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| Der
Beitrag Europas zur Zukunft der UNO
Das
20. DFW Seminar vom 23. bis 25. Januar 2004 in der Frankenakademie Schloss
Schney hat wieder Vertreterinnen und Vertreter verschiedener freigeistiger
Verbände und weitere Interessierte zu einem hochaktuellen Thema der
europäischen und globalen Entwicklung zusammengeführt. In den
Vorträgen und Diskussionen wurden folgende Ergebnisse erarbeitet und
hiermit vorgelegt:
1.
Globalisierung im Bereich der Wirtschaft setzt die Globalisierung der demokratischen
und humanistischen Werte und der politischen Rahmenbedingungen voraus.
Diese Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt und führen daher
nicht zur langfristigen Anpassung der Lebensbedingungen und damit zur Überwindung
der Armut und des Hungers in der Welt. Global geltende Werte sind z.B.
in Artikel 2 des EU-Verfassungsentwurfes zusammengefasst: Die Werte, auf
die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde,
Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der
Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft
gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität
und Nichtdiskriminierung auszeichnet.
2.
Für eine Globalisierung der Werte werden folgende Bedingungen als
maßgebend angesehen:
-
Die Errungenschaften der europäischen Aufklärung, charakterisiert
durch die allgemeinen Menschenrechte, das Prinzip der Gewaltenteilung,
persönliche Selbstbestimmung und Toleranz, sind vorbildlich für
die Weltgemeinschaft – nicht weil sie aus Europa kommen, sondern weil sich
diese Grundsätze im Zusammenleben der Menschen und Völker bewährt
haben und weil sie offen für künftige Reformansätze sind.
-
Unverzichtbares zusätzliches Element der Demokratie sind die Trennung
von Staat und Kirche sowie die weltanschauliche Neutralität des Staates.
Diese Neutralität verbietet eine Bevorzugung und Benachteiligung einzelner
Religionen und Weltanschauungen.
-
Eine Ethik, die Grundlage des Zusammenwirkens aller Menschen und Nationen
ist, muss säkular ausgerichtet sein, denn jede religiös orientierte
Ethik ist Ausfluss ihrer jeweiligen Glaubenslehre und daher nur für
die Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft verbindlich.
3.
Die Globalisierung der Politik ist nur ausformbar, wenn die Verantwortungsebenen
klar definiert sind, die möglichst nahe an den Bürger herangebracht
werden sollen. Es gibt aber auch bürgerfernere Bereiche, die auf dem
Wege der partizipativen Demokratie auf nationaler oder kontinentaler Ebene
gelöst werden müssen.
4.
Auf dem demokratischen Weg zu den vereinten Staaten von Europa ist das
Nahziel, ein Europa der Nationen zu schaffen. Dabei besteht Konsens über
die federführende Zuordnung von Aufgaben zu Verantwortungsebenen:
-
Auf der regionalen Ebene der Gemeinden und Kreise sind z.B. zu lösen:
Energieversorgung, Infrastrukturnetze (z.B. Straßen), Umsetzung der
Sozialleistungen.
-
Auf nationaler Ebene sind zu lösen: Justiz-, Wirtschafts-, Finanz-,
Kultur-, Gesundheits- und Sozialpolitik.
-
Auf EU-Ebene sind zu lösen: Währungs-, Außen-, Sicherheits-,
Umwelt-, Entwicklungs-, Forschungs- und Technologiepolitik und Verbraucherschutz.
5.
Das alte Europa ist mit seinem EU-Verfassungsentwurf dabei, eine neue Perspektive
für die friedliche Koexistenz von Kulturnationen in einem souveränen
Staatenbund zu entwickeln. Dieses Modell wird zur Stabilisierung der UNO
und zur Entwicklung einer Weltrechtsordnung beitragen, die die Machtpolitik
einzelner Staaten ablöst. Der DFW unterstützt daher die Stärkung
eines Weltrechtssystems gegenüber den nationalpolitischen und weltwirtschaftlichen
Mächten, insbesondere die Initiative zur Stärkung der Vereinten
Nationen durch Verlegung des UNO-Hauptsitzes von New York nach Genf sowie
die Initiative zur Einrichtung einer NGO-Versammlung bei den Vereinten
Nationen als offizielles Neben-organ nach Art. 22 der UNO-Charta zur institutionellen
Verstärkung der Weltzivilgesellschaft.
