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| Standpunkt
zur EU-Verfassung: DFW fordert Volksabstimmung
Nach
intensivem Engagement und gemeinsamer Diskussion um die Verfassung der
Europäischen Union, auf der Grundlage unserer Bemühungen zur
EU-Grundrechtecharta und durch die Aktivitäten im Rahmen der Europäischen
Humanistischen Föderation haben wir folgenden Standpunkt zur vorliegenden
EU-Verfassung erarbeitet:
1.
Wir stimmen der Verfassung trotz mancher Mängel grundsätzlich
zu. Wir betonen dabei vor allem den rechtsverbindlichen Katalog der Menschen-
und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
Union sowie die in der Präambel formulierten Ziele der EU ohne einen
Gottesbezug. Frieden, Freiheit, Menschenwürde und Menschenrechte sind
unverzichtbar für die zu entwickelnde Wertegemeinschaft EUROPA in
Toleranz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
2.
Der Artikel I 52 findet weiterhin unsere deutliche Kritik. Wir wollen im
Rahmen der Europäischen Humanistischen Föderation alles dafür
tun, damit dieser Artikel in Frage gestellt ist. Grundsätze unserer
Anstrengungen bleiben hier ein laizistisches Europa und weltanschaulich
neutrale Gremien der Europäischen Union. Keine Religion oder Weltanschauung
soll privilegiert oder benachteiligt werden bzw. in besonderer Weise politische
Einflüsse auf die EU ausüben dürfen.
3.
Wir fordern aufgrund ihrer herausragenden und historischen Bedeutung eine
Volksabstimmung über die EU-Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Beschluss
des DFW-Präsidiums
Frankfurt/M.,
19. Februar 2005 |
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| Hilfe
für Opfer der Tsunamikatastrophe in Indien durch DFW
Die
verheerenden Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Küstenregionen
in Tamil Nadu und Andhra Pradesh/Südindien konnte der Präsident
des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW), Dr.
Volker Mueller, am Rande seiner Teilnahme an der 5. Weltatheismuskonferenz
in Vijayawada Anfang Januar 2005 erleben.
Die
dramatische Situation nach der Tsunamikatastrophe hat er an der Küste
der Großstadt Chennai (Madras) sowie in Fischerdörfern an der
Küste des Krishna-Distrikts unmittelbar erfahren können. Viele
soziale Hilfsorganisationen und der indische Staat haben wirksame erste
Hilfen für die von der Katastrophe betroffenen Gebiete geleistet.
Besonders betroffen sind die Küstendörfer mit ihren Fischerfamilien,
die Familienangehörige, ihr Hab und Gut, ihre Boote und Netze und
ihre dringend lebensnotwendigen Existenzgrundlagen verloren haben. Mit
einer ersten Spende von Mitgliedern des Humanistischen Freidenkerbundes
Brandenburg und der Freigeistigen Aktion für humanistische Kultur
von 1275,- € konnte einigen Fischerfamilien direkt geholfen werden,
vor allem Fischernetze und andere Gegenstände für die Grundexistenz
zu erwerben.
Obwohl
wegen der frühen Morgenstunden des 26.12.2004, in der der Tsunami
zuschlug, die Opferzahlen noch vergleichsweise „gering“ ausgefallen waren,
sind sie trotzdem in Indien im sechsstelligen Bereich und damit sehr hoch.
Die an der Küste lebende Bevölkerung ist weitgehend traumatisiert.
In den Gesprächen vor Ort, insbesondere in den Fischerdörfern
im Krishna-Distrikt konnte Volker Mueller vielfach erleben, dass die von
der Katastrophe betroffenen Familien in bitterer Not und mit ungewisser
Lebensperspektive existieren. Es wird eine langfristige Hilfe zur Reorganisation
und Sicherung der Lebensbedingungen der Menschen, die in der Regel sehr
arm sind und nun alles verloren haben, notwendig sein. Die betroffenen
Inder haben offen und frei über ihre Lebenslage gesprochen und sind
dankbar, dass sich Menschen weltweit für sie interessieren. Unsere
humanitäre Hilfe ist nötig!
