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pfw 2/2005
 
Endlich integrativer Werteunterricht in Berlin

Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW), der bundesweit ca. 50000 frei- und nichtreligiös gebundene Mitglieder vertritt, begrüßt die Entscheidungen, auch im Bundesland Berlin einen integrativen Werteunterricht für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen und zu entwickeln. 
Auch manche Inkonsequenzen in dem verfassungskonformen Brandenburger Fach „Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde“ – wie die sog. Abwahlklausel – werden mit diesem zukunftsweisenden Schritt überwunden. Endlich werden die Schülerinnen und Schüler nicht mehr nach ihrer Konfession und Konfessionslosigkeit in der staatlichen Schule getrennt, sondern in einem wertevermittelnden ordentlichen Fach gemeinsam unterrichtet. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können in Berlin wie bisher additiv auch ihren bekenntnisgebundenen Unterricht freiwillig und staatlich mitfinanziert anbieten und durchführen; dazu gehören auch christlicher oder islamischer Religionsunterricht und humanistische Lebenskunde. 
Viele aktuelle Debatten und Kontroversen um diesen Werteunterricht waren und sind jedoch polemisch und zeugen von wenig Sachkenntnis. Politische, finanzielle und konfessionelle Gründe führen oft zu vereinseitigenden Auffassungen, die der Sache selbst nicht gerecht werden.
Wir erachten es als notwendig, dass in Berlin ein schulisches Pflichtfach mit dialogischem Charakter entsteht, das die Schülerinnen und Schüler gemeinsam leben lernen lässt. Der Religions- und Ethikunterricht in anderen Bundesländern trennt die Schüler voneinander und ermöglicht die direkte und privilegierte Einflussnahme der Kirchen auf die Schule. Keine einzelne Religion oder Weltanschauung soll die Wertbindung determinieren oder die allgemeine Wahrheit bestimmen.
Dieser Werteunterricht in Berlin ist weltanschaulich neutral angelegt. Religion und Weltanschauung verbleiben in der Hoheit der entsprechenden Gemeinschaften und Kirchen. Der Staat hat unabhängig davon Sorge zu tragen, in der Schule gerade Probleme des heutigen toleranten Zusammenlebens und der Werte der Menschenrechte, Demokratie und Freiheit sowie religionskundliche und ethische Fragen erörtern zu lassen – und zwar durch alle und mit allen Heranwachsenden.
Die Erörterung von historischen und aktuellen Antworten auf Existenz- und Sinnfragen des Lebens und Überlebens, die Auseinandersetzung mit ethischen Problemen, Philosophien, Theologien und subjektiven Sinnfragen der Schüler ist nach unserer Auffassung ein wesentliches Feld der Allgemeinbildung und damit eine wichtige Aufgabe der Schule. Daher ist der Zugang zu diesem Wissen für alle Schüler zu sichern. Die staatliche Schule soll mit einem integrativen überkonfessionellen Unterrichtsangebot die Schüler darin unterstützen, ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich zu gestalten und ihnen helfen, sich in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft mit ihren vielfältigen Wertvorstellungen und Sinnangeboten zunehmend eigenständig und urteilsfähig zu orientieren. Dabei sind Grundlagen für eine wertorientierte Lebensgestaltung von Wissen über philosophische Traditionen und Grundsätze ethischer Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. 
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. fördert eine Bildung, die weltanschauliche und religiöse Positionen als Teil der menschlichen Kultur begreift und die Jugend unabhängig von konfessionellen Bindungen innerhalb der Schulen zu selbstbestimmten Persönlichkeiten erzieht. Staatliche Schulen und Kirchen sollen dabei getrennt sein. Der DFW unterstützt die Einführung eines integrativen wertevermittelnden Unterrichts bzw. eines überkonfessionellen und integrativen Unterrichts, der die oben genannten Fragen behandelt, für alle Schülerinnen und Schüler.
Um den weltanschaulich-religiösen Frieden auch an den staatlichen Schulen nicht ernsthafter zu gefährden, ist dieser bildungspolitische Weg des Berliner Senats richtig. Toleranz, weltanschauliche Pluralität, kulturelle Vielfalt in den Lebensgestaltungen sind wesentliche Werte, um die Freiheit der Menschen und die Menschenrechte stabil fortzuentwickeln.

