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pfw 1/2005
 
Standpunkt zur EU-Verfassung: DFW fordert Volksabstimmung

Nach intensivem Engagement und gemeinsamer Diskussion um die Verfassung der Europäischen Union, auf der Grundlage unserer Bemühungen zur EU-Grundrechtecharta und durch die Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Humanistischen Föderation haben wir folgenden Standpunkt zur vorliegenden EU-Verfassung erarbeitet:
1. Wir stimmen der Verfassung trotz mancher Mängel grundsätzlich zu. Wir betonen dabei vor allem den rechtsverbindlichen Katalog der Menschen- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie die in der Präambel formulierten Ziele der EU ohne einen Gottesbezug. Frieden, Freiheit, Menschenwürde und Menschenrechte sind unverzichtbar für die zu entwickelnde Wertegemeinschaft EUROPA in Toleranz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. 
2. Der Artikel I 52 findet weiterhin unsere deutliche Kritik. Wir wollen im Rahmen der Europäischen Humanistischen Föderation alles dafür tun, damit dieser Artikel in Frage gestellt ist. Grundsätze unserer Anstrengungen bleiben hier ein laizistisches Europa und weltanschaulich neutrale Gremien der Europäischen Union. Keine Religion oder Weltanschauung soll privilegiert oder benachteiligt werden bzw. in besonderer Weise politische Einflüsse auf die EU ausüben dürfen.
3. Wir fordern aufgrund ihrer herausragenden und historischen Bedeutung eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Beschluss des DFW-Präsidiums
Frankfurt/M., 19. Februar 2005

 
Hilfe für Opfer der Tsunamikatastrophe in Indien durch DFW

Die verheerenden Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Küstenregionen in Tamil Nadu und Andhra Pradesh/Südindien konnte der Präsident des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW), Dr. Volker Mueller, am Rande seiner Teilnahme an der 5. Weltatheismuskonferenz in Vijayawada Anfang Januar 2005 erleben. 
Die dramatische Situation nach der Tsunamikatastrophe hat er an der Küste der Großstadt Chennai (Madras) sowie in Fischerdörfern an der Küste des Krishna-Distrikts unmittelbar erfahren können. Viele soziale Hilfsorganisationen und der indische Staat haben wirksame erste Hilfen für die von der Katastrophe betroffenen Gebiete geleistet. Besonders betroffen sind die Küstendörfer mit ihren Fischerfamilien, die Familienangehörige, ihr Hab und Gut, ihre Boote und Netze und ihre dringend lebensnotwendigen Existenzgrundlagen verloren haben. Mit einer ersten Spende von Mitgliedern des Humanistischen Freidenkerbundes Brandenburg und der Freigeistigen Aktion für humanistische Kultur von 1275,- € konnte einigen Fischerfamilien direkt geholfen werden, vor allem Fischernetze und andere Gegenstände für die Grundexistenz zu erwerben.
