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| Endlich
integrativer Werteunterricht in Berlin
Der
Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. (DFW), der bundesweit
ca. 50000 frei- und nichtreligiös gebundene Mitglieder vertritt, begrüßt
die Entscheidungen, auch im Bundesland Berlin einen integrativen Werteunterricht
für alle Schülerinnen und Schüler einzuführen und zu
entwickeln.
Auch
manche Inkonsequenzen in dem verfassungskonformen Brandenburger Fach „Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde“
– wie die sog. Abwahlklausel – werden mit diesem zukunftsweisenden Schritt
überwunden. Endlich werden die Schülerinnen und Schüler
nicht mehr nach ihrer Konfession und Konfessionslosigkeit in der staatlichen
Schule getrennt, sondern in einem wertevermittelnden ordentlichen Fach
gemeinsam unterrichtet. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
können in Berlin wie bisher additiv auch ihren bekenntnisgebundenen
Unterricht freiwillig und staatlich mitfinanziert anbieten und durchführen;
dazu gehören auch christlicher oder islamischer Religionsunterricht
und humanistische Lebenskunde.
Viele
aktuelle Debatten und Kontroversen um diesen Werteunterricht waren und
sind jedoch polemisch und zeugen von wenig Sachkenntnis. Politische, finanzielle
und konfessionelle Gründe führen oft zu vereinseitigenden Auffassungen,
die der Sache selbst nicht gerecht werden.
Wir
erachten es als notwendig, dass in Berlin ein schulisches Pflichtfach mit
dialogischem Charakter entsteht, das die Schülerinnen und Schüler
gemeinsam leben lernen lässt. Der Religions- und Ethikunterricht in
anderen Bundesländern trennt die Schüler voneinander und ermöglicht
die direkte und privilegierte Einflussnahme der Kirchen auf die Schule.
Keine einzelne Religion oder Weltanschauung soll die Wertbindung determinieren
oder die allgemeine Wahrheit bestimmen.
Dieser
Werteunterricht in Berlin ist weltanschaulich neutral angelegt. Religion
und Weltanschauung verbleiben in der Hoheit der entsprechenden Gemeinschaften
und Kirchen. Der Staat hat unabhängig davon Sorge zu tragen, in der
Schule gerade Probleme des heutigen toleranten Zusammenlebens und der Werte
der Menschenrechte, Demokratie und Freiheit sowie religionskundliche und
ethische Fragen erörtern zu lassen – und zwar durch alle und mit allen
Heranwachsenden.
Die
Erörterung von historischen und aktuellen Antworten auf Existenz-
und Sinnfragen des Lebens und Überlebens, die Auseinandersetzung mit
ethischen Problemen, Philosophien, Theologien und subjektiven Sinnfragen
der Schüler ist nach unserer Auffassung ein wesentliches Feld der
Allgemeinbildung und damit eine wichtige Aufgabe der Schule. Daher ist
der Zugang zu diesem Wissen für alle Schüler zu sichern. Die
staatliche Schule soll mit einem integrativen überkonfessionellen
Unterrichtsangebot die Schüler darin unterstützen, ihr Leben
selbstbestimmt und verantwortlich zu gestalten und ihnen helfen, sich in
einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft mit ihren vielfältigen
Wertvorstellungen und Sinnangeboten zunehmend eigenständig und urteilsfähig
zu orientieren. Dabei sind Grundlagen für eine wertorientierte Lebensgestaltung
von Wissen über philosophische Traditionen und Grundsätze ethischer
Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln.
Der
Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. fördert eine
Bildung, die weltanschauliche und religiöse Positionen als Teil der
menschlichen Kultur begreift und die Jugend unabhängig von konfessionellen
Bindungen innerhalb der Schulen zu selbstbestimmten Persönlichkeiten
erzieht. Staatliche Schulen und Kirchen sollen dabei getrennt sein. Der
DFW unterstützt die Einführung eines integrativen wertevermittelnden
Unterrichts bzw. eines überkonfessionellen und integrativen Unterrichts,
der die oben genannten Fragen behandelt, für alle Schülerinnen
und Schüler.
