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Nachruf

Prof. Dr. Georg Biedermann verstorben

Wir traurern um Prof. Dr. Georg Biedermann, der im Alter von 87 Jahren gestorben ist. Er hat die Freigeistige Aktion unter anderem mit vielen fundierten Vorträgen bei Veranstaltungen unterstützt und zahlreiche Beiträge zum Lexikon freien Denkens geschrieben.. Mit seinen Ausarbeitungen über eine Reihe von deutschen Philosophen der Aufklärung hat er nicht nur der Freigeistigen Aktion und dem Angelika Lenz Verlag, sondern der gesamten freigeistigen Bewegung wertvolle Lektüre hinterlassen, die international große Anerkennung gefunden hat.
Wir haben nicht nur einen wertvollen Mitarbeiter, sondern auch einen liebenswerten und humorvollen Freund verloren, der in unserer Autorenrunde und bei den Seminaren der FA eine große Lücke hinterlassen hat.


Nachruf

Prof. Dr. Hans-Günter Eschke verstorben

Wir sind traurig über den Tod von Hans-Günter Eschke, emeritierter Professor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er gehörte zu den Gründern des Deutschen Freidenker-Verbandes in Thüringen und arbeitete über viele Jahre im Bundesvorstand des DFV mit.

Hans-Günter Eschke verstarb am Nachmittag des 27. November 2007 in Jena im Alter von 77 Jahren nach langer schwerer Krankheit, gegen die er mit bewundernswerter Willenskraft ankämpfte, aber den Kampf letzten Endes verlor. 

In den 1950er Jahren folgte er einer Delegierung nach Jena an die Friedrich-Schiller-Universität und wurde am Institut für Marxismus-Leninismus zunächst wissenschaftli-cher Assistent, später Oberassistent. 1962 schloss er seine Aspirantur ab und wurde zum Dr. phil. promoviert. Nach dem Besuch eines Lehrgangs an der Lomonossov-Universität Moskau erfolgte seine Berufung in leitende Funktionen und zum Dozenten für dialektischen und historischen Materialismus. Nun beschloss Hans-Günter, sein wissenschaftliches Profil genauer zu bestimmen. Er beschäftigte sich zielgerichtet mit welt-anschaulich unterschiedlich begründeten Menschenbildern und Persönlichkeitskonzepten und setzte sich mit der spätbürgerlichen Anthropologie auseinander. Der Mensch in seiner Gesamtheit beschäftigte ihn und ließ ihn nicht wieder los. Er war auch Gegens-tand seiner Promotion B, die er am 1. März 1974 erfolgreich verteidigte. 

Als Hochschullehrer für dialektischen und historischen Materialismus hat Hans-Günter Eschke in Lehre und Forschung Beachtliches geleistet. Seine wenige Freizeit widmete er stets seiner Familie.

Hans-Günter Eschke war ein weltoffener, toleranter, kontaktfreudiger Mann. Er hatte einen großen Bekannten- und Freundeskreis. Hans-Günter Eschke hatte auch an der Arbeit im Freidenker-Verband auf Bundes- und Landesebene, auch international, inhalt-lich und organisatorisch über viele Jahre hinweg erheblichen Anteil. Er war Mitbegrün-der des Freidenkerverbandes der DDR und des DFV in Thüringen, arbeitete im Bundes-vorstand mit; er trug die Wissenschaft in den Verband und zählte neben ERNST LUTTER und HARRY MEIßNER zu seinen führenden philosophischen Köpfen.

Hans-Günter war unermüdlich publizistisch tätig: vertrat seine Weltsicht nachdrücklich und streitbar, verbunden mit der nötigen Toleranz. Er hielt seine Vorträge nicht nur im Verband, sondern auch bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und in der Schweiz. Hans-Günter Eschke hat die Arbeit des Angelika Lenz Verlages als Autor und Herausgeber wesentlich befruchtet: Er brachte immer Ideen in Verlagsarbeit ein. So stammt das Konzept für unser „Lexikon freien Denkens“ von ihm, und er hat den Inhalt von sechs Lieferungen als Mitherausgeber und Autor wesentlich bestimmt und bereichert. Dabei konnte man immer von ihm lernen: die philosophische Weitsicht, Gründlichkeit und Tiefe, die Vielfalt der Gedanken über einen Gegenstand.

Ein guter Freund, ein konsequenter dialektischer Materialist, ein ideenreicher Denker und Streiter für eine wahrhaft humanistische Gesellschaft hat uns für immer verlassen. Wir werden Hans-Günter Eschke für alle Zeiten in unserer Erinnerung bewahren.

Für den Angelika Lenz Verlag und die Freigeistige Aktion für humanistische Kultur e.V. war er nicht nur ein bedeutender Mitarbeiter, sondern auch ein liebenswerter Mitmensch, der unsere Autorentreffen und Seminare in vielerlei Hinsicht bereicherte.

Waltraud Roth u. Jan Bretschneider (Deutscher Freidenker-Verband Thüringen)
Ortrun E. Lenz (Angelika Lenz Verlag)

Neu-Isenburg, den 2. November 2007 


Rundschreiben an unsere Mitglieder

Liebe Bundesfreundinnen und Bundesfreunde,

heute gilt es vor allem, über zwei Veranstaltungen zu berichten, nämlich die Bundesversammlung 2007 und das Seminar „Ethik in einer europäischen Wertegemeinschaft“.

Zur Bundesversammlung 2007
Am 5. Oktober 2007 fand die Bundesversammlung in Neu-Isenburg statt, und zwar in den Räumen der dortigen Freireligiösen Gemeinde. Die anwesenden Mitglieder der FA sowie die Gäste hörten die Berich-te des Vorsitzenden Arnher Lenz sowie der Kassiererin Angelika Lenz und der Revisoren. Genaueres können Sie dem beigefügten Protokoll und dem Bericht entnehmen.

