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| Konkordat
des Landes Brandenburg mit dem Vatikan
Der
Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW) hat im Rahmen
der Anhörung im Hauptausschuss und Ausschuss für Wissenschaft,
Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg zum Konkordatsgesetz zum
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg vom 12.11.2003,
Drucksache 3/6879, seine Stellungnahme und Überlegungen vorgetragen.
Die Stellungnahme und die kritischen Hinweise zum Konkordat basieren vor
allem auf der Gemeinsamen Stellungnahme von sechs freigeistigen Verbänden
vom 28.10.2003 und dem Kurzgutachten von Dr. Gerhard Czermak. Insbesondere
aus rechtspolitischen, religionssoziologischen und politisch-moralischen
Gründen hat der DFW eine grundsätzlich ablehnende Position
zu diesem Gesetz und dem Staatsvertrag entwickelt.
Folgende
wesentliche Gründe wurden vorgetragen:
1.
Im bemerkenswerten Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gehören
in Brandenburg nur etwa 3 % der Bevölkerung der Römisch-Katholischen
Kirche an. Die nichtreligiösen, frei weltanschaulichen Interessen
von über 70 % der Bevölkerung sind rechtlich und politisch nicht
auf vergleichbare Weise wie etwa die der Katholiken berücksichtigt.
Angesichts der religiös-weltanschaulichen Bevölkerungsstruktur
in Brandenburg stellt das Konkordat eine massive Privilegierung der Katholischen
Kirche gegenüber anderen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften
dar.
Das
Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und Artikel 36 Abs. 5 der Verfassung
des Landes Brandenburg gehen im Prinzip von der Gleichbehandlung aller
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus, unabhängig von Größe,
Inhalt, gesellschaftlicher Bedeutung und Rechtsstatus. Auch der Abschluss
von Staatsverträgen sollte letztlich nicht dem einen gestattet und
dem anderen versagt sein dürfen.
2.
Es bedarf keines Vertrages oder Gesetzes, um den Staat zusätzlich
auf die Selbstverständlichkeit zu verpflichten, dass er seine eigene
Verfassungs- und Rechtsordnung auch gegenüber den Kirchen einhalten
muss. Damit ist ein erheblicher Teil des Vertragstextes überflüssig
und dient höchstens dem verfassungswidrigen Motiv, die Katholische
Kirche in besonderer Weise gegen-über anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
hervorzuheben. Das Konkordat ist nicht nötig. Angesichts der Europäischen
Grundrech-techarta, des EU-Verfassungsentwurfs und der EU-Richtlinien zur
Nichtdiskriminierung aufgrund religiös-weltanschaulicher Bindungen
(letztere werden zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland in einem Gesetzgebungsverfahren
umgesetzt) wäre das Land Brandenburg gut beraten, ein Gesetz über
die Rechtsstellung der Bekenntnisgemeinschaften in Brandenburg nach dem
Gleichbehandlungsgrundsatz auf den Weg zu bringen.
3.
Dem ordre public widerspricht die Festlegung der Unkündbarkeit, obwohl
bekanntlich alle rechtlichen Dauerverhältnisse Beendigungsgründe
haben. Das Land Brandenburg würde damit bei notwendigen Änderungen
in einer sehr ungünstigen Verhandlungsposition sein.
4.
Die sich aus dem Konkordat ergebenden finanziellen Verpflichtungen des
Staates gegenüber der Kirche sind enorm und verletzen ebenfalls das
Gebot der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Kann sich das Land Brandenburg – angesichts knapper Kassen – diese Kosten,
die großen zusätzlichen Subventionen, die Befreiungen von öffentlichen
Gebühren leisten? Folgekosten, etwa nach Art. 24, aber auch nach Art.
4, 5, 6, 8, 14, 15 und 16 des Vertrages bleiben im Dunkeln. Sie sollten
vor Verabschiedung des Gesetzes beziffert werden.
Der
Gesetzgeber sollte sich in seinem Haushaltsrecht nicht einschränken.
Völlig rechtskonform ist ein Haushaltsgesetz mit zweckgebundener und
institutioneller Förderung. Zur grundlegenden finanziellen Absicherung
auch der Römisch-Katholischen Kirche sollte das Land Brandenburg ein
Gesetz zur Finanzierung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
in Brandenburg verabschieden.