Obwohl wegen der frühen Morgenstunden des 26.12.2004, in der der Tsunami zuschlug, die Opferzahlen noch vergleichsweise „gering“ ausgefallen waren, sind sie trotzdem in Indien im sechsstelligen Bereich und damit sehr hoch. Die an der Küste lebende Bevölkerung ist weitgehend traumatisiert. In den Gesprächen vor Ort, insbesondere in den Fischerdörfern im Krishna-Distrikt konnte Volker Mueller vielfach erleben, dass die von der Katastrophe betroffenen Familien in bitterer Not und mit ungewisser Lebensperspektive existieren. Es wird eine langfristige Hilfe zur Reorganisation und Sicherung der Lebensbedingungen der Menschen, die in der Regel sehr arm sind und nun alles verloren haben, notwendig sein. Die betroffenen Inder haben offen und frei über ihre Lebenslage gesprochen und sind dankbar, dass sich Menschen weltweit für sie interessieren. Unsere humanitäre Hilfe ist nötig!
Nachdem die ersten Hilfen für Essen und Trinken erfolgt sind, steht die Unterstützung für die Zukunft im Vordergrund. Besonders benötigt werden Schutzhäuser, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Familienhäus-chen, Fischerboote und Netze. Kinder benötigen Kindergärten und Schulen, sofern sie beschädigt oder zerstört wurden. Der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg hat angeboten, ein konkretes Projekt in einem von Volker Mueller und zwei weiteren Freidenkerinnen aus Brandenburg besuchten Fischerdorf im Krishna-District/ Andhra Pradesh langfristig zu unterstützen. Andere deutsche Verbände können sich gern anschließen. Junge Freidenker und Humanisten aus Brandenburg wollen dort arbeiten, wenn sie wahrscheinlich im Oktober d.J. in Indien sein werden.
Während dieses geplanten Besuches in Indien ist vorgesehen, projektorientierte Spendenmittel zu 100 % vor Ort zu übergeben. Auch andere freigeistige und humanistische Vereinigungen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Unsere Tsunamihilfe soll eine langfristige Patenschaft über eine Sozialeinrichtung für Kinder und Familien bzw. ein Schutzgebäude in einem Fischerdorf begründen. Die indische Partnerorganisation ist das sehr engagierte Atheist Centre (Mitglied der International Humanist and Ethical Union, IHEU) in Vijayawada/Andhra Pradesh, das vor über 60 Jahren von Gora und seiner Frau Saraswathi gegründet wurde. Insbesondere das anerkannte Sozialwerk des Atheist Centre, Arthik Samata Mandal, ist in der Katastrophenhilfe besonders aktiv und ein anerkannter gemeinnütziger Counterpart, um die Spendengelder anzunehmen und sinnvoll vor Ort einzusetzen. Der Humanistische Freidenkerbund ist bereit, die Spenden auf seinem Konto zu sammeln und für den DFW und seine Mitgliedsverbände zu 100 % persönlich zu übergeben. Das DFW-Präsidium unterstützt diese Aktivität.

