…………………ORTRUN E. LENZ
10.15 Uhr Das
Verhältnis vom Recht zur Moral….…........ERICH SATTER
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Religiöse
Sittlichkeit und
philosophische Ethik……………………...........ERICH SATTER
12.00 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Ideologiefreie
Moralwissenschaft………….........ERICH SATTER
14.15 Uhr Kleine
Pause
14.30 Uhr Viktor
Kraft und die nachmetaphhysische
Moralbegründung………….……………………OLIVER VOLLBRECHT
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Podiumsdiskussion………….…………..............Leitung:
ORTRUN E. LENZ
Weitere Informationen
können Sie unserer Einladung
entnehmen.
Plädoyer
für eine „Ethik der Gerechtigkeit“!
Die Faktizität,
dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden, erfordert
eine Ethik der Gerechtigkeit. Ethik bedeutet Wissenschaft der Moral und
darf nicht mit Moral verwechselt werden, denn unter diesem Begriff sind
nur die verschiedenen sittlichen Normen zu verstehen. Diese Unterscheidung
bringt der Neopositivist MORITZ SCHLICK auf den Punkt, wenn er schreibt:
„Solange der Ethiker mit seinen theoretischen Fragen beschäftigt ist,
muss er vergessen, dass er an dem Gegenstand seines Forschens außer
dem rein erkenntnismäßigen Interesse auch noch ein rein menschliches
Interesse hat. Denn für ihn gibt es keine größere Gefahr,
als aus einem Ethiker zu einem Moralisten zu werden, aus einem Forscher
zum Prediger“. (MORITZ SCHLICK: Fragen der Ethik, S.54)
Da ein Ethiker aber
Wissenschaftler und kein Prediger ist, darf er religiöse Ableitungen
nicht absolut setzen. Nur eine Moralwissenschaft, die so begründet,
dass sie universell akzeptiert werden kann, hat in unserem nach-metaphysischen
Zeitalter Gewicht. Die im menschlichen Zusammenleben gewachsenen sittlichen
Normen der Moral sind weitgehend emotional bestimmt und wurden in den Religionen
ideologisch überformt. Eine rationale Ethik dagegen bedarf der Vernunft
und ist Disziplin der Philosophie. Drei Schwerpunkte sind stringent: ein
eudämonistischer, ein deontologischer und ein utilitaristischer. Zentrum
der eudämonistischen Ethik, also der „Ethik des Guten“, ist die Glückseligkeit
und das der deontologischen die Pflicht, näher ausgeführt in
KANTS „Kategorischem Imperativ“. Rational begründbar ist nur der Utilitarismus
und steht deshalb im Mittelpunkt. Hier wird die Moral nach ihrem Zweck
beurteilt und die Nützlichkeit zum Lebensprinzip. Der ethische Gehalt
besteht darin, dass der Zweck des menschlichen Handelns sowohl in den Nutzen
der Wohlfahrt als auch in das Wohl des Staates gestellt werden soll. Das
Glück der Allgemeinheit steht über der persönlichen Glückseligkeit
und das Gebot der Pflichterfüllung im Zusammenhang mit dem Gemeinwohl.
Ziel ist: „das größte Glück der größten Zahl“.
In den Gesellschaftswissenschaften
entstanden sozialphilosophische Theorien, welche - neben den religiösen
- in Reflexion mit den philosophischen Positionen zu sehen sind. Es sind
dies u.a. der Wertrelativismus MAX WEBERS, der Kritische Rationalismus
KARL R. POPPERS, die Diskursethik der Frankfurter Schule und besonders
die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness des US-Amerikaners JOHN RAWLS.
Letztere soll mit dem Utilitarismus Schwerpunkt auf der Suche nach einer
Ethik der Gerechtigkeit bilden. Die Ethik als Wissenschaft der Moral wird
damit von drei Säulen getragen: Religion, Philosophie und Soziologie.