Schney,
25.1.2004
Horst
Prem / Dr. Volker Mueller |
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| Die
Kopftuchfrage und die Religionsfreiheit
Das
Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil über das Tragen des
(islamischen) Kopftuchs in einer öffentlichen Schule ausdrücklich
betont, dass „Entscheidungen von solcher Tragweite aus einem Verfahren
hervorgehen müssen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet,
ihre Auffassungen auszubilden und zu vertiefen.“ Zu Recht weist das Urteil
darauf hin, dass „der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene
gesellschaftliche Wandel ... Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen
Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein (kann).“
Endgültige Entscheidungen in diesem Streit sollen nun die Bundesländer
treffen, um dortige regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Die
öffentliche Diskussion dazu läuft.
Diese
Kopftuchfrage berührt unsere Verfassung, die grundsätzlich von
der Trennung von Staat und Kirche ausgeht, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit
sichert und alle Weltanschauungen gleich behandelt. In diesem Sinne haben
wir die jüngste Äußerung des Bundespräsidenten Johannes
Rau verstanden. Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V.
(DFW) ist dankbar dafür, dass sich ein hochrangiger Vertreter des
Staates endlich als Anwalt für Toleranz und Gleichbehandlung in einer
pluralen Gesellschaft eingesetzt hat.
Die
zunehmende religiöse und weltanschauliche Pluralität in Deutschland
und die Tatsache, dass der Bevölkerungsanteil der nichtreligiösen
und insbesondere der nichtchristlichen Menschen steigt, verstärken
die folgenden Forderungen des DFW:
1.
Die weltanschauliche Neutralität des Staates muss – auch in seinen
Schulen – gewährleistet sein.
2.
Der Staat darf keine Diskriminierungen einer Religion oder Weltanschauung
zulassen.
3.
Alle kulturellen Traditionen und Lebensauffassungen sind tolerant und gleich
zu behandeln.
Gerade
auch religiöse Symbole üben Einfluss auf die Menschen – besonders
auf Kinder und Jugendliche – aus und sind daher durch staatlich Bedienstete
in Schulen nicht offen zu tragen. Das gilt z.B. auch für das christliche
Kreuz als Schmuck. Eine strikte religiöse Neutralität in staatlichen
Schulen auch bei entsprechenden Symbolen entspricht der Trennung von Staat
und Religion und richtet sich an alle Lehrkräfte, unabhängig
davon, ob der- oder diejenige muslimisch, christlich, hinduistisch oder
anders weltanschaulich gebunden ist. Nur für eine Religion das Zeigen
ihres Religionssymbols zu verbieten, wie es derzeit einige Bundesländer
erwägen, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
und das Diskriminierungsverbot.
Religion
ist Privatsache. In staatlichen Einrichtungen, in denen Erziehungs- und
Bildungsarbeit stattfindet, soll das auffällige Tragen und Zur-Schau-Stellen
von religiösen Symbolen durch staatlich Bedienstete wie den Lehrerinnen
und Lehrern nicht gestattet sein. Dies darf jedoch nicht für die Schülerinnen
und Schüler gelten, die sich in der Schule in ihrer Religionsfreiheit
akzeptiert sehen sollen und nicht Zielscheibe religiöser Missionierung
sein dürfen.
Dr.
Volker Mueller
DFW-Präsident |
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| Erklärung
zur EU-Verfassung
Die
Freireligiöse Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R. und die Freireligiöse
Gemeinde Wiesbaden K.d.ö.R. wenden sich ausdrücklich gegen jegliche
Bestrebungen, den Gottesbezug in der Europäischen Verfassung festzuschreiben.
Sie wenden sich speziell gegen die Erwähnung Gottes und/oder eines
christlichen Bezuges in der Präambel sowie den Artikel 51, in dem
den Religionsgemeinschaften eine privilegierte Stellung und eine direkte/indirekte
Mitsprache in politische Entscheidungsprozesse auf höchster Ebene
eingeräumt wird, wodurch der säkulare Charakter der Europäischen
Union unterminiert wird.