Bankverbindung für die Spenden:
Humanistischer Freidenkerbund, Konto-Nr.: 3329800, BLZ: 10020500, Bank für Sozialwirtschaft. Verwendungszweck: Indienhilfe. 

Lassen wir die Menschen in der Katastrophenregion, dort in Südindien, nicht allein. Hilfe wird für einen langen Zeitraum nötig sein. Unterstützen wir das humanitäre Wirken unserer indischen Partnerorganisation vor Ort.

 
Schulgebetsinitiative –  Integration oder Spaltung? Der Bund für Geistesfreiheit Bayern protestiert!

Der Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. protestiert gegen die neuerlichen Bestrebungen von Kirchen und CSU, unterstützt durch religiös orientierte Lehrerverbände, das Schulgebet in Volks- und Förderschulen zu intensivieren. Diese Ideen, die nur Teile der bayerischen Bevölkerung repräsentieren, gründen auf völliger Fehlkenntnis, wenn nicht bewusster Missachtung verfassungsrechtlicher Grundlagen.
Zwar ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein hohes Gut, aber sie ist nicht dazu da, dass eine Richtung der anderen mit staatlicher Hilfe ihren Stempel aufdrückt. Die Tendenz, mit der das Schulgebet intensiviert werden soll, ist daher scharf abzulehnen. Das Argument, nicht grundlos heiße es „Christliche Gemeinschaftsschule“, ignoriert wesentliche Umstände: Schon 1975 (!) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit großer Eindringlichkeit verbindlich für alle bayerischen Behörden entschieden, dass auch in dieser Art von Schule außerhalb des Religionsunterrichts jegliche staatliche Glaubensvermittlung und einseitige religiös-weltanschauliche Beeinflussung zu unterbleiben hat. Das Christentum darf nur als Kulturgut in pluralistischer Offenheit gelehrt werden. Dass die Schulverwaltung das nun schon 30 Jahre lang ignoriert und durch eine Fülle von Maßnahmen auf allen Ebenen gewissermaßen den Verfassungsbruch zum Erziehungsmittel erhoben hat, macht die Sache nicht besser. Das Kultusministerium hat sich nicht einmal gescheut, den Lehrern bischöfliche Leitsätze zur christlichen Erziehung zur Rechtspflicht zu machen, obwohl das BVerfG das zuvor ausdrücklich untersagt hat. 
Nicht nur den christlichen Interessenvertretern, sondern auch den meisten Lehrern scheint (wie auch dem Ministerium!?) unbekannt zu sein, dass das Bundesrecht (insb. das Grundgesetz) jeder Art von Landesrecht (auch der bayer. Verfassung) ausnahmslos vorgeht, Art. 31 GG. Merkwürdigerweise versteht man das bundesrechtliche Neutralitätsgebot auch in Bayern bestens, wenn es gilt, mit allen Mitteln das islamische Kopftuch zu verhindern (sei es religiös oder nicht) und das Kruzifix – entgegen dem BVerfG – zu halten, in aller Neutralität sozusagen. In dieser Linie des Verfassungsbruchs liegt die jetzige Aufforderung an die Lehrer, mit ihren Schülern zu beten. Es ist nicht Aufgabe von Staatsdienern, jemanden zu religiösen Handlungen zu ermuntern oder ihn davon abzuhalten. Wenn Schüler allein initiativ werden, ist das etwas anderes, gilt aber für alle Gruppierungen.
Das traditionelle Schulgebet ist daher grundsätzlich unzulässig, wenn es von Lehrern initiiert ist. Man könnte darüber reden, wenn es nachweislich dem (anonym ermittelten) ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der Eltern und des Lehrers entspricht. Aber darum hat sich noch nie jemand bemüht. Das Argument mit der Mehrheit dürfte ohnehin nur noch auf kleine Orte zutreffen. Denn auch in Bayern glaubt erwiesenermaßen höchstens ein Drittel der Bevölkerung an einen persönlichen Gott im traditionellen Sinn. Wenn in den Familien nicht gebetet wird, mag man das je nach Einstellung bedauern. Es ist aber keinesfalls Aufgabe des Staates, das mit seinen Mitteln zu kompensieren.
Vorrangige Aufgabe der Schulen wäre es vielmehr, das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Integration durch Maßnahmen zu stärken, mit denen sich alle Schüler und Eltern identifizieren können. Dem würden tägliche Momente gemeinsamer Besinnung durchaus dienen. Man könnte – ohne speziell religiöse Einbindung – sprechen über Fragen des Friedens in Familie, Schule, Staat und Gesellschaft, zwischen den Völkern, über Solidarität, Schutz der Umwelt und Tiere, von Minderheiten sowie ethisch-philosophische Fragen aller Art. Dabei wären Schüler ungeachtet ihrer Nationalität, Religion und Weltanschauung einzubinden. 
Aber der neuerlichen Gebetsinitiative geht es erkennbar nicht um Integration, sondern um verfassungswidrige Unterstützung speziell kirchlicher und religiöser Interessen und um die neutralitätswidrige Aufrechterhaltung christlicher Dominanz ungeachtet der enormen Änderungen in der religiösen Landschaft auch in Bayern. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern ruft daher dazu auf, endlich im Interesse der Gesamtbevölkerung und der grundgesetzlichen Rechtsordnung tätig zu werden.

Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R.
Adi Meister - Landesvorsitzender
Dr. jur. Gerhard Czermak - Rechtsreferent

 
Kein Gottesbezug in die Hessische Verfassung!

