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pfw 2/2004
 
Konkordat des Landes Brandenburg mit dem Vatikan

Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW) hat im Rahmen der Anhörung im Hauptausschuss und Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg zum Konkordatsgesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg vom 12.11.2003, Drucksache 3/6879, seine Stellungnahme und Überlegungen vorgetragen. Die Stellungnahme und die kritischen Hinweise zum Konkordat basieren vor allem auf der Gemeinsamen Stellungnahme von sechs freigeistigen Verbänden vom 28.10.2003 und dem Kurzgutachten von Dr. Gerhard Czermak. Insbesondere aus rechtspolitischen, religionssoziologischen und politisch-moralischen Gründen hat der DFW  eine grundsätzlich ablehnende Position zu diesem Gesetz und dem Staatsvertrag entwickelt. 
Folgende wesentliche Gründe wurden vorgetragen:

1. Im bemerkenswerten Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gehören in Brandenburg nur etwa 3 % der Bevölkerung der Römisch-Katholischen Kirche an. Die nichtreligiösen, frei weltanschaulichen Interessen von über 70 % der Bevölkerung sind rechtlich und politisch nicht auf vergleichbare Weise wie etwa die der Katholiken berücksichtigt. Angesichts der religiös-weltanschaulichen Bevölkerungsstruktur in Brandenburg stellt das Konkordat eine massive Privilegierung der Katholischen Kirche gegenüber anderen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften dar.
Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und Artikel 36 Abs. 5 der Verfassung des Landes Brandenburg gehen im Prinzip von der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus, unabhängig von Größe, Inhalt, gesellschaftlicher Bedeutung und Rechtsstatus. Auch der Abschluss von Staatsverträgen sollte letztlich nicht dem einen gestattet und dem anderen versagt sein dürfen.

2. Es bedarf keines Vertrages oder Gesetzes, um den Staat zusätzlich auf die Selbstverständlichkeit zu verpflichten, dass er seine eigene Verfassungs- und Rechtsordnung auch gegenüber den Kirchen einhalten muss. Damit ist ein erheblicher Teil des Vertragstextes überflüssig und dient höchstens dem verfassungswidrigen Motiv, die Katholische Kirche in besonderer Weise gegen-über anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften hervorzuheben. Das Konkordat ist nicht nötig. Angesichts der Europäischen Grundrech-techarta, des EU-Verfassungsentwurfs und der EU-Richtlinien zur Nichtdiskriminierung aufgrund religiös-weltanschaulicher Bindungen  (letztere werden zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland in einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt) wäre das Land Brandenburg gut beraten, ein Gesetz über die Rechtsstellung der Bekenntnisgemeinschaften in Brandenburg nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf den Weg zu bringen.

3. Dem ordre public widerspricht die Festlegung der Unkündbarkeit, obwohl bekanntlich alle rechtlichen Dauerverhältnisse Beendigungsgründe haben. Das Land Brandenburg würde damit bei notwendigen Änderungen in einer sehr ungünstigen Verhandlungsposition sein. 

4. Die sich aus dem Konkordat ergebenden finanziellen Verpflichtungen des Staates gegenüber der Kirche sind enorm und verletzen ebenfalls das Gebot der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Kann sich das Land Brandenburg – angesichts knapper Kassen – diese Kosten, die großen zusätzlichen Subventionen, die Befreiungen von öffentlichen Gebühren leisten? Folgekosten, etwa nach Art. 24, aber auch nach Art. 4, 5, 6, 8, 14, 15 und 16 des Vertrages bleiben im Dunkeln. Sie sollten vor Verabschiedung des Gesetzes beziffert werden.
Der Gesetzgeber sollte sich in seinem Haushaltsrecht nicht einschränken. Völlig rechtskonform ist ein Haushaltsgesetz mit zweckgebundener und institutioneller Förderung. Zur grundlegenden finanziellen Absicherung auch der Römisch-Katholischen Kirche sollte das Land Brandenburg ein Gesetz zur Finanzierung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Brandenburg verabschieden.