Arnher Lenz wollte nach seiner 20-jährigen Vorstandstätigkeit nicht mehr als Vorsitzender kandidieren. Er berichtete aus seiner langjähri-gen Arbeit in der FA, die vor allem durch die aktive Vorbereitung und Durchführung vieler Seminare gekennzeichnet war. Aufgrund seiner Verdienste um die Freigeistige Aktion und aus Anlass seines Rücktritts wurde er am darauffolgenden Tag während des Seminars im Natur-freundehaus Neu-Isenburg zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Wir hof-fen, dass er uns noch lange mit Rat und Tat zur Seite stehen wird! In der ihm überreichten Ehrenurkunde heißt es:

„Anlässlich der Bundesversammlung des am 11. Januar 1906 in Jena gegründeten Deutschen Monistenbundes wird Arnher E. Lenz wegen seiner unserem Bund durch jahrzehntelange Verbundenheit erwiesenen Treue, der ständigen Bereitschaft zum Eintreten für Geistesfreiheit und Humanität und seiner engagierten Arbeit als Vorsitzender, als Organi-sator und Referent unserer Seminare und Veranstaltungen sowie für seine Verlagstätigkeit, als Übersetzer und Herausgeber zahlreicher freigeistiger Bücher mit Wirkung vom heutigen Tage zum Ehren-vorsitzenden ernannt. – Unterschrift, Freigeistige Aktion e.V.“ 

Unser Dank gilt nicht nur Arnher E. Lenz, sondern auch seiner Frau Angelika Lenz, die lange Jahre als Kassiererin im Vorstand mitgear-beitet hat. Auch sie hat in zwei Jahrzehnten viel für die FA geleistet. Zusammen mit Arnher Lenz war sie aktiv bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen wie Feierstunden, Vorträgen und Seminaren. Hierbei muss auch erwähnt werden, dass Familie Lenz häufig ihr eigenes Haus zur Verfügung gestellt hat, wenn es galt, Re-ferenten und Seminarbesucher unterzubringen, dass sie Freunde mo-bilisierte, um Privatquartiere zu finden, dass Angelika Lenz die Se-minarteilnehmer mit selbstgebackenem Kuchen u.a. versorgte und Arnher Lenz selbst Fahrtdienste übernahm, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten. Die freundschaftliche Atmosphäre im Hause Lenz im Neustädter Fasanenweg und die herz-liche Gastfreundschaft, die viele Mitglieder und Freunde der FA über lange Jahre erfahren haben, wird unvergessen bleiben. Sicher wird noch so manches Treffen dort stattfinden, zumal dort auch der Sitz des Angelika Lenz Verlages ist, für den beide ja weiterhin tätig bleiben.

Als Nachfolgerin wurde die Tochter von A. u. A. Lenz, Ortrun Lenz, zur Vorsitzenden der FA gewählt. Ebenfalls neu gewählt wurden: als Stellvertretende Vorsitzende Melanie Hofmann, als Kassierein Jasmin Hofmann. Weiterhin im Vorstand geblieben sind Manja Stegemann als Schriftführerin sowie Dr. Peter Jäckel und Dr. Erich Satter als Bei-sitzer. Als Revisoren wurden Dr. Volker Mueller und Walter Witt gewählt.

- zum Seminar „Ethik in einer europäischen Wertegemeinschaft“:
Das Seminar fand am 6.10.2007 im Naturfreundehaus Neu-Isenburg statt. Die Referenten Dr. Erich Satter und Dr. Oliver Vollbrecht gaben gute Einblicke in die Thematik. Texte und Bilder finden Sie auf unserer Internetseite wie gewohnt in der Rubrik "Workshops".

Ich freue mich auf die Arbeit in der FA mit den neuen und alten Vorstandsmitgliedern und hoffe auf zahlreiche Teilnahme an unseren kommen Veranstaltungen! Für das Frühjahr planen wir im Hinblick auf das Darwin-Jahr 2009 ein Seminar über den großen Biologen.

Mit freundlichen Grüßen

Freigeistige Aktion
 
 

Ortrun E. Lenz

Für unsere Mitglieder: Einladung zur ordentlichen Bundesversammlung

Liebe Bundesfreundinnen und Bundesfreunde,

die nächste Bundesversammlung wird hiermit einberufen. Sie findet statt am

Freitag, dem 5. Oktober 2007, um 18.00 Uhr,
in der Geschäftsstelle der Freireligiösen Gemeinde Neu-Isenburg,
Ludwigstraße 68, 63263 Neu-Isenburg.

Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Beschluss über die endgültige Tagesordnung
3. Wahl des Versammlungsleiters
4. Berichte
5. Entlastung
6. Wahlen
7. Sonstiges

Im Anschluss an die Bundesversammlung findet ein Autorentreffen statt, zu dem die Autoren des Angelika Lenz Verlages und an der Verlagsarbeit Interessierte herzlich eingeladen sind.
Am Samstag, 06.10.2007, findet in Neu-Isenburg ein FA-Seminar statt (siehe unten).

Anmeldungen (BV und/oder Seminar) bitte bis zum 1.9.2007 an Ortrun E. Lenz (E-Mail).