Dr. Volker Mueller
DFW-Präsident

 
Tricksen, Tarnen und Täuschen in Schulgesetzen 

Unter diesem Motto läuft ein Untersuchungsausschuss gegen den Bundesaußenminister. Ich hatte den Eindruck der Irreführung der Öffentlichkeit durch dieses Motto, wenn Fakten offengelegt werden.
Dieses Motto trifft vielmehr zu auf die Schulgesetze in Baden-Württemberg und Bayern, die das sogenannte Kopftuchverbot im Werte- und Religionsunterricht wie folgt umschreiben:
BW:  § 38 Lehrkräfte
„... Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. ... Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrages nach Artikel 12 Abs. 1, Artikel 15 Abs. 1 und Artikel 16 Abs. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verfassungsgebot nach Satz 1. Die religiöse Neutralität des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht nach Artikel 18 Satz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg.“
Noch raffinierter verfährt Bayern hinsichtlich Tricksen, Tarnen und Täuschen:
BAY:  Art. 59: Lehrkräfte
„... Sie müssen die verfassungsmäßigen Grundwerte glaubhaft vermitteln. Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern diese Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder bei den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist. ...“
Hier wird juristisch gedrechselt versucht, christliche Symbole in öffentlichen Gebäuden wie selbstverständlich zuzulassen und alles andere, was auch zur kulturellen Tradition des sog. Abendlandes gehört, auszuschließen. Nach meiner Auffassung wird hier die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verletzt. Die Ausgrenzung des Anderen geißeln die gleichen Politiker in ihren Sonntagsreden zur Befreiung der deutschen Konzentrationslager vor 60 Jahren. Dies nenne ich Tricksen, Tarnen und Täuschen in einer gefährlichen Art, welche die Radikalisierung unseres politischen Lebens wieder heraufbeschwört. Die Neonazi-Demonstrationen lassen grüßen. 
Es bleibt eigentlich nur der französische Weg, alle religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden zu verbannen und einen konfessionsübergreifenden Werteunterricht einzuführen. 

