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pfw 1/2004
 
Der Beitrag Europas zur Zukunft der UNO

Das 20. DFW Seminar vom 23. bis 25. Januar 2004 in der Frankenakademie Schloss Schney hat wieder Vertreterinnen und Vertreter verschiedener freigeistiger Verbände und weitere Interessierte zu einem hochaktuellen Thema der europäischen und globalen Entwicklung zusammengeführt. In den Vorträgen und Diskussionen wurden folgende Ergebnisse erarbeitet und hiermit vorgelegt:

1. Globalisierung im Bereich der Wirtschaft setzt die Globalisierung der demokratischen und humanistischen Werte und der politischen Rahmenbedingungen voraus. Diese Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt und führen daher nicht zur langfristigen Anpassung der Lebensbedingungen und damit zur Überwindung der Armut und des Hungers in der Welt. Global geltende Werte sind z.B. in Artikel 2 des EU-Verfassungsentwurfes zusammengefasst: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung auszeichnet.

2. Für eine Globalisierung der Werte werden folgende Bedingungen als maßgebend angesehen:
- Die Errungenschaften der europäischen Aufklärung, charakterisiert durch die allgemeinen Menschenrechte, das Prinzip der Gewaltenteilung, persönliche Selbstbestimmung und Toleranz, sind vorbildlich für die Weltgemeinschaft – nicht weil sie aus Europa kommen, sondern weil sich diese Grundsätze im Zusammenleben der Menschen und Völker bewährt haben und weil sie offen für künftige Reformansätze sind.
- Unverzichtbares zusätzliches Element der Demokratie sind die Trennung von Staat und Kirche sowie die weltanschauliche Neutralität des Staates. Diese Neutralität verbietet eine Bevorzugung und Benachteiligung einzelner Religionen und Weltanschauungen.
- Eine Ethik, die Grundlage des Zusammenwirkens aller Menschen und Nationen ist, muss säkular ausgerichtet sein, denn jede religiös orientierte Ethik ist Ausfluss ihrer jeweiligen Glaubenslehre und daher nur für die Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft verbindlich.

3. Die Globalisierung der Politik ist nur ausformbar, wenn die Verantwortungsebenen klar definiert sind, die möglichst nahe an den Bürger herangebracht werden sollen. Es gibt aber auch bürgerfernere Bereiche, die auf dem Wege der partizipativen Demokratie auf nationaler oder kontinentaler Ebene gelöst werden müssen.

4. Auf dem demokratischen Weg zu den vereinten Staaten von Europa ist das Nahziel, ein Europa der Nationen zu schaffen. Dabei besteht Konsens über die federführende Zuordnung von Aufgaben zu Verantwortungsebenen:
- Auf der regionalen Ebene der Gemeinden und Kreise sind z.B. zu lösen: Energieversorgung, Infrastrukturnetze (z.B. Straßen), Umsetzung der Sozialleistungen.
- Auf nationaler Ebene sind zu lösen: Justiz-, Wirtschafts-, Finanz-, Kultur-, Gesundheits- und Sozialpolitik.
- Auf EU-Ebene sind zu lösen: Währungs-, Außen-, Sicherheits-, Umwelt-, Entwicklungs-, Forschungs- und Technologiepolitik und Verbraucherschutz.

5. Das alte Europa ist mit seinem EU-Verfassungsentwurf dabei, eine neue Perspektive für die friedliche Koexistenz von Kulturnationen in einem souveränen Staatenbund zu entwickeln. Dieses Modell wird zur Stabilisierung der UNO und zur Entwicklung einer Weltrechtsordnung beitragen, die die Machtpolitik einzelner Staaten ablöst. Der DFW unterstützt daher die Stärkung eines Weltrechtssystems gegenüber den nationalpolitischen und weltwirtschaftlichen Mächten, insbesondere die Initiative zur Stärkung der Vereinten Nationen durch Verlegung des UNO-Hauptsitzes von New York nach Genf sowie die Initiative zur Einrichtung einer NGO-Versammlung bei den Vereinten Nationen als offizielles Neben-organ nach Art. 22 der UNO-Charta zur institutionellen Verstärkung der Weltzivilgesellschaft.