Um
den weltanschaulich-religiösen Frieden auch an den staatlichen Schulen
nicht ernsthafter zu gefährden, ist dieser bildungspolitische Weg
des Berliner Senats richtig. Toleranz, weltanschauliche Pluralität,
kulturelle Vielfalt in den Lebensgestaltungen sind wesentliche Werte, um
die Freiheit der Menschen und die Menschenrechte stabil fortzuentwickeln.
Dr.
Volker Mueller
DFW-Präsident |
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| Tricksen,
Tarnen und Täuschen in Schulgesetzen
Unter
diesem Motto läuft ein Untersuchungsausschuss gegen den Bundesaußenminister.
Ich hatte den Eindruck der Irreführung der Öffentlichkeit durch
dieses Motto, wenn Fakten offengelegt werden.
Dieses
Motto trifft vielmehr zu auf die Schulgesetze in Baden-Württemberg
und Bayern, die das sogenannte Kopftuchverbot im Werte- und Religionsunterricht
wie folgt umschreiben:
BW:
§ 38 Lehrkräfte
„...
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 dürfen
in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder
ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind,
die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern
oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden
zu gefährden oder zu stören. ... Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrages
nach Artikel 12 Abs. 1, Artikel 15 Abs. 1 und Artikel 16 Abs. 1 der Verfassung
des Landes Baden-Württemberg und die entsprechende Darstellung christlicher
und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht
nicht dem Verfassungsgebot nach Satz 1. Die religiöse Neutralität
des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht nach Artikel 18 Satz 1 der
Verfassung des Landes Baden-Württemberg.“
Noch
raffinierter verfährt Bayern hinsichtlich Tricksen, Tarnen und Täuschen:
BAY:
Art. 59: Lehrkräfte
„...
Sie müssen die verfassungsmäßigen Grundwerte glaubhaft
vermitteln. Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine
religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken,
dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern
diese Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern
oder bei den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können,
die mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung
einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und
Kulturwerten nicht vereinbar ist. ...“
Hier
wird juristisch gedrechselt versucht, christliche Symbole in öffentlichen
Gebäuden wie selbstverständlich zuzulassen und alles andere,
was auch zur kulturellen Tradition des sog. Abendlandes gehört, auszuschließen.
Nach meiner Auffassung wird hier die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
verletzt. Die Ausgrenzung des Anderen geißeln die gleichen Politiker
in ihren Sonntagsreden zur Befreiung der deutschen Konzentrationslager
vor 60 Jahren. Dies nenne ich Tricksen, Tarnen und Täuschen in einer
gefährlichen Art, welche die Radikalisierung unseres politischen Lebens
wieder heraufbeschwört. Die Neonazi-Demonstrationen lassen grüßen.
Es
bleibt eigentlich nur der französische Weg, alle religiösen Symbole
aus öffentlichen Gebäuden zu verbannen und einen konfessionsübergreifenden
Werteunterricht einzuführen.
Horst
Prem
DFW-Vizepräsident |
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| Debatte
um ein verpflichtendes Wertefach in Berlin von bundesweiter Bedeutung
Anlässlich
der aktuellen Diskussion um die Einführung eines Pflichtfaches „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“
(LER) bzw. „Interkulturelle Bildung“ an den Schulen des Landes Berlin erklärt
die Vorsitzende des Fachverbandes Werte und Normen*) in Niedersachsen e.V.,
Dr. Christel Hasselmann:
„Auch
wenn die derzeit hitzige Debatte um einen wertebildenden, weltanschaulich
neutralen Pflichtunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
im engeren Sinne eine Angelegenheit Berlins ist, so beobachten wir gleichwohl
diese Auseinandersetzung mit wachsendem Interesse – lässt sich doch
feststellen, dass in den anderen Bundesländern die Einrichtung eines
solchen gemeinsamen Unterrichts über die Werte unserer Verfassung,
(die zu einer der gerechtesten der Welt gehört), ebenso längst
überfällig ist. Die unbefriedigende Situation der Werteerziehung
in der Bundesrepublik krankt an der Ersatzfachkonstruktion zum Religionsunterricht.