Horst Prem 
DFW-Vizepräsident

 
Debatte um ein verpflichtendes Wertefach in Berlin von bundesweiter Bedeutung

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Einführung eines Pflichtfaches „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) bzw. „Interkulturelle Bildung“ an den Schulen des Landes Berlin erklärt die Vorsitzende des Fachverbandes Werte und Normen*) in Niedersachsen e.V., Dr. Christel Hasselmann:
„Auch wenn die derzeit hitzige Debatte um einen wertebildenden, weltanschaulich neutralen Pflichtunterricht für alle Schülerinnen und Schüler im engeren Sinne eine Angelegenheit Berlins ist, so beobachten wir gleichwohl diese Auseinandersetzung mit wachsendem Interesse – lässt sich doch feststellen, dass in den anderen Bundesländern die Einrichtung eines solchen gemeinsamen Unterrichts über die Werte unserer Verfassung, (die zu einer der gerechtesten der Welt gehört), ebenso längst überfällig ist. Die unbefriedigende Situation der Werteerziehung in der Bundesrepublik krankt an der Ersatzfachkonstruktion zum Religionsunterricht.
Da die Schule ein Ort interkultureller Erfahrung ist, muss interkulturelle Bildung eine Aufgabe der Schule sein. Der Bildungsauftrag, in den Schulgesetzen aller Bundesländer aufgeführt, fordert unmissverständlich die Erziehung zum Verständnis zwischen Religionen und Kulturen. Sie ist als verfassungskonform zu bezeichnen, wenn sie sich zur Aufgabe macht, die Werte der Verfassung zugrunde zu legen.
Heranwachsende haben das natürliche Bedürfnis und ein Anrecht darauf zu erfahren, was die großen Weltreligionen und die Weltanschauungsgemeinschaften zu den Problemen, denen die Menschheit gegenübersteht, zu sagen haben. Es bleibt den heutigen Jugendlichen nicht verborgen, dass neben der eigenen Weltsicht noch andere existieren, die eine berechtigte wertschätzende Beachtung fordern. Dieses gilt es ebenso zu vermitteln wie kulturgeschichtliche Hintergründe, besonders die Gemeinsamkeiten zwischen Judentum, Christentum und Islam betreffend, um Probleme transparent und damit lösbar zu machen. Gleiches gilt auch für die Existenz eines ethischen Minimalkonsenses zwischen den Kulturen, Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften, ein Weltethos, um Dialog und Kooperation zu ermöglichen. 
Es muss die Frage gestellt werden, inwieweit der von protestantischen und katholischen Vertretern beklagte christliche Traditionsabbruch nicht durch die Kirchen selbst verschuldet ist, im Wesentlichen verursacht durch jahrzehntelange Behinderung der um Verständigung bemühten sogenannten Ersatzfächer zum Religionsunterricht. Die alleinige Erziehung von Heranwachsenden getrennt nach Religionen ist eine Erziehung hin zu Parallelwelten, eine Erziehung zu einem Leben nebeneinander. Nur eine gemeinsame Erziehung von Heranwachsenden verschiedener Religionen und Kulturen ist eine Erziehung zu einem Leben miteinander. Auf ein Leben miteinander sind sie angewiesen. Darauf muss Schule vorbereiten. Wer aus eigenem Interesse dies zu torpedieren versucht, muss sich fragen lassen, welches Ziel er damit verfolgt. Religionsunterricht hat seine Berechtigung, die ihm auch nicht genommen wird. Religionsunterricht ist aber keine Alternative zu diesem Unterricht und umgekehrt auch nicht. Von einer guten Qualität dieses neuen Unterrichtsfachs werden die Kirchen und der Religionsunterricht profitieren. 
Die Grund- und Menschenrechte sind gegen den massiven Widerstand der Kirchen erstritten worden. Und vergessen wir nicht: Im Laufe ihrer Geschichte haben die Kirchen vielen Unrechtsregimes den moralischen Rückhalt geliefert. Die Werte anderer Religionen anzuerkennen war schon immer ein Problem für die Kirchen und hat in der Haltung anderen Religionen gegenüber zu nicht wieder gutzumachenden Katastrophen geführt. Davor sollte uns in Zukunft ein tieferes Verständnis bewahren. Eine staatliche schulische Erziehung muss die Aufgabe haben, jeglichen Antijudaismus, Antiislamismus und Antichristianismus zu verhindern.
Angesichts der nicht zu verdrängenden Probleme zwischen den Kulturen und Religionen erscheint deshalb ein neues Unterrichtsfach, das Verständnis für die Werte des uns verbindenden Grundgesetzes vermittelt, sinnvoll. Interkulturelle Bildung in staatlicher Verantwortung ist die Schlüsselqualifikation der Zukunft. Wir können es uns nicht leisten diese Entwicklung zu ignorieren.“

*) Werte und Normen ist in Niedersachsen das Ersatzfach zum Religionsunterricht

 
Europäische Humanistische Föderation (EHF) tagt in Berlin

Vom 19. bis 24.6.2005 findet eine Zusammenkunft der European Humanist Professionals (EHP) statt. 
Das Thema des internationalen Seminars für humanistische Berater lautet: „Humanistische Sozialarbeit des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Berlin“. Zusätzlich zum Seminar finden am 24.6. die Hauptversammlung der EHP sowie eine „atheistische Stadtbesichtigung“ und ein Konzert statt. Am Samstag, 25.6. um 10 Uhr findet in den Räumen des HVD, Wallstraße 65, Berlin, ein EHF-Colloquium zum Thema „Die Grenzen der religiösen Freiheit“ statt. Mit der Hauptversammlung der Europäischen Humanistischen Föderation am Sonntag, 26.6., endet das dies-jährige Treffen der europäischen Humanisten.