Der Kritische Rationalismus
sowie die Kritische Theorie - beide aus dem Logischen Positivismus hervorgegangen
- stehen wie dieser in der Tradition der „Aufklärung“. Bei der Kritischen
Theorie der Frankfurter Schule stand von Anfang an der Mensch mit seinen
sozialen Problemen im Mittelpunkt, dagegen beim Kritischen Rationalismus
die Wissenschaftstheorie. Während der Klassische Rationalismus die
Möglichkeiten der menschlichen Vernunft zu überschätzen
schien, setzt der Kritische Rationalismus anstelle der Verifikation die
Falsifikation und begegnet damit dem sogenannten „gesunden Menschenverstand“
mit der notwendigen Skepsis. Der Kritische Rationalismus will seine Theorien
durch konstruktive Kritik verbessern und geht von der Annahme aus, dass
nichts endgültig als wahr bewiesen werden kann, aber je weniger eine
Hypothese falsch ist, sie der Wahrheit desto näher kommt.
Nun sucht der Utilitarismus
seine Begründung in einem universalisierten Glückszustand. Gleichzeitig
warnt der kritische Rationalist POPPER davor, persönliche emotionale
Glücksempfindungen auch auf andere übertragen zu wollen: „Aber
von allen politischen Idealen ist der Wunsch, die Menschen glücklich
zu machen, vielleicht der gefährlichste. Ein solcher Wunsch führt
unvermeidlich zu dem Versuch, anderen Menschen unsere Ordnung `höherer`
Werte aufzuzwingen, um ihnen so die Einsicht in Dinge zu verschaffen, die
uns für ihr Glück am wichtigsten zu sein scheinen; also gleichsam
zu dem Versuch, ihre Seelen zu retten. [...] Wir alle haben das sichere
Gefühl, dass jedermann in der schönen, der vollkommenen Ge-meinschaft
unserer Träume glücklich sein würde. Und zweifellos wäre
eine Welt, in der wir uns lieben, der Himmel auf Erden. Aber [...] der
Versuch, den Himmel auf Erden einzurichten, produziert stets die Hölle.
Dieser Versuch führt zu religiösen Kriegen und zur Rettung der
Seelen durch die Inquisition. Und beruht meiner Ansicht nach auf einem
völligen Missverständnis unserer sittlichen Pflichten. Es ist
unsere Pflicht, denen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen; aber es kann
nicht unsere Pflicht sein, andere glücklich zu machen, denn dies hängt
nicht von uns ab und bedeutet außerdem nur zu oft einen Einbruch
in die private Sphäre jener Menschen, gegen die wir so freundliche
Absichten hegen“. (KARL R. POPPER: "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde",
Bd 2, S.291 f.)
Da es nach diesen Erkenntnissen
nicht möglich erscheint, einen universellen Glücksbegriff so
zu definieren, dass das „größte Glück der größten
Zahl“ als ethisches Ziel weiter verfolgt werden kann, stellt der Wissenschaftstheoretiker
POPPER, die utilitaristische Idee - frei nach KARL MARX - vom „Kopf auf
die Füße“ und entwickelt aus dem positiven einen negativen Utilitarismus.
Als abschreckendes Beispiel für einen positiven Utilitarismus ist
das britische Gesundheitssystem zu nennen, welches auf dessen Grundlagen
aufbaut. Das Ziel des negativen Utilitarismus ist nicht mehr das größte
Glück der größten Zahl, sondern deren geringstes Leid -
Leidverminderung statt Glücksmaximierung. Diese Zielsetzung soll zusammen
mit RAWLS Theorie „Gerechtigkeit als Fairness“ zu einer Ethik der Gerechtigkeit
führen.