Mit freundlichen Grüßen, Arnher E. Lenz


Einladung zu einem Seminar

Ethik in einer europäischen Wertegemeinschaft am Samstag, dem 6. Oktober 2007
Naturfreundehaus Neu-Isenburg, Neuhöfer Str. 55

In einer Zeit, in der nicht nur im Islam der Fundamentalismus stärker wird, gewinnt – neben der notwendigen Ideologiekritik – auch eine philosophisch abgeleitete Ethik an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und der Erkenntnis, dass mit einer zunehmenden Globalisierung auch die Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft einhergeht, soll in vier Blöcken untersucht werden, ob die Moralwissenschaft mit dieser Herausforderung noch Schritt hält oder ob für eine europäische Wertegemeinschaft nicht eine rational begründete Ethik stringent wird. 
- Das Verhältnis vom Recht zur Moral: Das Positive Recht wird dem Naturrecht gegenübergestellt und untersucht, ob aus dem „Sein“ der Natur ein „Sollen“ für das menschliche Verhalten abgeleitet werden kann oder ob naturrechtliche Begründungen in einen „Naturalistischen Fehlschluss“ münden, d. h. an einer rationalen Begründung zu scheitern drohen. Dabei wird auch das Kant’sche a priori – das Gefühl für Gut und Böse sei dem Menschen immanent – einer kritischen Betrachtung unterzogen und die Frage nach einer Trennung von Recht und Moral gestellt. 
- Religiöse Sittlichkeit und philosophische Ethik: Der religiös abgeleiteten Moral wird eine philosophisch 
begründete Ethik gegenübergestellt und beide Richtungen in Bezug zur sozialen Wirklichkeit gebracht. Gleichzeitig ist zu unterscheiden in Ethik (als Wissenschaft der Moral) und Moral als die im menschlichen Zusammenleben gewachsenen sittlichen Normen, wie sie bereits in der „Goldenen Regel“ zu finden sind.
- Ideologiefreie Moralwissenschaft: Die Erkenntnis, dass die Ethik von drei Säulen – Religion, Philosophie und Soziologie – getragen wird, soll eine ideologiefreie Begründung ermöglichen, ohne religiöse Motive
auszuschließen. Dazu werden die Positionen der spekulativen Philosophie durch die analytische Philosophie ergänzt. Diese gliedert sich in normative, deskriptive und Meta-Ethik. Der Utilitarismus rückt bei einer
deskriptiven Moralbegründung – als negativer Utilitarismus – ins Zentrum einer abschließenden Beurteilung.
- Viktor Kraft und die nachmetaphysische Moralbegründung: Auch heute noch glauben nicht wenige, dass Fragen der Moral primär ein Gegenstand der Theologie seien. Dabei gehört es zum Selbstverständnis der Moderne, dass Religion etwas Privates ist und daher nicht zur allgemeinen Moralbegründung herangezogen werden kann – wenigstens gilt dies der Theorie nach. So entstehen Widersprüche, die sich gegenwärtig
insbesondere an Fragen wie Abtreibung und freiwilliger Euthanasie entzünden. Auch die Politisierung des Islam hat zu einer weiteren gesellschaftlichen Verunsicherung beigetragen. Dabei wird häufig vergessen, dass das Rezept einer areligiösen Moralbegründung in Europa eine lange Tradition hat. Besonders zu Beginn des 20 Jahrhunderts entsteht eine Reihe von neuen antimetaphysischen Strömungen. Eine
herausragende Stellung nimmt hier der sog. „Wiener Kreis“ ein. Allerdings hat dieser, was Fragen der Moralbegründung anbelangt, eine entschieden negative Position vertreten. Nur ein Philosoph dieser Schule
hat ein moralphilosophisches System vorgelegt: der zu Unrecht vergessene Wiener Philosoph Viktor Kraft.

Anmeldungen bitte an:
Ortrun E. Lenz, Beethovenstr. 96, 63263 Neu-Isenburg, Tel. 06102-723509,
Fax 06102-723513

Unser geplanter Ablauf:

10.00 Uhr  Begrüßung und Einführung 
                 in das Tagungsthema………...…………………ORTRUN E. LENZ

10.15 Uhr  Das Verhältnis vom Recht zur Moral….…........ERICH SATTER

11.00 Uhr  Kaffeepause

11.15 Uhr  Religiöse Sittlichkeit und
                 philosophische Ethik……………………...........ERICH SATTER

12.00 Uhr  Mittagspause

13.30 Uhr  Ideologiefreie Moralwissenschaft………….........ERICH SATTER

14.15 Uhr  Kleine Pause

14.30 Uhr  Viktor Kraft und die nachmetaphhysische
                 Moralbegründung………….……………………OLIVER VOLLBRECHT

15.15 Uhr  Kaffeepause

15.30 Uhr  Podiumsdiskussion………….…………..............Leitung: ORTRUN E. LENZ

Weitere Informationen können Sie unserer Einladung entnehmen.


Plädoyer für eine „Ethik der Gerechtigkeit“!

Die Faktizität, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden, erfordert eine Ethik der Gerechtigkeit. Ethik bedeutet Wissenschaft der Moral und darf nicht mit Moral verwechselt werden, denn unter diesem Begriff sind nur die verschiedenen sittlichen Normen zu verstehen. Diese Unterscheidung bringt der Neopositivist MORITZ SCHLICK auf den Punkt, wenn er schreibt: „Solange der Ethiker mit seinen theoretischen Fragen beschäftigt ist, muss er vergessen, dass er an dem Gegenstand seines Forschens außer dem rein erkenntnismäßigen Interesse auch noch ein rein menschliches Interesse hat. Denn für ihn gibt es keine größere Gefahr, als aus einem Ethiker zu einem Moralisten zu werden, aus einem Forscher zum Prediger“. (MORITZ SCHLICK: Fragen der Ethik, S.54)