5. Aus politisch-moralischen Gründen lehnt der DFW die Fortgeltung des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 auch für Brandenburg grundsätzlich ab.
Im Staat des Grundgesetzes und der Landesverfassung Brandenburgs mit seinen justiziablen Verfassungsgarantien für die Religionsgemeinschaften bedarf es nur ausnahmsweise des Abschlusses von Vereinbarungen bzw. Verträgen. Sie genießen – ebenso wie die Weltanschauungsgemeinschaften – über die Freiheitsgarantie hinaus ohnehin einen privilegierten Rechtsstatus. Andere europäische Länder kennen daher keine ähnlichen Vertragsgestaltungen, ohne deshalb unfreiheitlich und religionsfeindlich zu sein.

Dr. Volker Mueller

 
Neue Rahmenlehrpläne für LER

Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften mit seinem Mitgliedsverband, dem Humanis-tischen Freidenkerbund Brandenburg e.V., hat zu den Entwürfen neuer Rahmenlehrpläne für „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“ (LER) Stellung genommen, mit dem Fachverband für LER e.V. besprochen und dem Brandenburger Bildungsminister vorgelegt. Die Rahmenlehrpläne beziehen sich auf die Sekundarstufe I. (7 bis 10. Klasse) und auf die 5. und 6. Klassen.
Die aktuellen Entwürfe der Rahmenlehrpläne für LER im Land Brandenburg machen einen vorwiegend soliden und fachlich reifen Eindruck. Sie stellen einen Fortschritt im Vergleich zu früheren Dokumenten dieser Art dar. Auf der positiven Seite sind insbesondere das ganzheitliche Kompetenzmodell, das fächerübergreifende und fächerverbindende Arbeiten, das angemessene Einbeziehen und Mitentscheiden der Schülerinnen und Schüler sowie die Fachdidaktik zu vermerken. Dennoch sind schwerpunktbezogen einige wesentliche Defizite in den Entwürfen zu finden, die der DFW kritisch herausgestellt hat. Änderungen sind dringend geboten!
Insgesamt sind die Einbeziehung der freien Weltanschauungen und Ethiken und die Darstellung der freien Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im LER-Unterricht völlig unzureichend vorgesehen. Gewiss wird „Weltanschauung“ erwähnt, aber inhaltlich nicht ausreichend thematisiert. Dies stimmt vor allem deswegen befremdlich, da die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg nichtreligiös ist oder einer atheistischen oder agnostischen Weltanschauung anhängt bzw. aus einem entsprechenden Elternhaus kommt. Die Säkularisierungstendenzen der Gegenwart sowie die Entwicklungen zu religiös-weltanschaulicher Pluralität werden nicht beachtet. Wie soll da das gemeinsame Leben gelernt werden, wenn nicht die Verschiedenartigkeit der Lebensentwürfe und -anschauungen gleichberechtigt und ausgewogen verdeutlicht werden soll? 
Dies hat der DFW beispielhaft an folgenden Punkten des Rahmenlehrplanes verdeutlicht: In der sog. „Religions(kunde)-Dimension“ werden religionskundliche Aspekte untersucht, die inhaltlich von verschiedenen Religionen und Weltanschauungen bestimmt sind. Ein entsprechendes Wissen soll laut Schulgesetz vermittelt werden, was jedoch dann in Bezug auf die freien Weltanschauungen nicht ausgeführt wird. In der Fachdidaktik wird nur das Religiöse untersucht. Wo sind (frei- oder nichtreligiöse) Weltanschauungen? Weltanschauliche Strukturen sollen jedoch ebenfalls umfassend untersucht werden. Die Exkurse zu unterschiedlichen Religionen sind durch die zu freien Weltanschauungen zu ergänzen! Wo finden sich bei den Themenfeldern die Freie Religion, die unitarische Religiosität, eine freidenkerische Weltanschauung, Atheismus und Agnostizismus? Die sie tragenden freien Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die im Land Brandenburg und bundesweit    existieren, werden völlig verschwiegen.
Bei den Themenfeldern und thematischen Schwerpunkten werden Weltanschauungen erwähnt, aber Chancen für eine konfessionell unabhängige Lebensgestaltung nicht hinreichend angelegt. Eine vom DFW besonders favorisierte Werteerziehung für alle benötigt auch die Thematisierung freigeistig-humanistischer Ethik. Bei der Entstehung der Welt und dem Menschenbild z.B. werden weltanschauliche Aspekte zwar genannt, aber inhaltlich nicht ausgeführt. Zu beachten ist wiederum, dass die Zielgruppe von LER alle Schülerinnen und Schüler ist, von denen die Mehrheit nichtreligiös bzw. frei weltanschaulich orientiert ist.
Eine zusammenhängende Erarbeitung auch zu nichtreligiösen Weltanschauungen ist in den Rahmenlehrplan dringend aufzunehmen! Nur so verstehen auch religiös gebundene Schülerinnen und Schüler, dass ihre Klassenkameraden anders denken (z.B. atheistisch) oder glauben.
Es fehlen Darstellungen zur Pluralität von Religionen  und Weltanschauungen. Nur sie können plausibel ein tolerantes und solidarisches, auf Verstehen und Respekt begründetes Miteinander entwickeln lassen und die Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu eigenständigem Urteilen und Bewerten fördern. Ohne weltanschauliche Selbstbestimmung und Selbstfindung kann u.E. ein gemeinsames Leben im religiös-weltanschaulichen Bereich nicht friedlich und frei erfolgen.