Nachdem
die ersten Hilfen für Essen und Trinken erfolgt sind, steht die Unterstützung
für die Zukunft im Vordergrund. Besonders benötigt werden Schutzhäuser,
Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Familienhäus-chen, Fischerboote
und Netze. Kinder benötigen Kindergärten und Schulen, sofern
sie beschädigt oder zerstört wurden. Der Humanistische Freidenkerbund
Brandenburg hat angeboten, ein konkretes Projekt in einem von Volker Mueller
und zwei weiteren Freidenkerinnen aus Brandenburg besuchten Fischerdorf
im Krishna-District/ Andhra Pradesh langfristig zu unterstützen. Andere
deutsche Verbände können sich gern anschließen. Junge Freidenker
und Humanisten aus Brandenburg wollen dort arbeiten, wenn sie wahrscheinlich
im Oktober d.J. in Indien sein werden.
Während
dieses geplanten Besuches in Indien ist vorgesehen, projektorientierte
Spendenmittel zu 100 % vor Ort zu übergeben. Auch andere freigeistige
und humanistische Vereinigungen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen.
Unsere Tsunamihilfe soll eine langfristige Patenschaft über eine Sozialeinrichtung
für Kinder und Familien bzw. ein Schutzgebäude in einem Fischerdorf
begründen. Die indische Partnerorganisation ist das sehr engagierte
Atheist Centre (Mitglied der International Humanist and Ethical Union,
IHEU) in Vijayawada/Andhra Pradesh, das vor über 60 Jahren von Gora
und seiner Frau Saraswathi gegründet wurde. Insbesondere das anerkannte
Sozialwerk des Atheist Centre, Arthik Samata Mandal, ist in der Katastrophenhilfe
besonders aktiv und ein anerkannter gemeinnütziger Counterpart, um
die Spendengelder anzunehmen und sinnvoll vor Ort einzusetzen. Der Humanistische
Freidenkerbund ist bereit, die Spenden auf seinem Konto zu sammeln und
für den DFW und seine Mitgliedsverbände zu 100 % persönlich
zu übergeben. Das DFW-Präsidium unterstützt diese Aktivität.
Bankverbindung
für die Spenden:
Humanistischer
Freidenkerbund, Konto-Nr.: 3329800, BLZ: 10020500, Bank für Sozialwirtschaft.
Verwendungszweck: Indienhilfe.
Lassen
wir die Menschen in der Katastrophenregion, dort in Südindien, nicht
allein. Hilfe wird für einen langen Zeitraum nötig sein. Unterstützen
wir das humanitäre Wirken unserer indischen Partnerorganisation vor
Ort. |
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| Schulgebetsinitiative
– Integration oder Spaltung? Der Bund für Geistesfreiheit Bayern
protestiert!
Der
Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. protestiert gegen die
neuerlichen Bestrebungen von Kirchen und CSU, unterstützt durch religiös
orientierte Lehrerverbände, das Schulgebet in Volks- und Förderschulen
zu intensivieren. Diese Ideen, die nur Teile der bayerischen Bevölkerung
repräsentieren, gründen auf völliger Fehlkenntnis, wenn
nicht bewusster Missachtung verfassungsrechtlicher Grundlagen.
Zwar
ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein hohes Gut, aber sie
ist nicht dazu da, dass eine Richtung der anderen mit staatlicher Hilfe
ihren Stempel aufdrückt. Die Tendenz, mit der das Schulgebet intensiviert
werden soll, ist daher scharf abzulehnen. Das Argument, nicht grundlos
heiße es „Christliche Gemeinschaftsschule“, ignoriert wesentliche
Umstände: Schon 1975 (!) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
mit großer Eindringlichkeit verbindlich für alle bayerischen
Behörden entschieden, dass auch in dieser Art von Schule außerhalb
des Religionsunterrichts jegliche staatliche Glaubensvermittlung und einseitige
religiös-weltanschauliche Beeinflussung zu unterbleiben hat. Das Christentum
darf nur als Kulturgut in pluralistischer Offenheit gelehrt werden. Dass
die Schulverwaltung das nun schon 30 Jahre lang ignoriert und durch eine
Fülle von Maßnahmen auf allen Ebenen gewissermaßen den
Verfassungsbruch zum Erziehungsmittel erhoben hat, macht die Sache nicht
besser. Das Kultusministerium hat sich nicht einmal gescheut, den Lehrern
bischöfliche Leitsätze zur christlichen Erziehung zur Rechtspflicht
zu machen, obwohl das BVerfG das zuvor ausdrücklich untersagt hat.