Da ein Ethiker aber Wissenschaftler und kein Prediger ist, darf er religiöse Ableitungen nicht absolut setzen. Nur eine Moralwissenschaft, die so begründet, dass sie universell akzeptiert werden kann, hat in unserem nach-metaphysischen Zeitalter Gewicht. Die im menschlichen Zusammenleben gewachsenen sittlichen Normen der Moral sind weitgehend emotional bestimmt und wurden in den Religionen ideologisch überformt. Eine rationale Ethik dagegen bedarf der Vernunft und ist Disziplin der Philosophie. Drei Schwerpunkte sind stringent: ein eudämonistischer, ein deontologischer und ein utilitaristischer. Zentrum der eudämonistischen Ethik, also der „Ethik des Guten“, ist die Glückseligkeit und das der deontologischen die Pflicht, näher ausgeführt in KANTS „Kategorischem Imperativ“. Rational begründbar ist nur der Utilitarismus und steht deshalb im Mittelpunkt. Hier wird die Moral nach ihrem Zweck beurteilt und die Nützlichkeit zum Lebensprinzip. Der ethische Gehalt besteht darin, dass der Zweck des menschlichen Handelns sowohl in den Nutzen der Wohlfahrt als auch in das Wohl des Staates gestellt werden soll. Das Glück der Allgemeinheit steht über der persönlichen Glückseligkeit und das Gebot der Pflichterfüllung im Zusammenhang mit dem Gemeinwohl. Ziel ist: „das größte Glück der größten Zahl“. 

In den Gesellschaftswissenschaften entstanden sozialphilosophische Theorien, welche - neben den religiösen - in Reflexion mit den philosophischen Positionen zu sehen sind. Es sind dies u.a. der Wertrelativismus MAX WEBERS, der Kritische Rationalismus KARL R. POPPERS, die Diskursethik der Frankfurter Schule und besonders die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness des US-Amerikaners JOHN RAWLS. Letztere soll mit dem Utilitarismus Schwerpunkt auf der Suche nach einer Ethik der Gerechtigkeit bilden. Die Ethik als Wissenschaft der Moral wird damit von drei Säulen getragen: Religion, Philosophie und Soziologie.

Der Kritische Rationalismus sowie die Kritische Theorie - beide aus dem Logischen Positivismus hervorgegangen - stehen wie dieser in der Tradition der „Aufklärung“. Bei der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule stand von Anfang an der Mensch mit seinen sozialen Problemen im Mittelpunkt, dagegen beim Kritischen Rationalismus die Wissenschaftstheorie. Während der Klassische Rationalismus die Möglichkeiten der menschlichen Vernunft zu überschätzen schien, setzt der Kritische Rationalismus anstelle der Verifikation die Falsifikation und begegnet damit dem sogenannten „gesunden Menschenverstand“ mit der notwendigen Skepsis. Der Kritische Rationalismus will seine Theorien durch konstruktive Kritik verbessern und geht von der Annahme aus, dass nichts endgültig als wahr bewiesen werden kann, aber je weniger eine Hypothese falsch ist, sie der Wahrheit desto näher kommt.

Nun sucht der Utilitarismus seine Begründung in einem universalisierten Glückszustand. Gleichzeitig warnt der kritische Rationalist POPPER davor, persönliche emotionale Glücksempfindungen auch auf andere übertragen zu wollen: „Aber von allen politischen Idealen ist der Wunsch, die Menschen glücklich zu machen, vielleicht der gefährlichste. Ein solcher Wunsch führt unvermeidlich zu dem Versuch, anderen Menschen unsere Ordnung `höherer` Werte aufzuzwingen, um ihnen so die Einsicht in Dinge zu verschaffen, die uns für ihr Glück am wichtigsten zu sein scheinen; also gleichsam zu dem Versuch, ihre Seelen zu retten. [...] Wir alle haben das sichere Gefühl, dass jedermann in der schönen, der vollkommenen Ge-meinschaft unserer Träume glücklich sein würde. Und zweifellos wäre eine Welt, in der wir uns lieben, der Himmel auf Erden. Aber [...] der Versuch, den Himmel auf Erden einzurichten, produziert stets die Hölle. Dieser Versuch führt zu religiösen Kriegen und zur Rettung der Seelen durch die Inquisition. Und beruht meiner Ansicht nach auf einem völligen Missverständnis unserer sittlichen Pflichten. Es ist unsere Pflicht, denen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen; aber es kann nicht unsere Pflicht sein, andere glücklich zu machen, denn dies hängt nicht von uns ab und bedeutet außerdem nur zu oft einen Einbruch in die private Sphäre jener Menschen, gegen die wir so freundliche Absichten hegen“. (KARL R. POPPER: "Die offene Gesellschaft und ihre Feinde", Bd 2, S.291 f.)

Da es nach diesen Erkenntnissen nicht möglich erscheint, einen universellen Glücksbegriff so zu definieren, dass das „größte Glück der größten Zahl“ als ethisches Ziel weiter verfolgt werden kann, stellt der Wissenschaftstheoretiker POPPER, die utilitaristische Idee - frei nach KARL MARX - vom „Kopf auf die Füße“ und entwickelt aus dem positiven einen negativen Utilitarismus. Als abschreckendes Beispiel für einen positiven Utilitarismus ist das britische Gesundheitssystem zu nennen, welches auf dessen Grundlagen aufbaut. Das Ziel des negativen Utilitarismus ist nicht mehr das größte Glück der größten Zahl, sondern deren geringstes Leid - Leidverminderung statt Glücksmaximierung. Diese Zielsetzung soll zusammen mit RAWLS Theorie „Gerechtigkeit als Fairness“ zu einer Ethik der Gerechtigkeit führen.