Dr. Volker Mueller

 
„Neues Miteinander“ – 2. Kongress 

Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. begrüßt die Veranstaltung eines 2. Kongresses „Neues Miteinander“, der vom 6. bis 8. Mai 2004 in Reit im Winkl stattfinden wird. Auf Initiative von Dr. Vladimir Svitak fand im Oktober 2002 ein erster Kongress statt, der sich erfolgreich bemühte, neue Wege des Miteinanders der Menschen in den ökonomischen, politischen, wissenschaftlichen, kulturellen und religiös-weltanschaulichen Bereichen herauszuarbeiten und zu erfahren.
Im Vordergrund des 2. Kongresses standen vor allem praktische Überlegungen über das zukünftige Zusammenleben mit den Schwerpunkten Gesundheitswesen, Ökologie und Energiepolitik sowie Ökonomie und Bürgergesellschaft. Der DFW sieht es als besonders bedeutsam an, frei und offen nach neuen Wegen für eine bessere Welt, für eine internationale Verbesserung der gegenwärtigen Lebenslagen und für ein tolerantes Miteinander zu suchen. Hierbei sind mit Recht sowohl Wissenschaft und Kultur als auch Religionen und Weltanschauungen gefragt, neue Ansätze nicht nur zu finden, sondern auch mutig zu gehen! Auch die freien Weltanschauungsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland, die freigeistig-humanistische Lebensanschauungen vertreten, befassen sich mit diesen Fragen seit längerem – insbesondere in menschenrechts-, rechts-, bildungs- und sozialpolitischen Bereichen.
Der Bürger muss selbst anpacken, die Probleme seiner Zeit zu lösen! Und er kann dies auch! Die aktuellen Kongressergebnisse bestätigen die Kraft der zivilen Bürgergesellschaft.
Freireligiöse gegen Sozialabbau
„Wir“ leben über unsere Verhältnisse, so hören wir von allen Seiten, das Sozialsystem ist unbezahlbar. Die „Reformen“, die als Konsequenz entwickelt wurden, haben für die meis-ten  Bürgerinnen und Bürger drastische Folgen:
- Die Leistungen der Krankenversicherung werden reduziert, aber die Beiträge sinken nicht.
- Die Rentner erhalten geringere Zahlungen und müssen zusätzliche Beiträge und Steuern entrichten.
- Arbeitslose erhalten geringere Leistungen, um einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu schaffen, aber die Arbeitsplätze gibt es nicht.
- Die Unterstützung Hilfsbedürftiger wird drastisch reduziert.
- Die Arbeitszeit der Beschäftigten wurde verlängert (Lebensarbeitszeit) und soll noch weiter erhöht werden (Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich).
- Nicht alle Jugendlichen erhalten einen Ausbildungsplatz, viele danach keine feste Anstellung.
Gleichzeitig ist Deutschland Weltmeister beim Export, obwohl die Kosten für die Arbeit hier angeblich so hoch sind, und der starke Euro zudem den Export erschwert. Die Manager großer Unternehmen und Banken sorgen in erster Linie für das Wohl der Aktionäre – und ihr eigenes. Abbau von Arbeitsplätzen gilt dabei als Erfolg. Die Entfaltung der Technik hat dazu geführt, dass immer weniger Menschen ungeheure Mengen an Gütern produzieren können. Wenige Arbeiter an einer leistungsfähigen Maschine stellen mehr Produkte in der gleichen Zeit her, als vor wenigen Jahren noch eine erheblich größere Zahl von Menschen. Eine Situation ist bei uns entstanden, bei der auf der einen Seite viele Menschen ohne Arbeit sind und auf der anderen die, die Arbeit haben, noch länger und intensiver arbeiten müssen. Die – noch – Beschäftigten werden gegen die Arbeitslosen und Rentner ausgespielt, die Jungen gegen die Alten. Die Durchsetzung egoistischer Interessen soll die Solidarität als Wert ablösen. Der Reichtum der Gesellschaft ist angewachsen, die Verteilung des Reichtums hat sich aber zugunsten der ohnehin schon Reichen verschoben. Das ist das Gegenteil von Solidarität.