5.
Aus politisch-moralischen Gründen lehnt der DFW die Fortgeltung des
Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20.
Juli 1933 auch für Brandenburg grundsätzlich ab.
Im
Staat des Grundgesetzes und der Landesverfassung Brandenburgs mit seinen
justiziablen Verfassungsgarantien für die Religionsgemeinschaften
bedarf es nur ausnahmsweise des Abschlusses von Vereinbarungen bzw. Verträgen.
Sie genießen – ebenso wie die Weltanschauungsgemeinschaften – über
die Freiheitsgarantie hinaus ohnehin einen privilegierten Rechtsstatus.
Andere europäische Länder kennen daher keine ähnlichen Vertragsgestaltungen,
ohne deshalb unfreiheitlich und religionsfeindlich zu sein.
Dr.
Volker Mueller |
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| Neue
Rahmenlehrpläne für LER
Der
Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften mit seinem Mitgliedsverband,
dem Humanis-tischen Freidenkerbund Brandenburg e.V., hat zu den Entwürfen
neuer Rahmenlehrpläne für „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“
(LER) Stellung genommen, mit dem Fachverband für LER e.V. besprochen
und dem Brandenburger Bildungsminister vorgelegt. Die Rahmenlehrpläne
beziehen sich auf die Sekundarstufe I. (7 bis 10. Klasse) und auf die 5.
und 6. Klassen.
Die
aktuellen Entwürfe der Rahmenlehrpläne für LER im Land Brandenburg
machen einen vorwiegend soliden und fachlich reifen Eindruck. Sie stellen
einen Fortschritt im Vergleich zu früheren Dokumenten dieser Art dar.
Auf der positiven Seite sind insbesondere das ganzheitliche Kompetenzmodell,
das fächerübergreifende und fächerverbindende Arbeiten,
das angemessene Einbeziehen und Mitentscheiden der Schülerinnen und
Schüler sowie die Fachdidaktik zu vermerken. Dennoch sind schwerpunktbezogen
einige wesentliche Defizite in den Entwürfen zu finden, die der DFW
kritisch herausgestellt hat. Änderungen sind dringend geboten!
Insgesamt
sind die Einbeziehung der freien Weltanschauungen und Ethiken und die Darstellung
der freien Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im LER-Unterricht
völlig unzureichend vorgesehen. Gewiss wird „Weltanschauung“ erwähnt,
aber inhaltlich nicht ausreichend thematisiert. Dies stimmt vor allem deswegen
befremdlich, da die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und
Schüler im Land Brandenburg nichtreligiös ist oder einer atheistischen
oder agnostischen Weltanschauung anhängt bzw. aus einem entsprechenden
Elternhaus kommt. Die Säkularisierungstendenzen der Gegenwart sowie
die Entwicklungen zu religiös-weltanschaulicher Pluralität werden
nicht beachtet. Wie soll da das gemeinsame Leben gelernt werden, wenn nicht
die Verschiedenartigkeit der Lebensentwürfe und -anschauungen gleichberechtigt
und ausgewogen verdeutlicht werden soll?
Dies
hat der DFW beispielhaft an folgenden Punkten des Rahmenlehrplanes verdeutlicht:
In der sog. „Religions(kunde)-Dimension“ werden religionskundliche Aspekte
untersucht, die inhaltlich von verschiedenen Religionen und Weltanschauungen
bestimmt sind. Ein entsprechendes Wissen soll laut Schulgesetz vermittelt
werden, was jedoch dann in Bezug auf die freien Weltanschauungen nicht
ausgeführt wird. In der Fachdidaktik wird nur das Religiöse untersucht.
Wo sind (frei- oder nichtreligiöse) Weltanschauungen? Weltanschauliche
Strukturen sollen jedoch ebenfalls umfassend untersucht werden. Die Exkurse
zu unterschiedlichen Religionen sind durch die zu freien Weltanschauungen
zu ergänzen! Wo finden sich bei den Themenfeldern die Freie Religion,
die unitarische Religiosität, eine freidenkerische Weltanschauung,
Atheismus und Agnostizismus? Die sie tragenden freien Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
die im Land Brandenburg und bundesweit existieren, werden
völlig verschwiegen.