Es wird davon ausgegangen, dass für eine rational begründbare Ethik die Glückseligkeit oberstes Ziel bleibt, die Glücksempfindungen aber individuell verschieden sind. Diesem Faktum ist mit einem negativen Utilitarismus Rechnung getragen, da man einer „Glückseligkeit“ immer näher kommt, je weniger man „unglücklich“ ist. Gleichzeitig wird anerkannt, dass in der Lebenswirklichkeit auch religiöse Vorstellungen vorhanden sind. Weil eine rationale Ethik weder mit dem „Nirwana“ noch mit dem „Paradies“ konkurrieren kann, gibt es keinen Grund, jemandem diese Illusionen zu nehmen. Eine universal begründbare Ethik muss jedoch realistisch bleiben und beantwortet die Frage: „Warum soll der Mensch moralisch sein?“ analytisch: „Aus gesundem Egoismus, der gesellschaftlichen Anerkennung wegen und aus dem Wunsche heraus, selbst entsprechend behandelt zu werden.“ Für den britischen Philosophen GEORGE E. MOORE sind dann die wichtigsten Güter als Voraussetzung zum Glücklichsein: persönliche Zuneigung und menschliches Verständnis, die Schaffung und Betrachtung von Schönem, der Erwerb und die Hochschätzung von Wissen, dazu die Lust - und der Soziologe RAWLS ergänzt -, man könnte behaupten, das seien die einzigen Güter an sich. (Vgl. auch JOHN RAWLS: "Eine Theorie der Gerechtigkeit", S.59 ) 

Auf der Basis des Doppelgrundsatzes „Freiheit“ und „Vorteil für jedermann“ entwickelt er dann eine Lehre von hohem ethischem Niveau. Darin wird der Vorrang des Nutzens für die schlechtest Gestellten der „Willkür“ der Natur auf das Recht des Stärkeren entgegengestellt:
„Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu regeln, dass sie sowohl
(a) den am wenigsten Begünstigten die bestmöglichen Aussichten bringen als auch
(b) mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen gemäß der fairen Chancengleichheit offen stehen“. (JOHN RAWLS: "Eine Theorie der Gerechtigkeit", S.104 ) Dazu wird ergänzend ausgeführt: „Beispielsweise sind die größten Vermögens- und Einkommensunterschiede zulässig, wenn sie nötig sind, damit die Aussichten der am wenigsten Bevorzugten auch nur im geringsten steigen. Doch gleichzeitig sind Ungleichheiten zugunsten der Bevorzugten verboten, wenn die am schlechtesten Gestellten den geringsten Nachteil davon haben.“ (Ebda. S.181)

Die Bedeutung dieses Grundsatzes besteht darin, dass völlig realistisch die vielfältigen Unterschiede in der menschlichen Lebenswelt, seien sie nun materieller, ideeller, politischer, sozialer oder auch anderer Art anerkannt werden, wenn sie nur die Lage der am schlechtesten Gestellten nicht noch schlechter machen. „Wer von der Natur begünstigt ist, sei es, wer es wolle, der darf sich der Früchte nur soweit erfreuen, wie das auch die Lage der Benach-teiligten verbessert. [...] Niemand hat seine besseren natürlichen Fähigkeiten oder einen besseren Startplatz in der Gesellschaft verdient. Doch das ist natürlich kein Grund, diese Unterschiede zu übersehen oder gar zu beseitigen. Vielmehr lässt sich die Grundstruktur so gestalten, dass diese Unterschiede auch den am wenigsten Begünstigten zugute kommt.“ (Ebda. S.122 f.) Dies spricht für sich und bedarf keiner näheren Erläuterung.

Um aber die Theorie eines negativen Utilitarismus deutlich zu machen, ist eine Parallele zwischen den beiden Bezugspunkten „Glück und Wahrheit“ sowie „Leid und Unrichtigkeit“ zu ziehen. Die Bezugspunkte für den positiven Utilitarismus sind „Glück und Wahrheit“, die aber aufgrund ihrer Unbestimmtheit nicht verifiziert werden können. Es lässt sich weder widerspruchslos begründen, was Glück, noch was die Wahrheit ist. Für die Theorie eines negativen Utilitarismus kann man anführen, dass das Gegenteil von Glück Leid bedeutet und das Gegenteil von wahr falsch. Diese zu Glück und Wahrheit negativ stehenden Begriffe sind eindeutiger. Je schlechter eine Situation ist, umso unglücklicher kann sie machen. Einem bes-seren Zustand kommt man immer näher, wenn die Leid verursachenden Umstände verringert werden. Da leichter zu erkennen ist, was generell unglücklich macht, als das, was den Einzelnen glücklich machen kann, bietet der negative Utilitarismus eine sicherere Basis.
 

Für eine „Ethik der Gerechtigkeit“ wird deshalb der Negative Utilitarismus, ergänzt durch die Theorie der Gerechtigkeit als Fairness, vorgeschlagen. Das bedeutet zusammengefasst, dass man einem glücklichen Leben – unabhängig davon, was individuell darunter verstanden wird - durch Leidverminderung näher kommt und ein Instrument dazu in der Notwendigkeit besteht, dafür zu sorgen, dass ein steigendes Sozialprodukt auch die Situation der Unterprivilegierten verbessert.

Erich Satter Graz/Wiesbaden
Beisitzer der Freigeistigen Aktion für humanistische Kultur e.V.



Literatur: POPPER, KARL R. Die offene Gesellschaft und ihre Feinde München 1980. RAWLS, JOHN Eine Theorie der Gerechtigkeit Frankfurt am Main 1975. SATTER, ERICH Möglichkeiten und Grenzen einer pluralistischen Ethik Neustadt/Rbg. 2003. SCHLICK, MORITZ Fragen der Ethik Frankfurt am Main 1984.