In den Medien wird in immer neuen Varianten der Eindruck erweckt, der Staat sauge die Bürgerinnen und Bürger in immer brutalerer Weise geradezu aus, nehme ihnen das letzte Hemd. Angeblich leben der Staat oder sogar „wir“ über unsere Verhältnisse, die Ausgaben stiegen immer mehr, so gehe es nicht weiter.
Dabei wird systematisch eine entscheidende Tatsache totgeschwiegen: Das Problem besteht nicht darin, dass der Staat immer mehr ausgibt und „uns allen“ zu viel Geld abnimmt, sondern dass sehr zahlungsfähige Gruppen viel zu wenig oder gar nichts mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
Die Steuereinbrüche sind nicht durch einen Zusammenbruch der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu erklären, sondern durch die verstärkte Umgehung und die Senkung der Unternehmenssteuern. Das Problem besteht darin, dass die in den Steuerbilanzen letztlich ausgewiesenen Gewinne die reale ökonomische und damit steuerliche Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nur zu einem immer kleineren Teil und verzerrt wiedergeben.
Dieser Politik lag die grundlegend falsche These zugrunde, die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft sei durch zu geringe Gewinne und zu hohe Steuer- und Abgabenbelastungen in Deutschland bedingt. Dieser neoliberale Glaubenssatz wird seit Jahren von den Unternehmensverbänden und der herrschenden Lehre der Wirtschaftswissenschaft wiederholt und ist auch von der rot-grünen Koalition aufgegriffen worden.
Die Entfesselung des Marktes, seine Durchdringung aller Bereiche gesellschaftlichen Lebens führt zur Umwandlung menschlicher Beziehungen in Dienstleistungen. Nahezu alle Lebensgrundlagen – außer Luft und Sonnenlicht – wurden in handelbare Warenform zur Mehrung privaten Reichtums umgewandelt.
Diesem Prinzip werden alle Entscheidungen untergeordnet.
Relativer Wohlstand und soziale Sicherheit für breite Bevölkerungsschichten in den westlichen Industrieländern konnten für Jahrzehnte erreicht werden, indem der ungezügelte Wirtschaftsliberalismus in sozialen Schranken gehalten wurde. Der Sozialstaat, der sich in Westeuropa entwickelt hat, beruht auf der Übereinkunft,
- dass „das Eigentum verpflichtet“ – nämlich zum Wohl aller beizutragen,
- dass die Verteilung des Reichtums Gegenstand von Verhandlungen ist,
- dass die Gewerkschaften als Verhandlungspartner akzeptiert werden,
- dass wirtschaftliche Macht begrenzt wird,
- dass es eine soziale Absicherung im Falle von Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit gibt,
- dass Ausbildung und Weiterbildung für alle für einen gehobenen Bildungsstand und qualifizierte Arbeitskräfte sorgen.
All diese Einrichtungen beruhen auf dem Prinzip der Solidarität in der Gesellschaft, dass der Starke eine größere Last auf seinen Schultern trägt als der Schwache. Umgekehrt hat der wirtschaftlich Starke seinen Vorteil darin, dass der soziale Ausgleich die Unterschiede nicht so krass werden lässt, dass ein gewaltsamer Umsturz befürchtet werden muss; die Reaktionen der von ihm Abhängigen bleiben berechenbar. 
Dagegen ist die gängige Wirtschaftspolitik heute bei uns der Neoliberalismus – der uneingeschränkte, fast religiös erscheinende Glaube an die Allmacht des Marktes, alles zum Besten zu regulieren, und sei es auf Kosten der Menschen.
Die Werte, die unsere freireligiöse Gemeinschaft anstrebt: Freiheit, Toleranz und Humanität, können nur auf der Basis sozialer Gerechtigkeit Bestand haben. Eine gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung, die auf das Gegenteil davon hinausläuft, muss auf unseren entschiedenen Widerspruch stoßen.