Es wird davon ausgegangen,
dass für eine rational begründbare Ethik die Glückseligkeit
oberstes Ziel bleibt, die Glücksempfindungen aber individuell verschieden
sind. Diesem Faktum ist mit einem negativen Utilitarismus Rechnung getragen,
da man einer „Glückseligkeit“ immer näher kommt, je weniger man
„unglücklich“ ist. Gleichzeitig wird anerkannt, dass in der Lebenswirklichkeit
auch religiöse Vorstellungen vorhanden sind. Weil eine rationale Ethik
weder mit dem „Nirwana“ noch mit dem „Paradies“ konkurrieren kann, gibt
es keinen Grund, jemandem diese Illusionen zu nehmen. Eine universal begründbare
Ethik muss jedoch realistisch bleiben und beantwortet die Frage: „Warum
soll der Mensch moralisch sein?“ analytisch: „Aus gesundem Egoismus, der
gesellschaftlichen Anerkennung wegen und aus dem Wunsche heraus, selbst
entsprechend behandelt zu werden.“ Für den britischen Philosophen
GEORGE E. MOORE sind dann die wichtigsten Güter als Voraussetzung
zum Glücklichsein: persönliche Zuneigung und menschliches Verständnis,
die Schaffung und Betrachtung von Schönem, der Erwerb und die Hochschätzung
von Wissen, dazu die Lust - und der Soziologe RAWLS ergänzt -, man
könnte behaupten, das seien die einzigen Güter an sich. (Vgl.
auch JOHN RAWLS: "Eine Theorie der Gerechtigkeit", S.59 )
Auf der Basis des Doppelgrundsatzes
„Freiheit“ und „Vorteil für jedermann“ entwickelt er dann eine Lehre
von hohem ethischem Niveau. Darin wird der Vorrang des Nutzens für
die schlechtest Gestellten der „Willkür“ der Natur auf das Recht des
Stärkeren entgegengestellt:
„Soziale und wirtschaftliche
Ungleichheiten sind so zu regeln, dass sie sowohl
(a) den am wenigsten
Begünstigten die bestmöglichen Aussichten bringen als auch
(b) mit Ämtern
und Positionen verbunden sind, die allen gemäß der fairen Chancengleichheit
offen stehen“. (JOHN RAWLS: "Eine Theorie der Gerechtigkeit", S.104 ) Dazu
wird ergänzend ausgeführt: „Beispielsweise sind die größten
Vermögens- und Einkommensunterschiede zulässig, wenn sie nötig
sind, damit die Aussichten der am wenigsten Bevorzugten auch nur im geringsten
steigen. Doch gleichzeitig sind Ungleichheiten zugunsten der Bevorzugten
verboten, wenn die am schlechtesten Gestellten den geringsten Nachteil
davon haben.“ (Ebda. S.181)
Die Bedeutung dieses
Grundsatzes besteht darin, dass völlig realistisch die vielfältigen
Unterschiede in der menschlichen Lebenswelt, seien sie nun materieller,
ideeller, politischer, sozialer oder auch anderer Art anerkannt werden,
wenn sie nur die Lage der am schlechtesten Gestellten nicht noch schlechter
machen. „Wer von der Natur begünstigt ist, sei es, wer es wolle, der
darf sich der Früchte nur soweit erfreuen, wie das auch die Lage der
Benach-teiligten verbessert. [...] Niemand hat seine besseren natürlichen
Fähigkeiten oder einen besseren Startplatz in der Gesellschaft verdient.
Doch das ist natürlich kein Grund, diese Unterschiede zu übersehen
oder gar zu beseitigen. Vielmehr lässt sich die Grundstruktur so gestalten,
dass diese Unterschiede auch den am wenigsten Begünstigten zugute
kommt.“ (Ebda. S.122 f.) Dies spricht für sich und bedarf keiner näheren
Erläuterung.