Rückfall ins Mittelalter: Der Gottesbezug in der EU-Verfassung 

Die Äußerungen von Angela Merkel auf dem Katholikentag in Saarbrücken am 25.5.2006 und die des derzeitigen EU-Ratsvorsitzenden und österreichischen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel in Kloster Neuburg bei Wien am 28.5.2006, welcher mit einer Aufwertung der Religionen die EU-Verfassung retten will, geben Anlass zur Aufklärung:
Politik soll das Zusammenleben der Menschen in einem Gemeinwesen sowie in der Völkergemeinschaft regeln. Ihre Aufgabe besteht – kurz zusammengefasst – darin, Missstände zu ändern, Ungerechtigkeiten abzustellen und das zu verbessern, was das diesseitige Leben der Menschen negativ beeinträchtigt. Sie besteht aber nicht darin, die Menschen nach bestimmten Heilsvorstellungen glücklich machen zu wollen. KARL RAIMUND POPPER (1902–1994) weist deshalb völlig zu Recht darauf hin, dass dies von allen politischen Idealen das Gefährlichste wäre.
Religion dagegen ist eine Wirkungseinheit von emotionalen Deutungen und Wertungen, an denen der Mensch zwar Rückhalt findet, welche aber individuell verschieden sind und deren Platz allein im metaphysischen Bereich zu suchen ist – und der fällt nicht in die Zuständigkeit der Politik.
Es ist deshalb völlig, unsinnig in der postsäkularen, nach-metaphysischen Rechtsgesellschaft eine Debatte über einen Gottesbezug in der EU-Verfassung zu beginnen. Ein solcher Rückfall in das scholastische Mittelalter wirkt auf liberale Bürger ausgesprochen weltfremd, wenn nicht gar debil, weil damit ein „Christliches Naturrecht“ wieder fröhliche Urstände feiern könnte. Dem Naturrecht liegt die längst überholte Auffassung zu Grunde, dass das Recht in der Natur und damit auch im Wesen des Menschen begründet sei. Bei dieser Theorie wird aus dem Sein auf ein Sollen geschlossen. Es ist die transzendente Vorstellung, der Natur wären Recht und Moral immanent. Daraus resultiert auch die idealistische Hoffnung, in der Natur nicht nur ein Fundament für rechtswissenschaftliche, sondern auch für ethische Begrün-dungen finden zu können und damit gleichzeitig die Vorstellung einer Zusammengehörigkeit von Recht und Moral. Dieses Denken hat seine Wurzeln in der Antike, geht bereits auf SOKRATES (469–399) sowie auf PLATON (427–347) zurück und war erstmals von ARISTOTELES (384–322) in seiner „Nikomachischen Ethik“ systematisiert worden. Während sich aber das Naturrecht hier noch allein auf den menschlichen Vernunftgebrauch bezogen hatte und ohne metaphysische Spekulationen ausgekommen war, wurde es in der Scholastik, also im Mittelalter, ideologisch unterwandert und seine Begründung auf eine „göttliche Offenbarung“ zurückgeführt. Hier würde man wieder ankommen, wenn man dem Gottesbegriff einen Platz in der EU-Verfassung einräumen wollte.
Dabei besteht kein allzu großer Grund, auf so genannte „christliche Wurzeln“ stolz zu sein. Ein unvoreingenommener Betrachter könnte leicht feststellen, dass hier das Zusammenwirken von Recht und Moral zu den grauenhaftesten Verbrechen der Menschheitsgeschichte führte, was in Südamerika ganze Völker auslöschte. Gleichzeitig bildeten in Europa die Scheiterhaufen der Inquisition quasi auch die notwendige Bedingung für den im 20. Jahrhundert folgenden Holocaust, was auch zu den christlichen Wurzeln gehört und nicht vergessen werden darf. Der Ideologiekritiker ERNST TOPITSCH (1919–2002) dazu treffend: „Das scholastische Naturrecht erweist sich nicht als Inbegriff ewiger und absoluter ethisch-politischer Normen, sondern als frei verfügbarer Apparat von Leerformeln, den die kirchlichen Amtsträger in jedem von ihnen gewollten Sinne manipulieren können.“ (In AUGUST M. KNOLL: Katholische Kirche und scholastisches Naturrecht – Zur Frage der Freiheit, S. 23). 
Durch die Pervertierung des Rechts im Nationalsozialismus, für das man fälschlicherweise nur das Positive Recht verantwortlich machen wollte, erfuhr das Naturrecht nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland zunächst eine Renaissance. Mit geschickten Immunisierungsstrategien wurde die Tatsache verdrängt, dass die Forderung, welche hinter dem Schlagwort „Volk ohne Raum“ stand, und die Begründung der Rassengesetze naturrechtlicher Art waren. 
Schließlich brachte der britische Philosoph GEORGE EDWARD MOORE (1873–1958) mit seiner analytischen Beweisführung das Problem auf den Punkt, indem er dem Naturrecht und damit auch dem Gottesbegriff einen „Naturalistischen Fehlschluss“ unterstellte und nachwies, dass es nicht möglich ist, aus einem Sein (einer Tatsache) ein Sollen (Werte) abzuleiten. Damit scheitern bis heute jegliche naturrechtlichen Überlegungen an einem Begründungsnotstand bzw. führen in das „Münchhausen-Trilemma“1. Ein besonders negatives Beispiel für naturrechtliche Begründungsversuche findet sich in der islamischen Scharia, welche keine Trennung von Recht und Moral zulässt.