Nicht
nur den christlichen Interessenvertretern, sondern auch den meisten Lehrern
scheint (wie auch dem Ministerium!?) unbekannt zu sein, dass das Bundesrecht
(insb. das Grundgesetz) jeder Art von Landesrecht (auch der bayer. Verfassung)
ausnahmslos vorgeht, Art. 31 GG. Merkwürdigerweise versteht man das
bundesrechtliche Neutralitätsgebot auch in Bayern bestens, wenn es
gilt, mit allen Mitteln das islamische Kopftuch zu verhindern (sei es religiös
oder nicht) und das Kruzifix – entgegen dem BVerfG – zu halten, in aller
Neutralität sozusagen. In dieser Linie des Verfassungsbruchs liegt
die jetzige Aufforderung an die Lehrer, mit ihren Schülern zu beten.
Es ist nicht Aufgabe von Staatsdienern, jemanden zu religiösen Handlungen
zu ermuntern oder ihn davon abzuhalten. Wenn Schüler allein initiativ
werden, ist das etwas anderes, gilt aber für alle Gruppierungen.
Das
traditionelle Schulgebet ist daher grundsätzlich unzulässig,
wenn es von Lehrern initiiert ist. Man könnte darüber reden,
wenn es nachweislich dem (anonym ermittelten) ausdrücklichen Wunsch
der Mehrheit der Eltern und des Lehrers entspricht. Aber darum hat sich
noch nie jemand bemüht. Das Argument mit der Mehrheit dürfte
ohnehin nur noch auf kleine Orte zutreffen. Denn auch in Bayern glaubt
erwiesenermaßen höchstens ein Drittel der Bevölkerung an
einen persönlichen Gott im traditionellen Sinn. Wenn in den Familien
nicht gebetet wird, mag man das je nach Einstellung bedauern. Es ist aber
keinesfalls Aufgabe des Staates, das mit seinen Mitteln zu kompensieren.
Vorrangige
Aufgabe der Schulen wäre es vielmehr, das Zusammengehörigkeitsgefühl
und die Integration durch Maßnahmen zu stärken, mit denen sich
alle Schüler und Eltern identifizieren können. Dem würden
tägliche Momente gemeinsamer Besinnung durchaus dienen. Man könnte
– ohne speziell religiöse Einbindung – sprechen über Fragen des
Friedens in Familie, Schule, Staat und Gesellschaft, zwischen den Völkern,
über Solidarität, Schutz der Umwelt und Tiere, von Minderheiten
sowie ethisch-philosophische Fragen aller Art. Dabei wären Schüler
ungeachtet ihrer Nationalität, Religion und Weltanschauung einzubinden.
Aber
der neuerlichen Gebetsinitiative geht es erkennbar nicht um Integration,
sondern um verfassungswidrige Unterstützung speziell kirchlicher und
religiöser Interessen und um die neutralitätswidrige Aufrechterhaltung
christlicher Dominanz ungeachtet der enormen Änderungen in der religiösen
Landschaft auch in Bayern. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern ruft
daher dazu auf, endlich im Interesse der Gesamtbevölkerung und der
grundgesetzlichen Rechtsordnung tätig zu werden.
Bund
für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R.
Adi
Meister - Landesvorsitzender
Dr.
jur. Gerhard Czermak - Rechtsreferent |
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| Kein
Gottesbezug in die Hessische Verfassung!
Die
Freireligiöse Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R., die Freireligiöse
Gemeinde Wiesbaden K.d.ö.R und die Freireligiöse Gemeinde Darmstadt
K.d.ö.R wenden sich ausdrücklich dagegen, den Bezug auf „Gott“
und den Hinweis auf das „religiös-sittliche Erbe“ Hessens in
der Präambel der hessischen Verfassung festzuschreiben.
Die
Diskussion um den Gottesbezug in der Präambel der Europäischen
Verfassung hat die Problematik aufgezeigt, die sich aus dem konkreten Bezug
auf Gott und Religion ergibt. Die gefundene Kompromissformel, wonach in
der Präambel der Europäischen Verfassung allgemein auf das kulturelle,
religiöse und säkulare Erbe verwiesen wird, trägt dabei
den unterschiedlichen Positionen in einer Weise Rechnung, die der Kommissonsvorschlag
zur Änderung der Hessischen Verfassung vermissen lässt.