 
16. Weltkongress der IHEU in Paris 5. bis 7. Juli 2005
„Trennung von Staat und Kirche“ 

Der Kongress wird organisiert von der französischen Organisation Libre Pensée Francaise und unterstützt von der French National Commission for UNESCO, der Stadtverwaltung von Paris sowie dem Conseil régional d’Ile-de-France.
2005 ist der 100. Geburtstag des französischen Gesetzes zur Trennung von Staat und Kirche. Die IHEU-Mitgliedsorganisation Libre Pensée Francaise spielte eine tragende Rolle bei der Durchsetzung dieses Gesetzes. IHEU, die weltweite Dachorganisation für Humanismus, und seine französische Mitgliedsorganisation Libre Pensée Francaise, laden zum 16. Weltkongress der Humanisten nach Paris ein. Durch Plenumssitzungen und interaktive Gruppen werden die Teilnehmer viel über die weltweite humanistische Bewegung erfahren, die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen sowie die Erfolge, die wir verzeichnen können.
Es wird spezielle Vorträge und Arbeitsgruppen über Wissenschaft und Säkularismus geben, über die Europäische Union und über Frauenthemen; über das Humanistische Center für Bioethik der IHEU, über die Unterstützung der Entwicklung des weltweiten Humanismus durch die IHEU und vieles mehr. Der Kongress wird an Veranstaltungsorten wie dem Sitz der UNESCO, dem Wirtschafts- und Sozialrat sowie der Pariser Universität Sorbonne stattfinden. Die Kongresssprachen sind Französisch und Englisch, es gibt Simultanübersetzungen. 

Weitere Informationen und Anmeldung zum IHEU-Weltkongress unter www.iheu.org.

Im Anschluss an die IHEU findet ein Kongress der IHEYO, der IHEU-Jugendorganisation statt.

 
IHEYO Jugendkonferenz in Paris, 8. bis 14. Juli 2005
Thema: „Humanismus, interkultureller Dialog und junge, aktive Bürger: die Verbindung“ 

Die IHEYO lädt junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren zu ihrer vierten jährlichen Weltkonferenz für junge Humanisten und Aktivisten für humanistische Rechte ein. Die Veranstaltung wird eine Mischung aus Kulturprogramm, praktischen Übungen, Workshops und interessanten, ausführlichen Diskussionen sein.
Die Konferenz will:
- den Teilnehmern eine Einführung geben in die Grundkonzepte, -methoden und -praxis der internationalen Jugendarbeit, in denen es um multikulturelles Miteinander und den Dialog über unterschiedliche Lebensanschauungen geht;
- das Nachdenken über interkulturelles Lernen und aktive Bürger sowie den Ideenaustausch fördern;
- die Möglichkeit des „learning by doing“ geben und die Teilnehmer anregen, Vorschläge zu realen Projekten zu machen.
Die IHEYO hat sich zum Ziel gesetzt, junge Leute dazu zu ermuntern, aktive Bürger zu sein, in einen Dialog des Kennenlernens unterschiedlicher Lebenshaltungen zu treten und Solidarität und Demokratie zu leben. Durch die aktive Mitarbeit der Konferenzteilnehmer soll die Theorie eines humanistischen Miteinanders in die Praxis umgesetzt werden.

 
Gottesbezug in der Hessischen Verfassung 

Der ehemalige Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freireligiöser und Unitarischer Gemeinschaften in Hessen K.d.ö.R., Dr. Erich Satter, exzellenter Kenner der hessischen Kirchenpolitik und Ehrenmitglied des BFGD, drückt in einem persönlichen Schreiben an den Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch seine Besorgnis darüber aus, in der postsäkularen Rechtsgesellschaft eine Debatte über einen Gottesbezug in der Präambel der Verfassung des Bundeslandes Hessen zu beginnen.
Mit dem Hinweis auf die Böckenförde’sche Formel einer „balancierten Trennung von Staat und Kirchen auf der Basis der Religionsfreiheit“, welche in der Vergangenheit auch Basis der Zusammenarbeit der Hessischen Landesregierung mit den freien Religionsgesellschaften war, warnte er vor einer rückschrittlichen Entwicklung auf diesem Gebiet. Als „Verfassungspatriot“ sieht er besonders eine Gefahr darin, dass jemand, der keine Verantwortung vor einem imaginären Gott empfindet, dies auch auf säkulare Verantwortung übertragen könnte. Gleichzeitig wirft er die Frage auf, ob ein Bezug auf ein „religiös-sittliches Erbe“ für einen Kenner der Geschichte hinsichtlich der Inquisition und des Holocausts nicht als zynisch empfunden werden könnte.
Der Ministerpräsident antwortete kürzlich durchaus konziliant, als er u.a. schrieb: „(...) Vor dem Hintergrund dieses Neutralitätsgebots ist vom Hessischen Landtag das Gesetz zur Sicherung der Staatlichen Neutralität vom 18. Oktober 2004 beschlossen worden. Von daher denke ich, dass – unter Annahme Ihres Standpunktes – an der Rechtslage in Hessen eigentlich nichts auszusetzen sein dürfte. (...) Indes gewährleistet die gleichfalls verfassungsmäßig garantierte Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit jedermann, sich seine eigene Überzeugung von der Rolle eines Gottes als übergeordneter Instanz zu bilden. Mit Ihnen sehe ich dafür die besondere Notwendigkeit der Toleranz gerade im täglichen Umgang“. 
Ob hier Entgegenkommen signalisiert ist oder es sich nur um eine Immunisierungsstrategie handelt, bleibt fraglich.