Um aber die Theorie
eines negativen Utilitarismus deutlich zu machen, ist eine Parallele zwischen
den beiden Bezugspunkten „Glück und Wahrheit“ sowie „Leid und Unrichtigkeit“
zu ziehen. Die Bezugspunkte für den positiven Utilitarismus sind „Glück
und Wahrheit“, die aber aufgrund ihrer Unbestimmtheit nicht verifiziert
werden können. Es lässt sich weder widerspruchslos begründen,
was Glück, noch was die Wahrheit ist. Für die Theorie eines negativen
Utilitarismus kann man anführen, dass das Gegenteil von Glück
Leid bedeutet und das Gegenteil von wahr falsch. Diese zu Glück und
Wahrheit negativ stehenden Begriffe sind eindeutiger. Je schlechter eine
Situation ist, umso unglücklicher kann sie machen. Einem bes-seren
Zustand kommt man immer näher, wenn die Leid verursachenden Umstände
verringert werden. Da leichter zu erkennen ist, was generell unglücklich
macht, als das, was den Einzelnen glücklich machen kann, bietet der
negative Utilitarismus eine sicherere Basis.
Für eine „Ethik
der Gerechtigkeit“ wird deshalb der Negative Utilitarismus, ergänzt
durch die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness, vorgeschlagen. Das bedeutet
zusammengefasst, dass man einem glücklichen Leben – unabhängig
davon, was individuell darunter verstanden wird - durch Leidverminderung
näher kommt und ein Instrument dazu in der Notwendigkeit besteht,
dafür zu sorgen, dass ein steigendes Sozialprodukt auch die Situation
der Unterprivilegierten verbessert.
Erich Satter Graz/Wiesbaden
Beisitzer der Freigeistigen
Aktion für humanistische Kultur e.V.
Literatur: POPPER,
KARL R. Die offene Gesellschaft und ihre Feinde München 1980. RAWLS,
JOHN Eine Theorie der Gerechtigkeit Frankfurt am Main 1975. SATTER, ERICH
Möglichkeiten und Grenzen einer pluralistischen Ethik Neustadt/Rbg.
2003. SCHLICK, MORITZ Fragen der Ethik Frankfurt am Main 1984.
Rückfall
ins Mittelalter: Der Gottesbezug in der EU-Verfassung
Die Äußerungen
von Angela Merkel auf dem Katholikentag in Saarbrücken am 25.5.2006
und die des derzeitigen EU-Ratsvorsitzenden und österreichischen Bundeskanzlers
Wolfgang Schüssel in Kloster Neuburg bei Wien am 28.5.2006, welcher
mit einer Aufwertung der Religionen die EU-Verfassung retten will, geben
Anlass zur Aufklärung:
Politik soll das Zusammenleben
der Menschen in einem Gemeinwesen sowie in der Völkergemeinschaft
regeln. Ihre Aufgabe besteht – kurz zusammengefasst – darin, Missstände
zu ändern, Ungerechtigkeiten abzustellen und das zu verbessern, was
das diesseitige Leben der Menschen negativ beeinträchtigt. Sie besteht
aber nicht darin, die Menschen nach bestimmten Heilsvorstellungen glücklich
machen zu wollen. KARL RAIMUND POPPER (1902–1994) weist deshalb völlig
zu Recht darauf hin, dass dies von allen politischen Idealen das Gefährlichste
wäre.
Religion dagegen ist
eine Wirkungseinheit von emotionalen Deutungen und Wertungen, an denen
der Mensch zwar Rückhalt findet, welche aber individuell verschieden
sind und deren Platz allein im metaphysischen Bereich zu suchen ist – und
der fällt nicht in die Zuständigkeit der Politik.
Es ist deshalb völlig,
unsinnig in der postsäkularen, nach-metaphysischen Rechtsgesellschaft
eine Debatte über einen Gottesbezug in der EU-Verfassung zu beginnen.
Ein solcher Rückfall in das scholastische Mittelalter wirkt auf liberale
Bürger ausgesprochen weltfremd, wenn nicht gar debil, weil damit ein
„Christliches Naturrecht“ wieder fröhliche Urstände feiern könnte.