Da
die Schule ein Ort interkultureller Erfahrung ist, muss interkulturelle
Bildung eine Aufgabe der Schule sein. Der Bildungsauftrag, in den Schulgesetzen
aller Bundesländer aufgeführt, fordert unmissverständlich
die Erziehung zum Verständnis zwischen Religionen und Kulturen. Sie
ist als verfassungskonform zu bezeichnen, wenn sie sich zur Aufgabe macht,
die Werte der Verfassung zugrunde zu legen.
Heranwachsende
haben das natürliche Bedürfnis und ein Anrecht darauf zu erfahren,
was die großen Weltreligionen und die Weltanschauungsgemeinschaften
zu den Problemen, denen die Menschheit gegenübersteht, zu sagen haben.
Es bleibt den heutigen Jugendlichen nicht verborgen, dass neben der eigenen
Weltsicht noch andere existieren, die eine berechtigte wertschätzende
Beachtung fordern. Dieses gilt es ebenso zu vermitteln wie kulturgeschichtliche
Hintergründe, besonders die Gemeinsamkeiten zwischen Judentum, Christentum
und Islam betreffend, um Probleme transparent und damit lösbar zu
machen. Gleiches gilt auch für die Existenz eines ethischen Minimalkonsenses
zwischen den Kulturen, Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften, ein
Weltethos, um Dialog und Kooperation zu ermöglichen.
Es
muss die Frage gestellt werden, inwieweit der von protestantischen und
katholischen Vertretern beklagte christliche Traditionsabbruch nicht durch
die Kirchen selbst verschuldet ist, im Wesentlichen verursacht durch jahrzehntelange
Behinderung der um Verständigung bemühten sogenannten Ersatzfächer
zum Religionsunterricht. Die alleinige Erziehung von Heranwachsenden getrennt
nach Religionen ist eine Erziehung hin zu Parallelwelten, eine Erziehung
zu einem Leben nebeneinander. Nur eine gemeinsame Erziehung von Heranwachsenden
verschiedener Religionen und Kulturen ist eine Erziehung zu einem Leben
miteinander. Auf ein Leben miteinander sind sie angewiesen. Darauf muss
Schule vorbereiten. Wer aus eigenem Interesse dies zu torpedieren versucht,
muss sich fragen lassen, welches Ziel er damit verfolgt. Religionsunterricht
hat seine Berechtigung, die ihm auch nicht genommen wird. Religionsunterricht
ist aber keine Alternative zu diesem Unterricht und umgekehrt auch nicht.
Von einer guten Qualität dieses neuen Unterrichtsfachs werden die
Kirchen und der Religionsunterricht profitieren.
Die
Grund- und Menschenrechte sind gegen den massiven Widerstand der Kirchen
erstritten worden. Und vergessen wir nicht: Im Laufe ihrer Geschichte haben
die Kirchen vielen Unrechtsregimes den moralischen Rückhalt geliefert.
Die Werte anderer Religionen anzuerkennen war schon immer ein Problem für
die Kirchen und hat in der Haltung anderen Religionen gegenüber zu
nicht wieder gutzumachenden Katastrophen geführt. Davor sollte uns
in Zukunft ein tieferes Verständnis bewahren. Eine staatliche schulische
Erziehung muss die Aufgabe haben, jeglichen Antijudaismus, Antiislamismus
und Antichristianismus zu verhindern.