Bei
den Themenfeldern und thematischen Schwerpunkten werden Weltanschauungen
erwähnt, aber Chancen für eine konfessionell unabhängige
Lebensgestaltung nicht hinreichend angelegt. Eine vom DFW besonders favorisierte
Werteerziehung für alle benötigt auch die Thematisierung freigeistig-humanistischer
Ethik. Bei der Entstehung der Welt und dem Menschenbild z.B. werden weltanschauliche
Aspekte zwar genannt, aber inhaltlich nicht ausgeführt. Zu beachten
ist wiederum, dass die Zielgruppe von LER alle Schülerinnen und Schüler
ist, von denen die Mehrheit nichtreligiös bzw. frei weltanschaulich
orientiert ist.
Eine
zusammenhängende Erarbeitung auch zu nichtreligiösen Weltanschauungen
ist in den Rahmenlehrplan dringend aufzunehmen! Nur so verstehen auch religiös
gebundene Schülerinnen und Schüler, dass ihre Klassenkameraden
anders denken (z.B. atheistisch) oder glauben.
Es
fehlen Darstellungen zur Pluralität von Religionen und Weltanschauungen.
Nur sie können plausibel ein tolerantes und solidarisches, auf Verstehen
und Respekt begründetes Miteinander entwickeln lassen und die Fähigkeiten
der Kinder und Jugendlichen zu eigenständigem Urteilen und Bewerten
fördern. Ohne weltanschauliche Selbstbestimmung und Selbstfindung
kann u.E. ein gemeinsames Leben im religiös-weltanschaulichen Bereich
nicht friedlich und frei erfolgen.
Dr.
Volker Mueller |
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| „Neues
Miteinander“ – 2. Kongress
Der
Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. begrüßt
die Veranstaltung eines 2. Kongresses „Neues Miteinander“, der vom 6. bis
8. Mai 2004 in Reit im Winkl stattfinden wird. Auf Initiative von Dr. Vladimir
Svitak fand im Oktober 2002 ein erster Kongress statt, der sich erfolgreich
bemühte, neue Wege des Miteinanders der Menschen in den ökonomischen,
politischen, wissenschaftlichen, kulturellen und religiös-weltanschaulichen
Bereichen herauszuarbeiten und zu erfahren.
Im
Vordergrund des 2. Kongresses standen vor allem praktische Überlegungen
über das zukünftige Zusammenleben mit den Schwerpunkten Gesundheitswesen,
Ökologie und Energiepolitik sowie Ökonomie und Bürgergesellschaft.
Der DFW sieht es als besonders bedeutsam an, frei und offen nach neuen
Wegen für eine bessere Welt, für eine internationale Verbesserung
der gegenwärtigen Lebenslagen und für ein tolerantes Miteinander
zu suchen. Hierbei sind mit Recht sowohl Wissenschaft und Kultur als auch
Religionen und Weltanschauungen gefragt, neue Ansätze nicht nur zu
finden, sondern auch mutig zu gehen! Auch die freien Weltanschauungsgemeinschaften
in der Bundesrepublik Deutschland, die freigeistig-humanistische Lebensanschauungen
vertreten, befassen sich mit diesen Fragen seit längerem – insbesondere
in menschenrechts-, rechts-, bildungs- und sozialpolitischen Bereichen.
Der
Bürger muss selbst anpacken, die Probleme seiner Zeit zu lösen!
Und er kann dies auch! Die aktuellen Kongressergebnisse bestätigen
die Kraft der zivilen Bürgergesellschaft.
Freireligiöse
gegen Sozialabbau
„Wir“
leben über unsere Verhältnisse, so hören wir von allen Seiten,
das Sozialsystem ist unbezahlbar. Die „Reformen“, die als Konsequenz entwickelt
wurden, haben für die meis-ten Bürgerinnen und Bürger
drastische Folgen:
-
Die Leistungen der Krankenversicherung werden reduziert, aber die Beiträge
sinken nicht.
-
Die Rentner erhalten geringere Zahlungen und müssen zusätzliche
Beiträge und Steuern entrichten.
-
Arbeitslose erhalten geringere Leistungen, um einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme
zu schaffen, aber die Arbeitsplätze gibt es nicht.