Dem Naturrecht liegt die längst überholte Auffassung zu Grunde,
dass das Recht in der Natur und damit auch im Wesen des Menschen begründet
sei. Bei dieser Theorie wird aus dem Sein auf ein Sollen geschlossen. Es
ist die transzendente Vorstellung, der Natur wären Recht und Moral
immanent. Daraus resultiert auch die idealistische Hoffnung, in der Natur
nicht nur ein Fundament für rechtswissenschaftliche, sondern auch
für ethische Begrün-dungen finden zu können und damit gleichzeitig
die Vorstellung einer Zusammengehörigkeit von Recht und Moral. Dieses
Denken hat seine Wurzeln in der Antike, geht bereits auf SOKRATES (469–399)
sowie auf PLATON (427–347) zurück und war erstmals von ARISTOTELES
(384–322) in seiner „Nikomachischen Ethik“ systematisiert worden. Während
sich aber das Naturrecht hier noch allein auf den menschlichen Vernunftgebrauch
bezogen hatte und ohne metaphysische Spekulationen ausgekommen war, wurde
es in der Scholastik, also im Mittelalter, ideologisch unterwandert und
seine Begründung auf eine „göttliche Offenbarung“ zurückgeführt.
Hier würde man wieder ankommen, wenn man dem Gottesbegriff einen Platz
in der EU-Verfassung einräumen wollte.
Dabei besteht kein
allzu großer Grund, auf so genannte „christliche Wurzeln“ stolz zu
sein. Ein unvoreingenommener Betrachter könnte leicht feststellen,
dass hier das Zusammenwirken von Recht und Moral zu den grauenhaftesten
Verbrechen der Menschheitsgeschichte führte, was in Südamerika
ganze Völker auslöschte. Gleichzeitig bildeten in Europa die
Scheiterhaufen der Inquisition quasi auch die notwendige Bedingung für
den im 20. Jahrhundert folgenden Holocaust, was auch zu den christlichen
Wurzeln gehört und nicht vergessen werden darf. Der Ideologiekritiker
ERNST TOPITSCH (1919–2002) dazu treffend: „Das scholastische Naturrecht
erweist sich nicht als Inbegriff ewiger und absoluter ethisch-politischer
Normen, sondern als frei verfügbarer Apparat von Leerformeln, den
die kirchlichen Amtsträger in jedem von ihnen gewollten Sinne manipulieren
können.“ (In AUGUST M. KNOLL: Katholische Kirche und scholastisches
Naturrecht – Zur Frage der Freiheit, S. 23).
Durch die Pervertierung
des Rechts im Nationalsozialismus, für das man fälschlicherweise
nur das Positive Recht verantwortlich machen wollte, erfuhr das Naturrecht
nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland zunächst eine Renaissance.
Mit geschickten Immunisierungsstrategien wurde die Tatsache verdrängt,
dass die Forderung, welche hinter dem Schlagwort „Volk ohne Raum“ stand,
und die Begründung der Rassengesetze naturrechtlicher Art waren.
Schließlich
brachte der britische Philosoph GEORGE EDWARD MOORE (1873–1958) mit seiner
analytischen Beweisführung das Problem auf den Punkt, indem er dem
Naturrecht und damit auch dem Gottesbegriff einen „Naturalistischen Fehlschluss“
unterstellte und nachwies, dass es nicht möglich ist, aus einem Sein
(einer Tatsache) ein Sollen (Werte) abzuleiten. Damit scheitern bis heute
jegliche naturrechtlichen Überlegungen an einem Begründungsnotstand
bzw. führen in das „Münchhausen-Trilemma“1.
Ein besonders negatives Beispiel für naturrechtliche Begründungsversuche
findet sich in der islamischen Scharia, welche keine Trennung von Recht
und Moral zulässt.
In modernen Staaten
hat sich deshalb weitgehend das Positive Recht durchgesetzt, in dessen
Theorie die Ableitung eines Sollens aus dem Sein verworfen wird. Eine positivistische
Rechtsauffassung geht davon aus, dass alle Normen des Rechts von Institutionen
bzw. von dafür berechtigten Personen gesetzt werden – nicht von „Gott“
–, und nur dadurch für die Rechtsgesellschaft Verbindlichkeit erlangen.
In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat wird sein Fundament aus
dem Gewohnheitsrecht abgeleitet und in parlamentarischen Entscheidungen
der Legislative festgelegt sowie mit Methoden der Vertragstheorie abgesichert.