Schney, 25.1.2004
Horst Prem / Dr. Volker Mueller

 
Die Kopftuchfrage und die Religionsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil über das Tragen des (islamischen) Kopftuchs in einer öffentlichen Schule ausdrücklich betont, dass „Entscheidungen von solcher Tragweite aus einem Verfahren hervorgehen müssen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertiefen.“ Zu Recht weist das Urteil darauf hin, dass „der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel ... Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein (kann).“ Endgültige Entscheidungen in diesem Streit sollen nun die Bundesländer treffen, um dortige regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Die öffentliche Diskussion dazu läuft.
Diese Kopftuchfrage berührt unsere Verfassung, die grundsätzlich von der Trennung von Staat und Kirche ausgeht, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sichert und alle Weltanschauungen gleich behandelt. In diesem Sinne haben wir die jüngste Äußerung des Bundespräsidenten Johannes Rau verstanden. Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW) ist dankbar dafür, dass sich ein hochrangiger Vertreter des Staates endlich als Anwalt für Toleranz und Gleichbehandlung in einer pluralen Gesellschaft eingesetzt hat.

Die zunehmende religiöse und weltanschauliche Pluralität in Deutschland und die Tatsache, dass der Bevölkerungsanteil der nichtreligiösen und insbesondere der nichtchristlichen Menschen steigt, verstärken die folgenden Forderungen des DFW:
1. Die weltanschauliche Neutralität des Staates muss – auch in seinen Schulen – gewährleistet sein.
2. Der Staat darf keine Diskriminierungen einer Religion oder Weltanschauung zulassen.
3. Alle kulturellen Traditionen und Lebensauffassungen sind tolerant und gleich zu behandeln.

Gerade auch religiöse Symbole üben Einfluss auf die Menschen – besonders auf Kinder und Jugendliche – aus und sind daher durch staatlich Bedienstete in Schulen nicht offen zu tragen. Das gilt z.B. auch für das christliche Kreuz als Schmuck. Eine strikte religiöse Neutralität in staatlichen Schulen auch bei entsprechenden Symbolen entspricht der Trennung von Staat und Religion und richtet sich an alle Lehrkräfte, unabhängig davon, ob der- oder diejenige muslimisch, christlich, hinduistisch oder anders weltanschaulich gebunden ist. Nur für eine Religion das Zeigen ihres Religionssymbols zu verbieten, wie es derzeit einige Bundesländer erwägen, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot.

Religion ist Privatsache. In staatlichen Einrichtungen, in denen Erziehungs- und Bildungsarbeit stattfindet, soll das auffällige Tragen und Zur-Schau-Stellen von religiösen Symbolen durch staatlich Bedienstete wie den Lehrerinnen und Lehrern nicht gestattet sein. Dies darf jedoch nicht für die Schülerinnen und Schüler gelten, die sich in der Schule in ihrer Religionsfreiheit akzeptiert sehen sollen und nicht Zielscheibe religiöser Missionierung sein dürfen. 