-
Die Unterstützung Hilfsbedürftiger wird drastisch reduziert.
-
Die Arbeitszeit der Beschäftigten wurde verlängert (Lebensarbeitszeit)
und soll noch weiter erhöht werden (Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich).
-
Nicht alle Jugendlichen erhalten einen Ausbildungsplatz, viele danach keine
feste Anstellung.
Gleichzeitig
ist Deutschland Weltmeister beim Export, obwohl die Kosten für die
Arbeit hier angeblich so hoch sind, und der starke Euro zudem den Export
erschwert. Die Manager großer Unternehmen und Banken sorgen in erster
Linie für das Wohl der Aktionäre – und ihr eigenes. Abbau von
Arbeitsplätzen gilt dabei als Erfolg. Die Entfaltung der Technik hat
dazu geführt, dass immer weniger Menschen ungeheure Mengen an Gütern
produzieren können. Wenige Arbeiter an einer leistungsfähigen
Maschine stellen mehr Produkte in der gleichen Zeit her, als vor wenigen
Jahren noch eine erheblich größere Zahl von Menschen. Eine Situation
ist bei uns entstanden, bei der auf der einen Seite viele Menschen ohne
Arbeit sind und auf der anderen die, die Arbeit haben, noch länger
und intensiver arbeiten müssen. Die – noch – Beschäftigten werden
gegen die Arbeitslosen und Rentner ausgespielt, die Jungen gegen die Alten.
Die Durchsetzung egoistischer Interessen soll die Solidarität als
Wert ablösen. Der Reichtum der Gesellschaft ist angewachsen, die Verteilung
des Reichtums hat sich aber zugunsten der ohnehin schon Reichen verschoben.
Das ist das Gegenteil von Solidarität.
In
den Medien wird in immer neuen Varianten der Eindruck erweckt, der Staat
sauge die Bürgerinnen und Bürger in immer brutalerer Weise geradezu
aus, nehme ihnen das letzte Hemd. Angeblich leben der Staat oder sogar
„wir“ über unsere Verhältnisse, die Ausgaben stiegen immer mehr,
so gehe es nicht weiter.
Dabei
wird systematisch eine entscheidende Tatsache totgeschwiegen: Das Problem
besteht nicht darin, dass der Staat immer mehr ausgibt und „uns allen“
zu viel Geld abnimmt, sondern dass sehr zahlungsfähige Gruppen viel
zu wenig oder gar nichts mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
Die
Steuereinbrüche sind nicht durch einen Zusammenbruch der ökonomischen
Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu erklären, sondern durch
die verstärkte Umgehung und die Senkung der Unternehmenssteuern. Das
Problem besteht darin, dass die in den Steuerbilanzen letztlich ausgewiesenen
Gewinne die reale ökonomische und damit steuerliche Leistungsfähigkeit
der deutschen Wirtschaft nur zu einem immer kleineren Teil und verzerrt
wiedergeben.
Dieser
Politik lag die grundlegend falsche These zugrunde, die Wachstumsschwäche
der deutschen Wirtschaft sei durch zu geringe Gewinne und zu hohe Steuer-
und Abgabenbelastungen in Deutschland bedingt. Dieser neoliberale Glaubenssatz
wird seit Jahren von den Unternehmensverbänden und der herrschenden
Lehre der Wirtschaftswissenschaft wiederholt und ist auch von der rot-grünen
Koalition aufgegriffen worden.
Die
Entfesselung des Marktes, seine Durchdringung aller Bereiche gesellschaftlichen
Lebens führt zur Umwandlung menschlicher Beziehungen in Dienstleistungen.
Nahezu alle Lebensgrundlagen – außer Luft und Sonnenlicht – wurden
in handelbare Warenform zur Mehrung privaten Reichtums umgewandelt.
Diesem
Prinzip werden alle Entscheidungen untergeordnet.