Sie
unterstützt damit ähnliche und gleichlautende Forderungen aus
einer Vielzahl anderer Gemeinschaften und befreundeter Verbände. Zur
Sache:
-
Wir begrüßen die Formulierung in der Präambel des vorliegenden
Verfassungsentwurfs, der allgemein auf das kulturelle, religiöse und
säkulare Erbe Europas verweist.
-
Weitere religiöse Bezüge widersprechen dem säkularen Charakter
der Europäischen Union und stehen im Gegensatz zu Länderverfassungen
einzelner Mitgliedsstaaten, in denen die klare Trennung zwischen Kirche
und Staat festgeschrieben wird.
-
In der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten wird in deren Landesverfassung kein
ausdrücklicher Gottesbezug formuliert.
-
Die Bürgerschaft in der Europäischen Union gründet auf kultureller
Vielfalt, nicht auf religiöser Überzeugung oder einem Staatskirchentum.
Die namentliche Nennung einer bestimmten Religion und der Bezug auf
einen monotheistischen Gott polarisiert und trägt nicht dazu bei,
Menschen unterschiedlichsten Glaubens miteinander zu verbinden. Er grenzt
Bürger ohne religiöse Grundüberzeugung aus.
-
Gläubige Menschen tragen ihrer Verantwortung vor Gott bereits aufgrund
ihrer Überzeugung Rechnung, dagegen ist ein solcher Verweis für
den Nichtgläubigen sinnlos, weil er sich keinem Wesen verantwortlich
fühlen kann, von dessen Existenz er nicht überzeugt ist.
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Der beabsichtigte Gottesbezug behindert die gewünschte kulturelle
Integration und ist in ausdrücklicher Erwähnung christlicher
Wurzeln geeignet, der Türkei den Weg in die EU zu erschweren.
-
Wir widersprechen aufs Schärfste der Unterstellung von Seiten kirchlicher
Repräsentanten, dass den Menschen ohne Gott die geistige Orientierung
fehle.
-
Maßgebliche Werte, derer sich Europa rühmt, sind innerhalb der
antiken Philosophie vorformuliert und ihnen wurde im Zeitalter der Aufklärung
zum Durchbruch verholfen – nicht selten im Kampf gegen die christliche
Orthodoxie.
-
Europas kulturelle Identität auf den christlichen Einfluss zu reduzieren
wird der historischen Entwicklung nicht gerecht. Das Christentum ist rückblickend
für viele synonym mit dunklen Epochen europäischer Geschichte
und unsagbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gegenwärtig ist
es für viele gleichbedeutend mit einer fragwürdigen Sexualmoral
und kirchlich vermittelten Lehrmeinungen, die die Naturwissenschaft auf
den Kopf stellen und Menschen ausgrenzen (z.B. Homosexuelle, Geschiedene)
sowie deren diskriminierendes Frauenbild, das im Spannungsfeld von Anspruch
und Wirklichkeit zum Tragen kommt.
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Die Verfassung hat das Recht des Individuums auf Entscheidungsfreiheit
über persönliche Lebensformen und Präferenzen zu schützen
und zu garantieren und kann keineswegs den Kirchen erlauben, sich in die
Gestaltung der europäischen Politik einzumischen und ihre religiösen
Vorstellungen etwa in Fragen der Erziehung, Moral, Familie, Empfängnisverhütung
und vielen weiteren Bereichen zu implementieren. Die Trennung von Kirche
und Staat muss in allen Bereichen des öffentlichen Lebens Geltung
haben.
Dieter
Bender (Präsident der Freireligiösen Landesgemeinschaft Hessen)
Dr.
Holger Behr (Vorsteher der Freireligiösen Gemeinde Wiesbaden) |
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| Neues
aus dem DFW
Während
der letzten Präsidiumssitzung des DFW wurde die ordentliche DFW-Hauptversammlung
für den 23./24.10.2004 nach Fürth einberufen. Der DFW plant im
Rahmen des Ludwig-Feuerbach-Jahres vor allem zwei zentrale Veranstaltungen:
Am 24.10.04 eine Festveranstaltung in Fürth mit anschließender
Ehrung an Feuerbachs Grab in Nürnberg sowie eine Tagung am 15./16.05.04
in Kassel zum Thema: „Ludwig Feuerbach für Geistesfreiheit und säkularen
Humanismus“. |
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| Gedenken
zum 60. Todestag von Max Sievers
Kürzlich
haben sich die Freidenker Brandenburgs und die Freireligiöse Gemeinde
Berlin vor dem Krematorium Wedding in der Berliner Gerichtstraße
zu einer Gedenkveranstaltung für Max Sievers versammelt.