In modernen Staaten hat sich deshalb weitgehend das Positive Recht durchgesetzt, in dessen Theorie die Ableitung eines Sollens aus dem Sein verworfen wird. Eine positivistische Rechtsauffassung geht davon aus, dass alle Normen des Rechts von Institutionen bzw. von dafür berechtigten Personen gesetzt werden – nicht von „Gott“ –, und nur dadurch für die Rechtsgesellschaft Verbindlichkeit erlangen. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat wird sein Fundament aus dem Gewohnheitsrecht abgeleitet und in parlamentarischen Entscheidungen der Legislative festgelegt sowie mit Methoden der Vertragstheorie abgesichert. Recht und Moral bleiben dabei getrennt. So wird verhindert, dass geltendes Recht in religiös-weltanschaulicher Abhängigkeit verbleibt. Der Rechtsphilosoph HANS KELSEN (1881–1973) unterstreicht dies mit dem für unsere Argumentation bemerkenswerten Satz: „Der Glaube an eine übernatürliche Instanz ist ein spezifisches Element primitiver Mentalität.“ Die darauf folgende Feststellung zeigt dann den Zusammenhang von naturrechtlichem Denken, mit Rassismus und Terrorismus bis hin zum Ehrenmord: „Mangels eines hinreichenden Ich-Bewusstseins fühlt sich der Primitive mit den Gliedern seiner Gruppe so eins, dass er jede irgendwie bemerkenswerte Tat eines Gruppenglieds als solche der Gruppe – als etwas, das „wir“ getan haben – deutet; und daher ebenso den Lohn für die Gruppe in Anspruch nimmt, wie Strafe als der ganzen Gruppe gebührend hinnimmt.“ Vor diesem Hintergrund könnte man auch behaupten, dass es primitiver Mentalität entspricht, wenn man einem naturrechtlichen Denken so verbunden ist, dass man in die übergeordnete Verfassung säkularer Staaten einen Gottesbezug aufnehmen möchte.
Gleichwohl ist es nicht ganz so einfach, wie es sich darstellt. Es bleibt durchaus ein Dilemma, dass der religiös-weltanschaulich neutrale Staat selbst keine Werte setzen kann, aber nicht wertneutral bleiben darf. Vor diesem Hintergrund entwickelte ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE, Verfassungsrechtler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, den Begriff der „Balancierten Trennung von Staat und Kirche auf der Basis der Religions-freiheit“. Damit sollte der ideologiebefrachtete Begriff einer Partnerschaft zwischen Staat und Kirchen, der sich in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland fest eingebürgert hat, abgelöst werden. Nach seiner Auffassung ist eine solche Partnerschaft in der Sache unrichtig. Staat und Kirchen befinden sich in ihrem Verhältnis zueinander nicht in einer Position von gleich zu gleich. Sie stehen nicht neben dem Staat – ganz gewiss aber auch nicht über oder unter dem Staat, sondern allein, wie alle anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auch, im Staat. Christlich-Demokratische Politiker wären gut beraten, gelegentlich auch mal den Rat ihres Parteifreundes einzuholen, bevor sie sich durch unbedachte Äußerungen einem Ideologieverdacht aussetzen.
Dass dieser bei Feiertagsreden gelegentlich auch heute noch benutzte Begriff der Partnerschaft zwischen Staat und Kirchen die Rechtslage eher vernebelt als erhellt, ergibt sich schon aus dem offensichtlichen Befund, dass er von den Benutzern stets nur im Verhältnis des Staates zu den beiden großen christlichen Kirchen verwendet wird, keineswegs aber – wie es aus Gründen der Gleichbehandlung nur konsequent wäre – auch bezogen auf das Verhältnis des Staates zu den anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. So dürfte es sicher auch für jedermann befremdlich wirken, wenn etwa von einer „Partnerschaft zwischen Staat und Islam“ die Rede wäre. 
Der sozialdemokratische ehemalige Hessische Kultusminister HANS KROLLMANN begründete diese Balancierte Trennung von Staat und Kirchen einmal wie folgt:
 „Nach Grundgesetz haben wir vom Grundsatz der Trennung von Staat und Kirchen auszugehen, einer Trennung freilich, die nicht beziehungslos und radikal ist, sondern ausbalanciert werden muss. Einerseits hat der Staat den Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen zu respektieren, andererseits müssen die Kirchen realisieren, dass sie ihren Auftrag in einer pluralistischen Gesellschaft erfüllen müssen.
Diese Balance ist realisierbar durch strikte Beachtung des Grundsatzes der Religionsfreiheit, eines fundamentalen Grundrechts unserer Verfassung. Dies bedeutet für den Staat, dass er selbst zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist und dass er den Rahmen gewährleisten muss, in dem seine Bürger nach ihrer religiösen Überzeugung frei leben können. Das schließt für den einzelnen Bürger das Recht ein, seinen Glauben in institutionell verfassten Gemeinschaften zu leben und auszudrücken; dies bedingt die Gewährleistung freier Wirk- und Entfaltungsmöglichkeiten für die Kirchen durch den Staat.
Die strikte Beachtung des Grundsatzes der Religionsfreiheit stellt ebenso Forderungen an die Kirchen. In einer pluralistischen Gesellschaft können die Kirchen keine Allgemeinverbindlichkeit für ihre Glaubenssätze und sittlichen Wertvorstellungen beanspruchen. Der weltanschaulich-neutrale Staat kann nicht religiös-verbindliche Moralangebote für alle zum Gesetz erheben. Staatliches Recht ist primär Friedens- und Freiheitsordnung und ist notwendig auf eine breite Zustimmung aller Gruppen in der Gesellschaft angewiesen. [...] Eine Theologie, die aus abstrakten naturrechtlichen Obersätzen politische Programme oder gar konkrete politische Handlungsanweisungen meint ableiten zu können, verlässt [...] ihren Gegenstand.“