Freireligiöse Landesgemeinschaft Hessen

 
DFW-Tagung zu Feuerbach, 15.-16.5., in Kassel
Am 15. und 16. Mai findet im Unitarierhaus Kassel, Kölnische Straße, eine Tagung des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinschaften zum Ludwig-Feuerbach-Jahr 2004 statt. 

Folgende Vorträge stehen ab Samstag, 16 Uhr, auf dem Programm: Dr. Volker Mueller: „Feuerbach – ein Humanist und Freigeist. Eine Einführung“.  Helmut Steuerwald: „Feuerbachs Leben und Wirken sowie seine Beziehungen zur freireligiösen Bewegung seiner Zeit.“ Sonntag ab 10.00 Uhr: Prof. Dr. Wolfgang Deppert: „Feuerbach und Keller“. Dr. Peter Jäckel: „Waren Marx und Engels Feuerbachianer?“ Prof. Dr. Helmut Kramer: „‘Der Mensch ist, was er ißt’ - Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie“.

 
Tagung der Freien Akademie, 3.-6.6.04, in Schloß Schney: Kant und Feuerbach
Aufklärung, Vernunft, Religion – Kant und Feuerbach

2004 ist das 200. Todesjahr Immanuel Kants und das 200. Geburtsjahr Ludwig Feuerbachs. Beide Philosophen sind bedeutsam als dezidierte Vertreter der Aufklärung und des klassischen philosophischen Denkens: Kant als Anwalt eines Vertrauens auf Vernunft sowie als Gründungsvater der modernen Philosophie und Wissenschaftstheorie, Feuerbach hingegen – im Sinne eines Korrektivs dazu – als Anwalt des sinnlichen und »ganzen« Menschen, den er gegen ein bloß abstraktes Verständnis verteidigen will. Kaum je wurden die beiden Denker in ihren überaus interessanten Ähnlichkeiten und Unterschieden vergleichend rezipiert. 

Anmeldung zur Teilnahme an der Tagung erbitten wir per E-mail an die FREIE AKADEMIE: freie.akademie@t-online.de. oder per Postkarte an Frau Erika Satter, A - 8504 Preding 232.