Dr. Volker Mueller
DFW-Präsident

 
Erklärung zur EU-Verfassung

Die Freireligiöse Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R. und die Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden K.d.ö.R. wenden sich ausdrücklich gegen jegliche Bestrebungen, den Gottesbezug in der Europäischen Verfassung festzuschreiben. Sie wenden sich speziell gegen die Erwähnung Gottes und/oder eines christlichen Bezuges in der Präambel sowie den Artikel 51, in dem den Religionsgemeinschaften eine privilegierte Stellung und eine direkte/indirekte Mitsprache in politische Entscheidungsprozesse auf höchster Ebene eingeräumt wird, wodurch der säkulare Charakter der Europäischen Union unterminiert wird.
Sie unterstützt damit ähnliche und gleichlautende Forderungen aus einer Vielzahl anderer Gemeinschaften und befreundeter Verbände. Zur Sache:
- Wir begrüßen die Formulierung in der Präambel des vorliegenden Verfassungsentwurfs, der allgemein auf das kulturelle, religiöse und säkulare Erbe Europas verweist.
- Weitere religiöse Bezüge widersprechen dem säkularen Charakter der Europäischen Union und stehen im Gegensatz zu Länderverfassungen einzelner Mitgliedsstaaten, in denen die klare Trennung zwischen Kirche und Staat festgeschrieben wird.
- In der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten wird in deren Landesverfassung kein ausdrücklicher Gottesbezug formuliert.
- Die Bürgerschaft in der Europäischen Union gründet auf kultureller Vielfalt, nicht auf religiöser Überzeugung oder einem Staatskirchentum. Die  namentliche Nennung einer bestimmten Religion und der Bezug auf einen monotheistischen Gott polarisiert und trägt nicht dazu bei, Menschen unterschiedlichsten Glaubens miteinander zu verbinden. Er grenzt Bürger ohne religiöse Grundüberzeugung aus.
- Gläubige Menschen tragen ihrer Verantwortung vor Gott bereits aufgrund ihrer Überzeugung Rechnung, dagegen ist ein solcher Verweis für den Nichtgläubigen sinnlos, weil er sich keinem Wesen verantwortlich fühlen kann, von dessen Existenz er nicht überzeugt ist.
- Der beabsichtigte Gottesbezug behindert die gewünschte kulturelle Integration und ist in ausdrücklicher Erwähnung christlicher Wurzeln geeignet, der Türkei den Weg in die EU zu erschweren.
- Wir widersprechen aufs Schärfste der Unterstellung von Seiten kirchlicher Repräsentanten, dass den Menschen ohne Gott die geistige Orientierung fehle.
- Maßgebliche Werte, derer sich Europa rühmt, sind innerhalb der antiken Philosophie vorformuliert und ihnen wurde im Zeitalter der Aufklärung zum Durchbruch verholfen – nicht selten im Kampf gegen die christliche Orthodoxie.
- Europas kulturelle Identität auf den christlichen Einfluss zu reduzieren wird der historischen Entwicklung nicht gerecht. Das Christentum ist rückblickend für viele synonym mit dunklen Epochen europäischer Geschichte und unsagbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gegenwärtig ist es für viele gleichbedeutend mit einer fragwürdigen Sexualmoral und kirchlich vermittelten Lehrmeinungen, die die Naturwissenschaft auf den Kopf stellen und Menschen ausgrenzen (z.B. Homosexuelle, Geschiedene) sowie deren diskriminierendes Frauenbild, das im Spannungsfeld von Anspruch und Wirklichkeit zum Tragen kommt.
- Die Verfassung hat das Recht des Individuums auf Entscheidungsfreiheit über persönliche Lebensformen und Präferenzen zu schützen und zu garantieren und kann keineswegs den Kirchen erlauben, sich in die Gestaltung der europäischen Politik einzumischen und ihre religiösen Vorstellungen etwa in Fragen der Erziehung, Moral, Familie, Empfängnisverhütung und vielen weiteren Bereichen zu implementieren. Die Trennung von Kirche und Staat muss in allen Bereichen des öffentlichen Lebens Geltung haben.

Dieter Bender (Präsident der Freireligiösen Landesgemeinschaft Hessen)
Dr. Holger Behr (Vorsteher der Freireligiösen Gemeinde Wiesbaden)

 
Neues aus dem DFW

Während der letzten Präsidiumssitzung des DFW wurde die ordentliche DFW-Hauptversammlung für den 23./24.10.2004 nach Fürth einberufen. Der DFW plant im Rahmen des Ludwig-Feuerbach-Jahres vor allem zwei zentrale Veranstaltungen: Am 24.10.04 eine Festveranstaltung in Fürth mit anschließender Ehrung an Feuerbachs Grab in Nürnberg sowie eine Tagung am 15./16.05.04 in Kassel zum Thema: „Ludwig Feuerbach für Geistesfreiheit und säkularen Humanismus“.