Relativer
Wohlstand und soziale Sicherheit für breite Bevölkerungsschichten
in den westlichen Industrieländern konnten für Jahrzehnte erreicht
werden, indem der ungezügelte Wirtschaftsliberalismus in sozialen
Schranken gehalten wurde. Der Sozialstaat, der sich in Westeuropa entwickelt
hat, beruht auf der Übereinkunft,
-
dass „das Eigentum verpflichtet“ – nämlich zum Wohl aller beizutragen,
-
dass die Verteilung des Reichtums Gegenstand von Verhandlungen ist,
-
dass die Gewerkschaften als Verhandlungspartner akzeptiert werden,
-
dass wirtschaftliche Macht begrenzt wird,
-
dass es eine soziale Absicherung im Falle von Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit
gibt,
-
dass Ausbildung und Weiterbildung für alle für einen gehobenen
Bildungsstand und qualifizierte Arbeitskräfte sorgen.
All
diese Einrichtungen beruhen auf dem Prinzip der Solidarität in der
Gesellschaft, dass der Starke eine größere Last auf seinen Schultern
trägt als der Schwache. Umgekehrt hat der wirtschaftlich Starke seinen
Vorteil darin, dass der soziale Ausgleich die Unterschiede nicht so krass
werden lässt, dass ein gewaltsamer Umsturz befürchtet werden
muss; die Reaktionen der von ihm Abhängigen bleiben berechenbar.
Dagegen
ist die gängige Wirtschaftspolitik heute bei uns der Neoliberalismus
– der uneingeschränkte, fast religiös erscheinende Glaube an
die Allmacht des Marktes, alles zum Besten zu regulieren, und sei es auf
Kosten der Menschen.
Die
Werte, die unsere freireligiöse Gemeinschaft anstrebt: Freiheit, Toleranz
und Humanität, können nur auf der Basis sozialer Gerechtigkeit
Bestand haben. Eine gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung,
die auf das Gegenteil davon hinausläuft, muss auf unseren entschiedenen
Widerspruch stoßen.
Freireligiöse
Landesgemeinschaft Hessen |
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DFW-Tagung
zu Feuerbach, 15.-16.5., in Kassel
Am
15. und 16. Mai findet im Unitarierhaus Kassel, Kölnische Straße,
eine Tagung des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinschaften zum
Ludwig-Feuerbach-Jahr 2004 statt.
Folgende
Vorträge stehen ab Samstag, 16 Uhr, auf dem Programm: Dr. Volker Mueller:
„Feuerbach – ein Humanist und Freigeist. Eine Einführung“. Helmut
Steuerwald: „Feuerbachs Leben und Wirken sowie seine Beziehungen zur freireligiösen
Bewegung seiner Zeit.“ Sonntag ab 10.00 Uhr: Prof. Dr. Wolfgang Deppert:
„Feuerbach und Keller“. Dr. Peter Jäckel: „Waren Marx und Engels Feuerbachianer?“
Prof. Dr. Helmut Kramer: „‘Der Mensch ist, was er ißt’ - Feuerbach
und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie“. |
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Tagung
der Freien Akademie, 3.-6.6.04, in Schloß Schney: Kant und Feuerbach
Aufklärung,
Vernunft, Religion – Kant und Feuerbach
2004
ist das 200. Todesjahr Immanuel Kants und das 200. Geburtsjahr Ludwig Feuerbachs.
Beide Philosophen sind bedeutsam als dezidierte Vertreter der Aufklärung
und des klassischen philosophischen Denkens: Kant als Anwalt eines Vertrauens
auf Vernunft sowie als Gründungsvater der modernen Philosophie und
Wissenschaftstheorie, Feuerbach hingegen – im Sinne eines Korrektivs dazu
– als Anwalt des sinnlichen und »ganzen« Menschen, den er gegen
ein bloß abstraktes Verständnis verteidigen will. Kaum je wurden
die beiden Denker in ihren überaus interessanten Ähnlichkeiten
und Unterschieden vergleichend rezipiert.
Anmeldung
zur Teilnahme an der Tagung erbitten wir per E-mail an die FREIE AKADEMIE:
freie.akademie@t-online.de. oder per Postkarte an Frau Erika Satter, A
- 8504 Preding 232. |
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| Der
Papst und die Frauen – das „moderne“ katholische Menschenbild
Während
es überall in der Gesellschaft Bestrebungen gibt, Frauen als den Männern
gleichwertige und ebenbürtige Partner zu etablieren, gibt sich der
Papst offebar noch immer romantischen und überholten Vorstellungen
von der Rollenaufteilung der Geschlechter hin.