Zur
Sache:
-
Die für die neue Präambel vorgeschlagene Formulierung verwässert
den bisherigen säkularen Charakter der Hessischen Präambel und
ist geeignet, die verfassungsmäßig gebotene Trennung von Kirche
und Staat aufzuweichen.
-
Die beabsichtigte Formulierung widerspricht dem gleichermaßen geäußerten
Wunsch, einem „vereinten Europa zu dienen“, dessen Vertreter aus guten
Gründen in der Präambel auf eben jeden Gottesbezug verzichtet
haben.
-
Mit der beabsichtigten Formulierung wird ferner behauptet, dass es der
„Verantwortung vor Gott“ bedarf und es dem „religiös-sittlichen Erbe“
entspricht, u.a. „Wille, Würde, Leben und Freiheit des Einzelnen“
zu achten und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.
Dem stehen viele Aussagen in der sog. Heiligen Schrift entgegen, die ja
die Grundlage christlichen Glaubens bildet.
-
Die mit der beabsichtigten Formulierung indirekt verbundene Schlussfolgerung,
dass es Menschen ohne Gott an geistiger Orientierung fehle, mag zwar kirchlicher
Lehrmeinung entsprechen, kann aber doch nicht Inhalt einer Landesverfassung
sein.
-
Maßgeblichen Werten, derer sich Hessen, Deutschland und Europa rühmen,
ist insbesondere im Zeitalter der Aufklärung zum Durchbruch verholfen
worden – nicht selten im Kampf gegen die christliche Orthodoxie. Eine Vielzahl
der Beschlüsse etwa des Frankfurter Paulskirchenparlamentes war ja
gerade die Folge, die sich aus der gewünschten Befreiung kirchlich-religiöser
Bevormundung ergab.
-
Die ausdrückliche Erwähnung „Gottes“ in der Präambel der
Hessischen Verfassung und damit die Betonung des christlichen Einflusses
auf „Hessens Identität“ wird der historischen Entwicklung nicht gerecht.
Ein solcher Verweis ist andererseits geeignet, die christliche Religion
aufzuwerten, ungeachtet und vielleicht gerade wegen des gesellschaftlich
schwindenden Einflusses der beiden christlichen Großkirchen.
-
Während religiöse Bezüge („Gott“, religiös-sittlich)
durch die beabsichtigte Verfassungsänderung klar hervorgehoben werden,
bleibt das säkulare Erbe weitgehend unbestimmt und ohne ausdrückliche
Erwähnung. „Gott“ und das sogenannte religiös-sittliche Erbe
stehen bei vielen rückblickend synonym für dunkle Epochen Europas,
von denen auch Hessens Geschichte nicht unbeeinflusst blieb. Gegenwärtig
steht ein solcher Bezug für viele gleichbedeutend mit einer fragwürdigen
Sexualmoral und kirchlich vermittelten Lehrmeinungen, die Naturwissenschaft
auf den Kopf stellen und Menschen ausgrenzen (z.B. Homosexuelle, Geschiedene).
-
Der beabsichtigten Aufnahme eines Gottesbezuges entsprechen politische
Bestrebungen, in der aktuellen Islamismus-Debatte religiös Stellung
zu beziehen. Eine solche einseitige Stellungnahme polarisiert und
lässt darüber hinaus die Anliegen konfessionell nicht gebundener
Menschen unberücksichtigt.
-
Die Bürgerschaft Hessens gründet auf kultureller Vielfalt, nicht
auf religiöser Überzeugung oder einem Staatskirchentum. Die beabsichtigte
Erwähnung „Gottes“ mit den implementierten christlichen Wurzeln trägt
nicht dazu bei, Menschen unterschiedlichen Glaubens miteinander zu verbinden
und behindert die gewünschte kulturelle Integration.
-
Ein solcher Bezug grenzt ferner Bürger ohne religiöse Grundüberzeugung
aus und hebt die Trennung von Religion als Privatsache und der säkularen
Pflicht der Landesregierung auf.
-
Gläubige Menschen tragen ihrer „Verantwortung vor Gott“ bereits aufgrund
ihrer Überzeugung Rechnung. Dagegen ist ein solcher Verweis für
den Nichtgläubigen sinnlos, weil er sich keinem Wesen verantwortlich
fühlen kann, von dessen Existenz er nicht überzeugt ist.