Die Freireligiöse Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R., die Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden K.d.ö.R und die Freireligiöse Gemeinde Darmstadt K.d.ö.R wenden sich ausdrücklich dagegen, den Bezug auf „Gott“ und den Hinweis auf  das „religiös-sittliche Erbe“ Hessens in der Präambel der hessischen Verfassung festzuschreiben.
Die Diskussion um den Gottesbezug in der Präambel der Europäischen Verfassung hat die Problematik aufgezeigt, die sich aus dem konkreten Bezug auf Gott und Religion ergibt. Die gefundene Kompromissformel, wonach in der Präambel der Europäischen Verfassung allgemein auf das kulturelle, religiöse und säkulare Erbe verwiesen wird, trägt dabei den unterschiedlichen Positionen in einer Weise Rechnung, die der Kommissonsvorschlag zur Änderung der Hessischen Verfassung vermissen lässt.
Zur Sache:
- Die für die neue Präambel vorgeschlagene Formulierung verwässert den bisherigen säkularen Charakter der Hessischen Präambel und ist geeignet, die verfassungsmäßig gebotene Trennung von Kirche und Staat aufzuweichen.
- Die beabsichtigte Formulierung widerspricht dem gleichermaßen geäußerten Wunsch, einem „vereinten Europa zu dienen“, dessen Vertreter aus guten Gründen in der Präambel auf eben jeden Gottesbezug verzichtet haben.
- Mit der beabsichtigten Formulierung wird ferner behauptet, dass es der „Verantwortung vor Gott“ bedarf und es dem „religiös-sittlichen Erbe“ entspricht, u.a. „Wille, Würde, Leben und Freiheit des Einzelnen“ zu achten und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Dem stehen viele Aussagen in der sog. Heiligen Schrift entgegen, die ja die Grundlage christlichen Glaubens bildet.
- Die mit der beabsichtigten Formulierung indirekt verbundene Schlussfolgerung, dass es Menschen ohne Gott an geistiger Orientierung fehle, mag zwar kirchlicher Lehrmeinung entsprechen, kann aber doch nicht Inhalt einer Landesverfassung sein.
- Maßgeblichen Werten, derer sich Hessen, Deutschland und Europa rühmen, ist insbesondere im Zeitalter der Aufklärung zum Durchbruch verholfen worden – nicht selten im Kampf gegen die christliche Orthodoxie. Eine Vielzahl der Beschlüsse etwa des Frankfurter Paulskirchenparlamentes war ja gerade die Folge, die sich aus der gewünschten Befreiung kirchlich-religiöser Bevormundung ergab.
- Die ausdrückliche Erwähnung „Gottes“ in der Präambel der Hessischen Verfassung und damit die Betonung des christlichen Einflusses auf „Hessens Identität“ wird der historischen Entwicklung nicht gerecht. Ein solcher Verweis ist andererseits geeignet, die christliche Religion aufzuwerten, ungeachtet und vielleicht gerade wegen des gesellschaftlich schwindenden Einflusses der beiden christlichen Großkirchen.
- Während religiöse Bezüge („Gott“, religiös-sittlich) durch die beabsichtigte Verfassungsänderung klar hervorgehoben werden, bleibt das säkulare Erbe weitgehend unbestimmt und ohne ausdrückliche Erwähnung. „Gott“ und das sogenannte religiös-sittliche Erbe stehen bei vielen rückblickend synonym für dunkle Epochen Europas, von denen auch Hessens Geschichte nicht unbeeinflusst blieb. Gegenwärtig steht ein solcher Bezug für viele gleichbedeutend mit einer fragwürdigen Sexualmoral und kirchlich vermittelten Lehrmeinungen, die Naturwissenschaft auf den Kopf stellen und Menschen ausgrenzen (z.B. Homosexuelle, Geschiedene).
- Der beabsichtigten Aufnahme eines Gottesbezuges entsprechen politische Bestrebungen, in der aktuellen Islamismus-Debatte religiös Stellung zu beziehen. Eine solche einseitige Stellungnahme polarisiert und   lässt darüber hinaus die Anliegen konfessionell nicht gebundener Menschen unberücksichtigt.
- Die Bürgerschaft Hessens gründet auf kultureller Vielfalt, nicht auf religiöser Überzeugung oder einem Staatskirchentum. Die beabsichtigte Erwähnung „Gottes“ mit den implementierten christlichen Wurzeln trägt nicht dazu bei, Menschen unterschiedlichen Glaubens miteinander zu verbinden und behindert die gewünschte kulturelle Integration.
- Ein solcher Bezug grenzt ferner Bürger ohne religiöse Grundüberzeugung aus und hebt die Trennung von Religion als Privatsache und der säkularen Pflicht der Landesregierung auf.
- Gläubige Menschen tragen ihrer „Verantwortung vor Gott“ bereits aufgrund ihrer Überzeugung Rechnung. Dagegen ist ein solcher Verweis für den Nichtgläubigen sinnlos, weil er sich keinem Wesen verantwortlich fühlen kann, von dessen Existenz er nicht überzeugt ist.