In
einem Zeitalter, in dem die Frauen vermehrt am öffentlichen Leben
teilhaben, sei es wichtig, dass sie sich ihrer grundlegenden Berufung bewusst
sind: in der Liebe die eigene Erfüllung zu finden, meint Johannes
Paul II. „Die Würde der Frau ist aufs Tiefste verbunden mit der Liebe,
die sie sowohl durch ihre Weiblichkeit erhält als auch selbst schenkt“,
meinte der Papst.
Er
empfing die Teilnehmer eines nationalen Kongresses in Rom, der vom italienischen
Frauenzentrum zum Thema „Frauen gegenüber den Hoffnungszeichen in
der Welt“ organisiert wurde, zu einer Audienz.
„Es
ist wichtig, dass sich Frauen das Bewusstsein ihrer grundlegenden Berufung
erhalten“, so der Papst. Die Frau „verwirklicht sich selbst nur, indem
sie Liebe schenkt, mit ihrer einzigartigen ‘Gabe’ der Empfindsamkeit“ für
Menschen, einfach weil es Menschen sind, bei jeder Gelegenheit. Wirklich,
„die moralische und geistige Stärke der Frau wurzelt in dem Bewusstsein,
dass ‘Gott ihr den Menschen auf eine besondere Weise anvertraut hat’“,
bekräftigte der „Heilige Vater“ seine Aussagen mit einem Zitat aus
seinem Apostolischen Schreiben vom 15. August 1988 „Mulieris Dignitatem“.
„Dies
ist die erste Aufgabe jeder Frau, auch im dritten Jahrtausend“, fügte
der Papst hinzu. „Lebt sie ausgiebig und in Fülle; lasst euch nicht
von Schwierigkeiten und Hindernissen, die ihr am Weg findet, entmutigen“,
sagte er zu den Anwesenden.„Im Gegenteil, verwirklicht [eure Aufgabe] mit
Freude, immer auf göttlichen Beistand vertrauend, indem ihr der ‘Begabung’
Ausdruck verleiht, die euch als Frau auszeichnet.“ Schließlich rief
Johannes Paul II. die Frauen dazu auf, „überall das Evangelium der
Liebe und der Hoffnung zu bezeugen.“
Das
Frauenbild der katholischen Kirche, das sich in solchen Äußerungen
offenbart, erscheint anachronistisch und verstaubt. Welche Aufgaben in
diesem Zusammenhang dem Mann zufallen, erwähnte der Papst anscheinend
nicht.
Sicher
wird keine Frau etwas dagegen haben, Liebe zu erhalten und Liebe zu schenken
– nur ob das als einziger Lebensinhalt erstrebenswert sein kann, darf angezweifelt
werden. Frauen haben sicher mehr zu bieten als schlichte „Liebe zu den
Menschen“. Ihr gesellschaftlicher Beitrag erschöpft sich nicht nur
darin, „empfindsam“ zu sein, auch wenn das eine gute Charaktereigenschaft
– und nicht unbedingt nur weiblich – ist.
Wenn
mit solchen Ansichten des Papstes wenigstens eine höhere Anerkennung
z.B. von Familien- und Hausarbeit der Frauen verbunden wäre, könnte
frau sich über diese Sätze vielleicht eher freuen. Leider schimmert
jedoch auch hier wieder nur die päpstliche Anschauung durch, dass
Frauen ihre Bemühungen um einen gesellschaftlichen Beitrag z.B. in
puncto Kindererziehung als selbstverständlich anzusehen haben: Sie
sollen sich nicht von Hindernissen entmutigen lassen – die ihnen hauptsächlich
die „Herren der Schöpfung“ in den Weg legen. Sie sollen brav weiterrackern,
ihre Bürden als „Berufung“ auffassen, großzügig ihre Liebe
verschenken, sich für alles und jeden verantwortlich fühlen und
vor allem sich nicht beklagen. Amen.
Ortrun
E. Lenz |
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| 5.
Internationale Atheismus-Konferenz
Vom
7. bis 9. Januar 2005 wird in Vijayawada/Indien die 5. Internationale Atheismus-Konferenz
stattfinden, die von der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union
(IHEU) mitgetragen wird. |
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