Verabschiedet
am 12.3.2005 von der Landesversammlung der
Freireligiösen
Landesgemeinschaft Hessen K.d.ö.R. in Bruchköbel
Präambel
der Hessischen Verfassung:
In
der Überzeugung, daß Deutschland nur als demokratisches Gemeinwesen
eine Gegenwart und Zukunft haben kann, hat sich Hessen als Gliedstaat der
Deutschen Republik diese Verfassung gegeben.
Geplante
Neufassung der Hessischen Präambel:
In
der Überzeugung, dass Deutschland nur als demokratisches Gemeinwesen
eine Gegenwart und Zukunft haben kann, hat sich Hessen als Gliedstaat der
Deutschen Republik diese Verfassung gegeben.
Im
Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, eingedenk seiner
Geschichte, seines religiös-sittlichen Erbes und ausgehend von den
leidvollen Erfahrungen totalitärer Gewaltherrschaft bekundet Hessen
seinen Willen, Würde, Leben und Freiheit des Einzelnen zu achten,
Wohlstand und Bildung der Menschen zu fördern, das Gemeinschaftsleben
in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, die Gleichberechtigung der Geschlechter
zu fördern, die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu schützen,
den Frieden zu sichern, den Rechtsstaat zu erhalten und als lebendiges
Glied der Bundesrepublik Deutschland einem vereinten Europa zu dienen. |
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| Arbeit
gegen ein Ende der bundesdeutschen Demokratie - Ergebnisse des 21. DFW-Seminars
Nationalökonomie,
Energiepolitik und Steuerpolitik sind Drillinge. Neben Arbeit, Kapital
und Boden muss auch die Energie als Faktor in die Wirtschaftstheorien einfließen.
Die Beratungsgremien der Bundesregierung sind daher durch Ökonomen,
Sozialwissenschaftler und Ökologen paritätisch zu besetzen.
Wir
erreichen schon seit langer Zeit etwa 3 % Steigerung der Arbeitsproduktivität
pro Jahr. Um die Zahl der Arbeitsplätze wenigstens halten zu können,
brauchen wir ebenfalls 3 % Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts (BIP). Jede
niedrigere Wachstumsrate beim BIP vernichtet Arbeitsplätze. 3 % BIP-Wachstum
sind z.Z. bei uns nicht erreichbar. Was ist zu tun? Produktivitätsfortschritt
darf sich daher nicht nur auf das klassische BIP-Wachstum und damit auf
die Arbeitsproduktivität beschränken, sondern muss auch einen
Produktivitätsfortschritt auf dem energetischen Sektor beinhalten.
Das BIP ist durch einen Erntefaktor zu ersetzen.
Durch
die Besteuerung des Faktors Energie gemäß seines tatsächlichen
Anteils an der Wertschöpfung ist die Besteuerung des Faktors Arbeit
zu entlas-ten. Dies dient auch der Harmonisierung der europäischen
Steuerpolitik, da Deutschland schon aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit
den Anteil der direkten Steuern reduzieren muss.
Die
Agenda 2010 bringt keine Arbeitsplätze, sondern ist eine Methode zur
Mangelverwaltung und rechtfertigt die Umverteilung von Arm zu Reich, indem
sie den Opfern die Schuld für die Misere aufbürdet. Sie führt
zur Radikalisierung des politischen Lebens. |
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| Freie
Akademie: „Künstliche Intelligenz“
Mit
der Erfindung des Computers und der Entwicklung der Informationstechnologie
wurde das Verhältnis zwischen Mensch und Maschine in eine neue Dimension
erhoben.
Angesichts
der rasanten Entwicklung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien
ist es offensichtlich, dass auch die „künstliche Intelligenz“ unsere
eigene Zukunft wesentlich mitbestimmen wird. Den damit verbundenen aktuellen
Fragen und Problemen wird man sich freilich nur im interdisziplinären
Dialog nähern können, dem sich die FREIE AKADEMIE bewusst widmet.
Ihre nächste wissenschaftliche Tagung greift daher das Thema auf:
„Künstliche
Intelligenz – Eine Herausforderung an unser menschliches Selbstverständnis?“
Die
Tagung wird vom 5. bis 8. Mai 2005 in der Frankenakademie Schloss Schney
stattfinden. Die wissenschaftliche Tagungsleitung haben Prof. Dr.-Ing.
Jörg Albertz und Dr.-Ing. Volker Rodehorst übernommen.
Anmeldungen
bitte an: Freie Akademie, Frau Erika Satter, A-8504 Preding 232. |
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