 
Der Papst und die Frauen – das „moderne“ katholische Menschenbild

Während es überall in der Gesellschaft Bestrebungen gibt, Frauen als den Männern gleichwertige und ebenbürtige Partner zu etablieren, gibt sich der Papst offebar noch immer romantischen und überholten Vorstellungen von der Rollenaufteilung der Geschlechter hin.
In einem Zeitalter, in dem die Frauen vermehrt am öffentlichen Leben teilhaben, sei es wichtig, dass sie sich ihrer grundlegenden Berufung bewusst sind: in der Liebe die eigene Erfüllung zu finden, meint Johannes Paul II. „Die Würde der Frau ist aufs Tiefste verbunden mit der Liebe, die sie sowohl durch ihre Weiblichkeit erhält als auch selbst schenkt“, meinte der Papst.
Er empfing die Teilnehmer eines nationalen Kongresses in Rom, der vom italienischen Frauenzentrum zum Thema „Frauen gegenüber den Hoffnungszeichen in der Welt“ organisiert wurde, zu einer Audienz.
„Es ist wichtig, dass sich Frauen das Bewusstsein ihrer grundlegenden Berufung erhalten“, so der Papst. Die Frau „verwirklicht sich selbst nur, indem sie Liebe schenkt, mit ihrer einzigartigen ‘Gabe’ der Empfindsamkeit“ für Menschen, einfach weil es Menschen sind, bei jeder Gelegenheit. Wirklich, „die moralische und geistige Stärke der Frau wurzelt in dem Bewusstsein, dass ‘Gott ihr den Menschen auf eine besondere Weise anvertraut hat’“, bekräftigte der „Heilige Vater“ seine Aussagen mit einem Zitat aus seinem Apostolischen Schreiben vom 15. August 1988 „Mulieris Dignitatem“.
„Dies ist die erste Aufgabe jeder Frau, auch im dritten Jahrtausend“, fügte der Papst hinzu. „Lebt sie ausgiebig und in Fülle; lasst euch nicht von Schwierigkeiten und Hindernissen, die ihr am Weg findet, entmutigen“, sagte er zu den Anwesenden.„Im Gegenteil, verwirklicht [eure Aufgabe] mit Freude, immer auf göttlichen Beistand vertrauend, indem ihr der ‘Begabung’ Ausdruck verleiht, die euch als Frau auszeichnet.“ Schließlich rief Johannes Paul II. die Frauen dazu auf, „überall das Evangelium der Liebe und der Hoffnung zu bezeugen.“
Das Frauenbild der katholischen Kirche, das sich in solchen Äußerungen offenbart, erscheint anachronistisch und verstaubt. Welche Aufgaben in diesem Zusammenhang dem Mann zufallen, erwähnte der Papst anscheinend nicht. 
Sicher wird keine Frau etwas dagegen haben, Liebe zu erhalten und Liebe zu schenken – nur ob das als einziger Lebensinhalt erstrebenswert sein kann, darf angezweifelt werden. Frauen haben sicher mehr zu bieten als schlichte „Liebe zu den Menschen“. Ihr gesellschaftlicher Beitrag erschöpft sich nicht nur darin, „empfindsam“ zu sein, auch wenn das eine gute Charaktereigenschaft – und nicht unbedingt nur weiblich – ist.
Wenn mit solchen Ansichten des Papstes wenigstens eine höhere Anerkennung z.B. von Familien- und Hausarbeit der Frauen verbunden wäre, könnte frau sich über diese Sätze vielleicht eher freuen. Leider schimmert jedoch auch hier wieder nur die päpstliche Anschauung durch, dass Frauen ihre Bemühungen um einen gesellschaftlichen Beitrag z.B. in puncto Kindererziehung als selbstverständlich anzusehen haben: Sie sollen sich nicht von Hindernissen entmutigen lassen – die ihnen hauptsächlich die „Herren der Schöpfung“ in den Weg legen. Sie sollen brav weiterrackern, ihre Bürden als „Berufung“ auffassen, großzügig ihre Liebe verschenken, sich für alles und jeden verantwortlich fühlen und vor allem sich nicht beklagen. Amen.

Ortrun E. Lenz

 
5. Internationale Atheismus-Konferenz

Vom 7. bis 9. Januar 2005 wird in Vijayawada/Indien die 5. Internationale Atheismus-Konferenz stattfinden, die von der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) mitgetragen wird.

 
 
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