 
Gedenken zum 60. Todestag von Max Sievers

Kürzlich haben sich die Freidenker Brandenburgs und die Freireligiöse Gemeinde Berlin vor dem Krematorium Wedding in der Berliner Gerichtstraße zu einer Gedenkveranstaltung für Max Sievers versammelt.
Der 1887 in Tempelhof bei Berlin geborene Max Sievers war ein ausgeprägt politischer Mensch. Wie alle Menschen geriet auch er nach dem Ersten Weltkrieg in den Strudel der chaotischen Ereignisse. Mit Ernst Däumig und Adolph Hoffmann gemeinsam versuchte er in den Reihen der USPD, die Novemberrevolution zur Räterepublik zu führen. Aber der Reichsrätekongress, der Rat der Volksbeauftragten und die Nationalversammlung in Weimar gaben dem Geschehen eine andere Richtung.
Am ersten Oktober 1922 übernahm Max Sievers die Stelle eines Sekretärs/Geschäftsführers beim Verein der Freidenker für Feuerbestattung, der sich deutschlandweit entwickelte und bald 200000 Mitglieder hatte. Die Feuerbestattung, die Max Sievers propagierte, gab den einfachen Arbeitern und Angestellten die Chance, ihre verstorbenen Angehörigen in Würde und vor allem bezahlbar bestatten zu können. Das wurde durch die Pfennigbeiträge und kluges Management erreicht. Die von Sievers 1923 herausgegebene Broschüre „Was ist Feuerbestattung?“ musste 1925 in einer zweiten Auflage erscheinen. Max Sievers konnte diese Einrichtung bis 1933 so erfolgreich führen, dass die Mitgliederzahl sich auf 600000 bewegte. Aus dem Verein war der Deutsche Freidenkerverband geworden und Max Sievers ihr gewählter, mit Procura ausgestatteter Vorsitzender. Als die Nazis 1933 den Verband zerschlugen, konnte Max Sievers dank Procura die Gelder des Verbandes vor deren Zugriff ins Ausland schaffen.
Als der Zweite Weltkrieg das Netz der Gestapo über Europa ausdehnte, wurde auch Max Sievers verhaftet. Der gegen ihn angestrengte Prozess förderte als Beweismaterial auch Papiere zutage, in denen sich Max Sievers Gedanken zu einem Deutschland nach dem Krieg und natürlich ohne die Nationalsozialisten machte. Max Sievers wurde am 17. Januar 1944 in Brandenburg unter dem Fallbeil hingerichtet.

Anke Reuther
Freireligiöse Gemeinde Berlin

 
Workshop „Ludwig Feuerbach – zwischen Religionskritik und anthropologischem Materialismus“
Workshop Zeit: 3.4.2004, 10.00 - 17.00 Uhr
Ort: Jugendherberge Springe, In der Worth 25

Zum Ludwig-Feuerbach-Jahr 2004 veranstaltet die Freigeistige Aktion für humanistische Kultur am Samstag, 3. April, einen Workshop in Springe/Deister. Prof. Dr. Hans-Günter Eschke (Jena) wird referieren über „Religionskritik und Materialismus – eine Einführung in das philosophische Werk und Wirken Feuerbachs“ sowie über „Marx’ Feuerbach-Thesen und das Menschenbild“. Dr. Volker Mueller (Falkensee) spricht über „Feuerbachs aktuelle Bedeutung für Geistesfreiheit und einen säkularen Humanismus“ und „Engels’ Schrift ‘Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie’ und der Bruch in der Philosophie“. Am Nachmittag sind Diskussionen in Arbeitsgruppen geplant, u.a.: 1. „Eine neue Philosophie - Nicht-Philosophie“ (Mueller), 2. „Die Reform der Philosophie und weltanschauliches Bewusstsein in selbstbewusster menschlicher Form“ (Eschke), bei Bedarf noch weitere Arbeitsgruppen. 

Anmeldung und weitere Informationen über die Freigeistige Aktion, Arnher Lenz, Tel. 05032-66297.