 
25 Jahre Jugend- und Bildungsstätte Klingberg

Im idyllischen Scharbeutz an der Ostsee liegt die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg, die dieses Jahr ihr 25-jähriges Bestehen feiert. 
Das Haus ist eine Einrichtung der Deutschen Unitarier Religionsgemeinschaft, die dort seit 1980 ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt anbietet. So finden dort neben Wochenendseminaren mit kreativen, philosophischen und musischen Themen auch Familien- und Jugendfreizeiten statt und das Haus kann von Gruppen für eigene Freizeit- und Bildungsaktivitäten gemietet werden. Zur Festveranstaltung am 18. Juni um 15 Uhr werden u.a. der Präsident der Deutschen Unitarier, Eike Möller, der Vorsitzende des Jugend- und Familienbildungswerkes Klingberg, Horst Prem sowie Prof. Dr. Jörg Albertz von der Freien Akademie sprechen.

 
Freigeistige Aktion für humanistische Kultur plant Kosmologie-Seminar 

Am Wochenende 5./6. November 2005 veranstaltet die Freigeistige Aktion für humanistische Kultur e.V. ein Seminar über Kosmologie in Neustadt/Rbge. (bei Hannover). Es beginnt am Samstag, 10 Uhr im Schloss Landestrost (Katharinensaal).
Geplant sind u.a. folgende Vorträge „Anmerkungen zur Kosmologie der Antike“ (Bernhard Ahlbrecht), „Kopernikus: Skizzen aus seinem Leben - Kopernikanismus“ (Arnher Lenz, Freigeistige Aktion), „Kopernikus und die Folgen - Tycho Brahe, Johannes Keppler, Giordano Bruno, Galileo Galilei“ (B. Ahlbrecht, A. Lenz, P. Rozin), „Weltraumfahrt und Weltraumprojekte“ (Gerd Weidemann, Volkssternwarte Hannover), „Immanuel Kant zwischen Kosmogonie und Ethik“ (Dr. Volker Mueller, DFW), „Entwicklung der Kosmologien im 20. Jahrhundert“ (G. Weidemann).
Nach dem zweiten Teil des Seminars am Sonntag Vormittag wird es einen Morgenfeier geben, während der Dr. Finngeir Hiorth, Philosoph aus Oslo und Autor zahlreicher philosophischer Bücher, für sein Lebenswerk geehrt werden soll. Der rührige ehemalige Hochschullehrer hat vor allem über die freigeistigen Organisationen in Europa und auf der ganzen Welt geschrieben sowie die verschiedenen Strömungen des Humanismus und Atheismus in populären Darstellungen veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung seines Buches „ Urknall - ja oder nein?“ erscheint in Kürze im Angelika Lenz Verlag. Das Buch setzt sich in guter freigeistiger Tradition mit den zur Zeit gängigen Kosmologien auseinander.

Informationen und Anmeldung bei Arnher Lenz, Tel. 05032-66297, Fax 66263, arnher.e.lenz@t-online.de.

 
 
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