Der
1887 in Tempelhof bei Berlin geborene Max Sievers war ein ausgeprägt
politischer Mensch. Wie alle Menschen geriet auch er nach dem Ersten Weltkrieg
in den Strudel der chaotischen Ereignisse. Mit Ernst Däumig und Adolph
Hoffmann gemeinsam versuchte er in den Reihen der USPD, die Novemberrevolution
zur Räterepublik zu führen. Aber der Reichsrätekongress,
der Rat der Volksbeauftragten und die Nationalversammlung in Weimar gaben
dem Geschehen eine andere Richtung.
Am
ersten Oktober 1922 übernahm Max Sievers die Stelle eines Sekretärs/Geschäftsführers
beim Verein der Freidenker für Feuerbestattung, der sich deutschlandweit
entwickelte und bald 200000 Mitglieder hatte. Die Feuerbestattung, die
Max Sievers propagierte, gab den einfachen Arbeitern und Angestellten die
Chance, ihre verstorbenen Angehörigen in Würde und vor allem
bezahlbar bestatten zu können. Das wurde durch die Pfennigbeiträge
und kluges Management erreicht. Die von Sievers 1923 herausgegebene Broschüre
„Was ist Feuerbestattung?“ musste 1925 in einer zweiten Auflage erscheinen.
Max Sievers konnte diese Einrichtung bis 1933 so erfolgreich führen,
dass die Mitgliederzahl sich auf 600000 bewegte. Aus dem Verein war der
Deutsche Freidenkerverband geworden und Max Sievers ihr gewählter,
mit Procura ausgestatteter Vorsitzender. Als die Nazis 1933 den Verband
zerschlugen, konnte Max Sievers dank Procura die Gelder des Verbandes vor
deren Zugriff ins Ausland schaffen.
Als
der Zweite Weltkrieg das Netz der Gestapo über Europa ausdehnte, wurde
auch Max Sievers verhaftet. Der gegen ihn angestrengte Prozess förderte
als Beweismaterial auch Papiere zutage, in denen sich Max Sievers Gedanken
zu einem Deutschland nach dem Krieg und natürlich ohne die Nationalsozialisten
machte. Max Sievers wurde am 17. Januar 1944 in Brandenburg unter dem Fallbeil
hingerichtet.
Anke
Reuther
Freireligiöse
Gemeinde Berlin |
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Workshop
„Ludwig Feuerbach – zwischen Religionskritik und anthropologischem Materialismus“
Workshop
Zeit: 3.4.2004, 10.00 - 17.00 Uhr
Ort:
Jugendherberge Springe, In der Worth 25
Zum
Ludwig-Feuerbach-Jahr 2004 veranstaltet die Freigeistige Aktion für
humanistische Kultur am Samstag, 3. April, einen Workshop in Springe/Deister.
Prof. Dr. Hans-Günter Eschke (Jena) wird referieren über „Religionskritik
und Materialismus – eine Einführung in das philosophische Werk und
Wirken Feuerbachs“ sowie über „Marx’ Feuerbach-Thesen und das Menschenbild“.
Dr. Volker Mueller (Falkensee) spricht über „Feuerbachs aktuelle Bedeutung
für Geistesfreiheit und einen säkularen Humanismus“ und „Engels’
Schrift ‘Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie’
und der Bruch in der Philosophie“. Am Nachmittag sind Diskussionen in Arbeitsgruppen
geplant, u.a.: 1. „Eine neue Philosophie - Nicht-Philosophie“ (Mueller),
2. „Die Reform der Philosophie und weltanschauliches Bewusstsein in selbstbewusster
menschlicher Form“ (Eschke), bei Bedarf noch weitere Arbeitsgruppen.