 
„Sing mit uns“

Nach den erfolgreichen Chorwochenenden der letzten Jahre wollen wir diese Veranstaltung wunschgemäß zur Tradition werden lassen. Wir laden Sie daher zum „Sing- und Chorwochenende“ in Kassel, Haus der Unitarier, Kölnische Strasse 68, vom 23.–25.04.2004 recht herzlich ein. (Beginn 23.4. um 18.00 Uhr, Ende 25.4.ca. 13.00 Uhr)
Natürlich stehen bei diesem Termin Frühlingslieder auf dem Programm, aber auch anderes Liedgut, das unserer freigeistigen Lebenshaltung entspricht, aber nach wie vor nicht so bekannt ist, soll – möglichst mehrstimmig – erarbeitet werden. 
Alle Sangesfreudigen, auch ohne Chorerfahrung, sind zur Teilnahme aufgefordert.
Haben Sie Vorschläge oder besondere Liedwünsche, so geben Sie diese gleich bei der Anmeldung mit an. Bringen Sie bitte das Liederbuch „Lieder des Lebens“ und – soweit vorhanden – die Notenblätter der letzten Jahre mit.

Anmeldung (bitte Stimmlage angeben) ab sofort bis 10.04.2004 bei Ilse Rothhämel, Mittelstrasse 20, 34292 Ahnatal, Tel. 05609/2202, email: w.rothhaemel@gmx.de 

Unkostenbeitrag: 10 €, zuzüglich Unterkunft und Verpflegung
Unterbringung: in nahegelegener Jugendherberge, Schenkendorfstrasse 18
Im Zwei- oder Vierbettzimmer
Tel. 0561/776455, Fax 0561/776832
oder im hotel garni Kö 78, Kölnische Strasse 78
Tel. 0561/71614, Fax 0561/17982

Buchen Sie Ihre Unterkunft bitte frühzeitig selbst, da keine Reservierung möglich ist. 
Privatquartiere bei Mitgliedern der Kasseler Gemeinde stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Ilse Rothhämel
mit dem Chor der Gemeinde Kassel der Deutschen Unitarier

 
Freireligiöse erhielt Bundesverdienstkreuz

Am 16. Dezember 2003 erhielt Irmgard Kofink-Klehr das Bundesverdienstkreuz. Mit dieser Auszeichnung wurde ihre jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit vor allem im Jugend- und Behindertenbereich gewürdigt.
Schon von Kindheit an ist sie bei den Freireligiösen engagiert, zuerst in der Jugend, wo sie die Geschäftsführung für die Pfalz machte und für den Freireligiösen Jugendbund Deutschlands. Später dann in der Gemeinde Ludwigshafen, der Landesgemeinde (als Vizepräsidentin), dem Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (als Schatzmeisterin) und jetzt beim Freireligiösen Wohlfahrtsverband Ludwigshafen e.V., den sie seit 2001 leitet. Sie war unter anderem Schriftführerin im Stadtjugendring und ist noch Revisorin im Frauenhaus. Sie unterstützte die freireligiöse Bewegung gerade auch in schwierigen Zeiten.
Zur Behindertenarbeit kam sie schon als Jugendleiterin durch den Club 70, einer Gründung der freireligiösen und evangelischen Jugend. Durch ihn wurden Freizeitaktivitäten für behinderte Menschen durchgeführt. Gleichzeitig kam sie zur IBF (Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde Ludwigshafen e.V.), in dem sie als Vorstandsmitglied, Beirat, Geschäftsführerin und nun als zweite Vorsitzende sich schon seit Jahren dafür einsetzt, dass behinderte Menschen in Ludwigshafen gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Hinzu kommt im beruflichen Bereich ihr Engagement im Prüfungsausschuss der IHK für Bankkaufleute. Verheiratet ist sie seit 1990 mit Georg Klehr.
Die Ehrung wurde ihr in Mainz durch Ministerpräsident Kurt Beck überreicht. Wir freuen  uns sehr mit ihr über diese Auszeichnung, den Irmgard Kofink-Klehr macht ihre Arbeit selbstverständlich, ohne Aufhebens und immer zuverlässig. So wie sie ehrenamtliches Engagement versteht und danach handelt, wünscht man sich viele. Wir danken und gratulieren ihr ganz herzlich!

Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz

 
 
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