Recht und Moral bleiben dabei getrennt. So wird verhindert, dass geltendes
Recht in religiös-weltanschaulicher Abhängigkeit verbleibt. Der
Rechtsphilosoph HANS KELSEN (1881–1973) unterstreicht dies mit dem für
unsere Argumentation bemerkenswerten Satz: „Der Glaube an eine übernatürliche
Instanz ist ein spezifisches Element primitiver Mentalität.“ Die darauf
folgende Feststellung zeigt dann den Zusammenhang von naturrechtlichem
Denken, mit Rassismus und Terrorismus bis hin zum Ehrenmord: „Mangels eines
hinreichenden Ich-Bewusstseins fühlt sich der Primitive mit den Gliedern
seiner Gruppe so eins, dass er jede irgendwie bemerkenswerte Tat eines
Gruppenglieds als solche der Gruppe – als etwas, das „wir“ getan haben
– deutet; und daher ebenso den Lohn für die Gruppe in Anspruch nimmt,
wie Strafe als der ganzen Gruppe gebührend hinnimmt.“ Vor diesem Hintergrund
könnte man auch behaupten, dass es primitiver Mentalität entspricht,
wenn man einem naturrechtlichen Denken so verbunden ist, dass man in die
übergeordnete Verfassung säkularer Staaten einen Gottesbezug
aufnehmen möchte.
Gleichwohl ist es
nicht ganz so einfach, wie es sich darstellt. Es bleibt durchaus ein Dilemma,
dass der religiös-weltanschaulich neutrale Staat selbst keine Werte
setzen kann, aber nicht wertneutral bleiben darf. Vor diesem Hintergrund
entwickelte ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE, Verfassungsrechtler und
ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, den Begriff der „Balancierten
Trennung von Staat und Kirche auf der Basis der Religions-freiheit“. Damit
sollte der ideologiebefrachtete Begriff einer Partnerschaft zwischen Staat
und Kirchen, der sich in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland
fest eingebürgert hat, abgelöst werden. Nach seiner Auffassung
ist eine solche Partnerschaft in der Sache unrichtig. Staat und Kirchen
befinden sich in ihrem Verhältnis zueinander nicht in einer Position
von gleich zu gleich. Sie stehen nicht neben dem Staat – ganz gewiss aber
auch nicht über oder unter dem Staat, sondern allein, wie alle anderen
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auch, im Staat. Christlich-Demokratische
Politiker wären gut beraten, gelegentlich auch mal den Rat ihres Parteifreundes
einzuholen, bevor sie sich durch unbedachte Äußerungen einem
Ideologieverdacht aussetzen.
Dass dieser bei Feiertagsreden
gelegentlich auch heute noch benutzte Begriff der Partnerschaft zwischen
Staat und Kirchen die Rechtslage eher vernebelt als erhellt, ergibt sich
schon aus dem offensichtlichen Befund, dass er von den Benutzern stets
nur im Verhältnis des Staates zu den beiden großen christlichen
Kirchen verwendet wird, keineswegs aber – wie es aus Gründen der Gleichbehandlung
nur konsequent wäre – auch bezogen auf das Verhältnis des Staates
zu den anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. So dürfte
es sicher auch für jedermann befremdlich wirken, wenn etwa von einer
„Partnerschaft zwischen Staat und Islam“ die Rede wäre.
Der sozialdemokratische
ehemalige Hessische Kultusminister HANS KROLLMANN begründete diese
Balancierte Trennung von Staat und Kirchen einmal wie folgt:
„Nach Grundgesetz
haben wir vom Grundsatz der Trennung von Staat und Kirchen auszugehen,
einer Trennung freilich, die nicht beziehungslos und radikal ist, sondern
ausbalanciert werden muss. Einerseits hat der Staat den Öffentlichkeitsauftrag
der Kirchen zu respektieren, andererseits müssen die Kirchen realisieren,
dass sie ihren Auftrag in einer pluralistischen Gesellschaft erfüllen
müssen.