Verabschiedet am 12.3.2005 von der Landesversammlung der 
Freireligiösen Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R. in Bruchköbel

Präambel der Hessischen Verfassung: 
In der Überzeugung, daß Deutschland nur als demokratisches Gemeinwesen eine Gegenwart und Zukunft haben kann, hat sich Hessen als Gliedstaat der Deutschen Republik diese Verfassung gegeben.

Geplante Neufassung der Hessischen Präambel:
In der Überzeugung, dass Deutschland nur als demokratisches Gemeinwesen eine Gegenwart und Zukunft haben kann, hat sich Hessen als Gliedstaat der Deutschen Republik diese Verfassung gegeben.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, eingedenk seiner Geschichte, seines religiös-sittlichen Erbes und ausgehend von den leidvollen Erfahrungen totalitärer Gewaltherrschaft bekundet Hessen seinen Willen, Würde, Leben und Freiheit des Einzelnen zu achten, Wohlstand und Bildung der Menschen zu fördern, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern, die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu schützen, den Frieden zu sichern, den Rechtsstaat zu erhalten und als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland einem vereinten Europa zu dienen.

 
Arbeit gegen ein Ende der bundesdeutschen Demokratie - Ergebnisse des 21. DFW-Seminars

Nationalökonomie, Energiepolitik und Steuerpolitik sind Drillinge. Neben Arbeit, Kapital und Boden muss auch die Energie als Faktor in die Wirtschaftstheorien einfließen. Die Beratungsgremien der Bundesregierung sind daher durch Ökonomen, Sozialwissenschaftler und Ökologen paritätisch zu besetzen.
Wir erreichen schon seit langer Zeit etwa 3 % Steigerung der Arbeitsproduktivität pro Jahr. Um die Zahl der Arbeitsplätze wenigstens halten zu können, brauchen wir ebenfalls 3 % Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts (BIP). Jede niedrigere Wachstumsrate beim BIP vernichtet Arbeitsplätze. 3 % BIP-Wachstum sind z.Z. bei uns nicht erreichbar. Was ist zu tun? Produktivitätsfortschritt darf sich daher nicht nur auf das klassische BIP-Wachstum und damit auf die Arbeitsproduktivität beschränken, sondern muss auch einen Produktivitätsfortschritt auf dem energetischen Sektor beinhalten. Das BIP ist durch einen Erntefaktor zu ersetzen.
Durch die Besteuerung des Faktors Energie gemäß seines tatsächlichen Anteils an der Wertschöpfung ist die Besteuerung des Faktors Arbeit zu entlas-ten. Dies dient auch der Harmonisierung der europäischen Steuerpolitik, da Deutschland schon aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit den Anteil der direkten Steuern reduzieren muss.
Die Agenda 2010 bringt keine Arbeitsplätze, sondern ist eine Methode zur Mangelverwaltung und rechtfertigt die Umverteilung von Arm zu Reich, indem sie den Opfern die Schuld für die Misere aufbürdet. Sie führt zur Radikalisierung des politischen Lebens.

 
Freie Akademie: „Künstliche Intelligenz“

Mit der Erfindung des Computers und der Entwicklung der Informationstechnologie wurde das Verhältnis zwischen Mensch und Maschine in eine neue Dimension erhoben. 
Angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien ist es offensichtlich, dass auch die „künstliche Intelligenz“ unsere eigene Zukunft wesentlich mitbestimmen wird. Den damit verbundenen aktuellen Fragen und Problemen wird man sich freilich nur im interdisziplinären Dialog nähern können, dem sich die FREIE AKADEMIE bewusst widmet. Ihre nächste wissenschaftliche Tagung greift daher das Thema auf:

„Künstliche Intelligenz – Eine Herausforderung an unser menschliches Selbstverständnis?“

Die Tagung wird vom 5. bis 8. Mai 2005 in der Frankenakademie Schloss Schney stattfinden. Die wissenschaftliche Tagungsleitung haben Prof. Dr.-Ing. Jörg Albertz und Dr.-Ing. Volker Rodehorst übernommen.

Anmeldungen bitte an: Freie Akademie, Frau Erika Satter, A-8504 Preding 232.

 
 
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