Anmeldung
und weitere Informationen über die Freigeistige Aktion, Arnher Lenz,
Tel. 05032-66297. |
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| „Sing
mit uns“
Nach
den erfolgreichen Chorwochenenden der letzten Jahre wollen wir diese Veranstaltung
wunschgemäß zur Tradition werden lassen. Wir laden Sie daher
zum „Sing- und Chorwochenende“ in Kassel, Haus der Unitarier, Kölnische
Strasse 68, vom 23.–25.04.2004 recht herzlich ein. (Beginn 23.4. um 18.00
Uhr, Ende 25.4.ca. 13.00 Uhr)
Natürlich
stehen bei diesem Termin Frühlingslieder auf dem Programm, aber auch
anderes Liedgut, das unserer freigeistigen Lebenshaltung entspricht, aber
nach wie vor nicht so bekannt ist, soll – möglichst mehrstimmig –
erarbeitet werden.
Alle
Sangesfreudigen, auch ohne Chorerfahrung, sind zur Teilnahme aufgefordert.
Haben
Sie Vorschläge oder besondere Liedwünsche, so geben Sie diese
gleich bei der Anmeldung mit an. Bringen Sie bitte das Liederbuch „Lieder
des Lebens“ und – soweit vorhanden – die Notenblätter der letzten
Jahre mit.
Anmeldung
(bitte Stimmlage angeben) ab sofort bis 10.04.2004 bei Ilse Rothhämel,
Mittelstrasse 20, 34292 Ahnatal, Tel. 05609/2202, email: w.rothhaemel@gmx.de
Unkostenbeitrag:
10 €, zuzüglich Unterkunft und Verpflegung
Unterbringung:
in nahegelegener Jugendherberge, Schenkendorfstrasse 18
Im
Zwei- oder Vierbettzimmer
Tel.
0561/776455, Fax 0561/776832
oder
im hotel garni Kö 78, Kölnische Strasse 78
Tel.
0561/71614, Fax 0561/17982
Buchen
Sie Ihre Unterkunft bitte frühzeitig selbst, da keine Reservierung
möglich ist.
Privatquartiere
bei Mitgliedern der Kasseler Gemeinde stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
Wir
freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Ilse
Rothhämel
mit
dem Chor der Gemeinde Kassel der Deutschen Unitarier |
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| Freireligiöse
erhielt Bundesverdienstkreuz
Am
16. Dezember 2003 erhielt Irmgard Kofink-Klehr das Bundesverdienstkreuz.
Mit dieser Auszeichnung wurde ihre jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit
vor allem im Jugend- und Behindertenbereich gewürdigt.
Schon
von Kindheit an ist sie bei den Freireligiösen engagiert, zuerst in
der Jugend, wo sie die Geschäftsführung für die Pfalz machte
und für den Freireligiösen Jugendbund Deutschlands. Später
dann in der Gemeinde Ludwigshafen, der Landesgemeinde (als Vizepräsidentin),
dem Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (als Schatzmeisterin)
und jetzt beim Freireligiösen Wohlfahrtsverband Ludwigshafen e.V.,
den sie seit 2001 leitet. Sie war unter anderem Schriftführerin im
Stadtjugendring und ist noch Revisorin im Frauenhaus. Sie unterstützte
die freireligiöse Bewegung gerade auch in schwierigen Zeiten.
Zur
Behindertenarbeit kam sie schon als Jugendleiterin durch den Club 70, einer
Gründung der freireligiösen und evangelischen Jugend. Durch ihn
wurden Freizeitaktivitäten für behinderte Menschen durchgeführt.
Gleichzeitig kam sie zur IBF (Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer
Freunde Ludwigshafen e.V.), in dem sie als Vorstandsmitglied, Beirat, Geschäftsführerin
und nun als zweite Vorsitzende sich schon seit Jahren dafür einsetzt,
dass behinderte Menschen in Ludwigshafen gemeinsam ihre Freizeit gestalten
können. Hinzu kommt im beruflichen Bereich ihr Engagement im Prüfungsausschuss
der IHK für Bankkaufleute. Verheiratet ist sie seit 1990 mit Georg
Klehr.
Die
Ehrung wurde ihr in Mainz durch Ministerpräsident Kurt Beck überreicht.
Wir freuen uns sehr mit ihr über diese Auszeichnung, den Irmgard
Kofink-Klehr macht ihre Arbeit selbstverständlich, ohne Aufhebens
und immer zuverlässig. So wie sie ehrenamtliches Engagement versteht
und danach handelt, wünscht man sich viele. Wir danken und gratulieren
ihr ganz herzlich!
Freireligiöse
Landesgemeinde Pfalz |
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