Diese Balance ist
realisierbar durch strikte Beachtung des Grundsatzes der Religionsfreiheit,
eines fundamentalen Grundrechts unserer Verfassung. Dies bedeutet für
den Staat, dass er selbst zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet
ist und dass er den Rahmen gewährleisten muss, in dem seine Bürger
nach ihrer religiösen Überzeugung frei leben können. Das
schließt für den einzelnen Bürger das Recht ein, seinen
Glauben in institutionell verfassten Gemeinschaften zu leben und auszudrücken;
dies bedingt die Gewährleistung freier Wirk- und Entfaltungsmöglichkeiten
für die Kirchen durch den Staat.
Die strikte Beachtung
des Grundsatzes der Religionsfreiheit stellt ebenso Forderungen an die
Kirchen. In einer pluralistischen Gesellschaft können die Kirchen
keine Allgemeinverbindlichkeit für ihre Glaubenssätze und sittlichen
Wertvorstellungen beanspruchen. Der weltanschaulich-neutrale Staat kann
nicht religiös-verbindliche Moralangebote für alle zum Gesetz
erheben. Staatliches Recht ist primär Friedens- und Freiheitsordnung
und ist notwendig auf eine breite Zustimmung aller Gruppen in der Gesellschaft
angewiesen. [...] Eine Theologie, die aus abstrakten naturrechtlichen Obersätzen
politische Programme oder gar konkrete politische Handlungsanweisungen
meint ableiten zu können, verlässt [...] ihren Gegenstand.“
Zusammenfassend kann
man festhalten, dass der Gottesbegriff naturrechtlichem Denken entspringt
und seine Aufnahme in die Verfassung einer säkularen Staatengemeinschaft
ein Widerspruch in sich wäre, weil gerade diese Verfassung ihren Gegenstandsbereich
verließe. Und das darf nicht sein. Gegen die Aufnahme eines Gottesbegriffes
in die EU-Verfassung ergeben sich danach vier Gründe:
1. Verbunden mit der
Forderung einer Aufnahme des Gottesbegriffes in die EU-Verfassung ist der
Hinweis auf die so genannten „christlichen Wurzeln“. Aber genau diese sind
ambivalent zu beurteilen. Zu diesen Wurzeln gehört schließlich
u.a. auch die Inquisition als notwendige Bedingung für den Holocaust.
2. Die Bundesrepublik
Deutschland hat sich mit ihrer Verfassung eine religiös-weltanschauliche
Neutralität auferlegt. Da es aber sowohl Religionen als auch Weltanschauungen
gibt, welche keinen Gottesbegriff kennen bzw. einen solchen explizit ablehnen,
würde der säkulare Staat gegen seine Neutralitätspflicht
verstoßen, wenn er den Gottesbegriff, oder auch nur einen einseitigen
Bezug zu den so genannten christlichen Wurzeln, aufnehmen würde. Gleichzeitig
verstößt ein solches Verfahren nicht nur gegen die Religionsfreiheit,
sondern verletzt auch die (religiösen) Gefühle aller anderen
Staatsbürger, für die der Gottesbegriff ein naturalistischer
Fehlschluss bleibt oder gar eine Beleidigung ihrer Intelligenz darstellt.
3. Schwerwiegender
ist sicher die Tatsache – und das ist hoffentlich durch diese Ausführungen
klar geworden –, dass Rassisten sowie Terroristen den Gottesbegriff zur
Rechtfertigung ihrer Verbrechen nicht nur missbrauchen können, sondern
sogar durch ihn angestiftet werden können – bis hin zum Ehrenmord
gläubiger Fundamentalisten.
4. Für einen
„Verfassungspatrioten“ jedoch von entscheidender Relevanz ist die Entwertung
der Verfassung, welche ein solches Unterfangen mit sich bringen würde.