Zusammenfassend kann man festhalten, dass der Gottesbegriff naturrechtlichem Denken entspringt und seine Aufnahme in die Verfassung einer säkularen Staatengemeinschaft ein Widerspruch in sich wäre, weil gerade diese Verfassung ihren Gegenstandsbereich verließe. Und das darf nicht sein. Gegen die Aufnahme eines Gottesbegriffes in die EU-Verfassung ergeben sich danach vier Gründe:

1. Verbunden mit der Forderung einer Aufnahme des Gottesbegriffes in die EU-Verfassung ist der Hinweis auf die so genannten „christlichen Wurzeln“. Aber genau diese sind ambivalent zu beurteilen. Zu diesen Wurzeln gehört schließlich u.a. auch die Inquisition als notwendige Bedingung für den Holocaust.
2. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit ihrer Verfassung eine religiös-weltanschauliche Neutralität auferlegt. Da es aber sowohl Religionen als auch Weltanschauungen gibt, welche keinen Gottesbegriff kennen bzw. einen solchen explizit ablehnen, würde der säkulare Staat gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen, wenn er den Gottesbegriff, oder auch nur einen einseitigen Bezug zu den so genannten christlichen Wurzeln, aufnehmen würde. Gleichzeitig verstößt ein solches Verfahren nicht nur gegen die Religionsfreiheit, sondern verletzt auch die (religiösen) Gefühle aller anderen Staatsbürger, für die der Gottesbegriff ein naturalistischer Fehlschluss bleibt oder gar eine Beleidigung ihrer Intelligenz darstellt.
3. Schwerwiegender ist sicher die Tatsache – und das ist hoffentlich durch diese Ausführungen klar geworden –, dass Rassisten sowie Terroristen den Gottesbegriff zur Rechtfertigung ihrer Verbrechen nicht nur missbrauchen können, sondern sogar durch ihn angestiftet werden können – bis hin zum Ehrenmord gläubiger Fundamentalisten.
4. Für einen „Verfassungspatrioten“ jedoch von entscheidender Relevanz ist die Entwertung der Verfassung, welche ein solches Unterfangen mit sich bringen würde. Aus neutraler Sicht könnte eine Formulierung wie: „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott“ zu Recht als sinnlos oder gar als töricht empfunden werden, was die Gefahr in sich birgt, dies auf die ganze Verfassung zu übertragen – und dieses Problem dürfte sogar gläubigen Christen einleuchten.

Um es abschließend jedoch ausdrücklich zu betonen: Damit soll keineswegs etwas Negatives über Religionen ausgesagt werden, welche den Gottesbegriff zum Gegenstand haben, und schon gar nichts über Gott oder gar Menschen, welchen ein solches Gottesbild Trost und Hoffnung gibt. Gleichzeitig wird anerkannt und respektiert, dass auch viel Positives im Glauben seinen Ursprung hat. Schließlich kann weder bewiesen werden, dass es einen „Gott“ gibt, noch dass es ihn nicht gibt. Dieses religiös-weltanschauliche Unentscheiden verpflichtet jedoch zur aktiven Toleranz, welche nicht gewahrt ist, wenn säkulare Staaten eine bestimmte Religion oder bestimmte Religionen dadurch bevorzugen, dass sie „abstrakte naturrechtliche Obersätze“ wie den Gottesbezug in Verfassungen aufnimmt. Ehrfurcht vor der Würde des Menschen ist hier nicht nur angebrachter, sondern auch wirkungsvoller, weil damit weder Rassisten noch Terroristen ihre Taten rechtfertigen können.

Erich Satter
Beisitzer der Freigeistigen Aktion für humanistische Kultur e.V.


1) Dieser Begriff wurde bekanntlich von dem Soziologen und kritischen Rationalisten HANS ALBERT (* 1921) geprägt. Er will damit seine Theorie transparent machen, dass eine Letztbegründung ethischer Normen unmöglich ist. Das Münchhausen-Trilemma besagt, dass es bei dem Versuch einer Letztbegründung von ethischen Normen drei Alternativen gibt, die aber alle drei unbefriedigend bleiben. Die eine Möglichkeit führt in einen infiniten Regress, bei dem während der Suche nach einer Begründung immer weiter zurückgegangen werden muss; die andere mündet in einen logischen Zirkel, in dem sich auf Aussagen bezogen wird, die jedoch vorab bereits begründungsbedürftig waren. Die dritte Möglichkeit besteht nur im Abbruch des Verfahrens. Da die erste dieser drei Alternativen unpraktikabel ist, die zweite aber einen Fehler enthält und die dritte zu einer dogmatischen Setzung führen würde – wie „Gott“ hat gesagt oder „das ist eben so“ –, verweist ALBERT ironisch auf den Lügenbaron, der sich bekanntlich am eigenen Schopfe aus dem Sumpfe ziehen wollte. Die Bezeichnung „Münchhausen-Trilemma“ ist eine Anlehnung an diese Metapher.


Offener Brief an die Bundeskanzlerin

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel, 

ich bin höchst überrascht und zutiefst betroffen, dass Sie auf dem Katholikentag dafür eintraten, dass der Gottesbezug in die EU-Verfassung aufgenommen werden soll. Dies ist ein Rückschritt in das vorhergehende Jahrhundert, ja wenn nicht sogar ins Mittelalter. In einer Zeit, in der die multikulturelle Vielfalt unseres Staates immer wieder, auch durch Sie, hervorgehoben wird, mutet es geradezu höhnisch an, wenn derartige Aussagen getroffen werden. Damit müssen sich unsere Mitbürger anderen Glaubens in gröbster Weise vor den Kopf gestoßen fühlen und werden bestimmt nicht dazu ermuntert z. B. bei der gewünschten Integration auf die Verfassung zu schwören. 
Ich und wir (der Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R) fordern Sie deshalb nachdrücklich auf, derartige Aussagen in Zukunft zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen

Adi Meister
Ehrenvorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R.

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