Aus neutraler Sicht könnte eine Formulierung wie: „im Bewusstsein
seiner Verantwortung vor Gott“ zu Recht als sinnlos oder gar als töricht
empfunden werden, was die Gefahr in sich birgt, dies auf die ganze Verfassung
zu übertragen – und dieses Problem dürfte sogar gläubigen
Christen einleuchten.
Um es abschließend
jedoch ausdrücklich zu betonen: Damit soll keineswegs etwas Negatives
über Religionen ausgesagt werden, welche den Gottesbegriff zum Gegenstand
haben, und schon gar nichts über Gott oder gar Menschen, welchen ein
solches Gottesbild Trost und Hoffnung gibt. Gleichzeitig wird anerkannt
und respektiert, dass auch viel Positives im Glauben seinen Ursprung hat.
Schließlich kann weder bewiesen werden, dass es einen „Gott“ gibt,
noch dass es ihn nicht gibt. Dieses religiös-weltanschauliche Unentscheiden
verpflichtet jedoch zur aktiven Toleranz, welche nicht gewahrt ist, wenn
säkulare Staaten eine bestimmte Religion oder bestimmte Religionen
dadurch bevorzugen, dass sie „abstrakte naturrechtliche Obersätze“
wie den Gottesbezug in Verfassungen aufnimmt. Ehrfurcht vor der Würde
des Menschen ist hier nicht nur angebrachter, sondern auch wirkungsvoller,
weil damit weder Rassisten noch Terroristen ihre Taten rechtfertigen können.
Erich Satter
Beisitzer der Freigeistigen
Aktion für humanistische Kultur e.V.
1)
Dieser
Begriff wurde bekanntlich von dem Soziologen und kritischen Rationalisten
HANS ALBERT (* 1921) geprägt. Er will damit seine Theorie transparent
machen, dass eine Letztbegründung ethischer Normen unmöglich
ist. Das Münchhausen-Trilemma besagt, dass es bei dem Versuch einer
Letztbegründung von ethischen Normen drei Alternativen gibt, die aber
alle drei unbefriedigend bleiben. Die eine Möglichkeit führt
in einen infiniten Regress, bei dem während der Suche nach einer Begründung
immer weiter zurückgegangen werden muss; die andere mündet in
einen logischen Zirkel, in dem sich auf Aussagen bezogen wird, die jedoch
vorab bereits begründungsbedürftig waren. Die dritte Möglichkeit
besteht nur im Abbruch des Verfahrens. Da die erste dieser drei Alternativen
unpraktikabel ist, die zweite aber einen Fehler enthält und die dritte
zu einer dogmatischen Setzung führen würde – wie „Gott“ hat gesagt
oder „das ist eben so“ –, verweist ALBERT ironisch auf den Lügenbaron,
der sich bekanntlich am eigenen Schopfe aus dem Sumpfe ziehen wollte. Die
Bezeichnung „Münchhausen-Trilemma“ ist eine Anlehnung an diese Metapher.
Offener
Brief an die Bundeskanzlerin
Sehr
geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich
bin höchst überrascht und zutiefst betroffen, dass Sie auf dem
Katholikentag dafür eintraten, dass der Gottesbezug in die EU-Verfassung
aufgenommen werden soll. Dies ist ein Rückschritt in das vorhergehende
Jahrhundert, ja wenn nicht sogar ins Mittelalter. In einer Zeit, in der
die multikulturelle Vielfalt unseres Staates immer wieder, auch durch Sie,
hervorgehoben wird, mutet es geradezu höhnisch an, wenn derartige
Aussagen getroffen werden. Damit müssen sich unsere Mitbürger
anderen Glaubens in gröbster Weise vor den Kopf gestoßen fühlen
und werden bestimmt nicht dazu ermuntert z. B. bei der gewünschten
Integration auf die Verfassung zu schwören.
Ich
und wir (der Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R) fordern
Sie deshalb nachdrücklich auf, derartige Aussagen in Zukunft zu unterlassen.
Mit
freundlichen Grüßen
Adi
Meister
Ehrenvorsitzender
des Bundes für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. |
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