Angesichts
der nicht zu verdrängenden Probleme zwischen den Kulturen und Religionen
erscheint deshalb ein neues Unterrichtsfach, das Verständnis für
die Werte des uns verbindenden Grundgesetzes vermittelt, sinnvoll. Interkulturelle
Bildung in staatlicher Verantwortung ist die Schlüsselqualifikation
der Zukunft. Wir können es uns nicht leisten diese Entwicklung zu
ignorieren.“
*)
Werte und Normen ist in Niedersachsen das Ersatzfach zum Religionsunterricht |
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| Europäische
Humanistische Föderation (EHF) tagt in Berlin
Vom
19. bis 24.6.2005 findet eine Zusammenkunft der European Humanist Professionals
(EHP) statt.
Das
Thema des internationalen Seminars für humanistische Berater lautet:
„Humanistische Sozialarbeit des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD)
in Berlin“. Zusätzlich zum Seminar finden am 24.6. die Hauptversammlung
der EHP sowie eine „atheistische Stadtbesichtigung“ und ein Konzert statt.
Am Samstag, 25.6. um 10 Uhr findet in den Räumen des HVD, Wallstraße
65, Berlin, ein EHF-Colloquium zum Thema „Die Grenzen der religiösen
Freiheit“ statt. Mit der Hauptversammlung der Europäischen Humanistischen
Föderation am Sonntag, 26.6., endet das dies-jährige Treffen
der europäischen Humanisten. |
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16.
Weltkongress der IHEU in Paris 5. bis 7. Juli 2005
„Trennung
von Staat und Kirche“
Der
Kongress wird organisiert von der französischen Organisation Libre
Pensée Francaise und unterstützt von der French National Commission
for UNESCO, der Stadtverwaltung von Paris sowie dem Conseil régional
d’Ile-de-France.
2005
ist der 100. Geburtstag des französischen Gesetzes zur Trennung von
Staat und Kirche. Die IHEU-Mitgliedsorganisation Libre Pensée Francaise
spielte eine tragende Rolle bei der Durchsetzung dieses Gesetzes. IHEU,
die weltweite Dachorganisation für Humanismus, und seine französische
Mitgliedsorganisation Libre Pensée Francaise, laden zum 16. Weltkongress
der Humanisten nach Paris ein. Durch Plenumssitzungen und interaktive Gruppen
werden die Teilnehmer viel über die weltweite humanistische Bewegung
erfahren, die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen sowie
die Erfolge, die wir verzeichnen können.
Es
wird spezielle Vorträge und Arbeitsgruppen über Wissenschaft
und Säkularismus geben, über die Europäische Union und über
Frauenthemen; über das Humanistische Center für Bioethik der
IHEU, über die Unterstützung der Entwicklung des weltweiten Humanismus
durch die IHEU und vieles mehr. Der Kongress wird an Veranstaltungsorten
wie dem Sitz der UNESCO, dem Wirtschafts- und Sozialrat sowie der Pariser
Universität Sorbonne stattfinden. Die Kongresssprachen sind Französisch
und Englisch, es gibt Simultanübersetzungen.
Weitere
Informationen und Anmeldung zum IHEU-Weltkongress unter www.iheu.org.
Im
Anschluss an die IHEU findet ein Kongress der IHEYO, der IHEU-Jugendorganisation
statt. |
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IHEYO
Jugendkonferenz in Paris, 8. bis 14. Juli 2005
Thema:
„Humanismus, interkultureller Dialog und junge, aktive Bürger: die
Verbindung“
Die
IHEYO lädt junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren zu ihrer vierten
jährlichen Weltkonferenz für junge Humanisten und Aktivisten
für humanistische Rechte ein. Die Veranstaltung wird eine Mischung
aus Kulturprogramm, praktischen Übungen, Workshops und interessanten,
ausführlichen Diskussionen sein.
Die
Konferenz will:
-
den Teilnehmern eine Einführung geben in die Grundkonzepte, -methoden
und -praxis der internationalen Jugendarbeit, in denen es um multikulturelles
Miteinander und den Dialog über unterschiedliche Lebensanschauungen
geht;
-
das Nachdenken über interkulturelles Lernen und aktive Bürger
sowie den Ideenaustausch fördern;
-
die Möglichkeit des „learning by doing“ geben und die Teilnehmer anregen,
Vorschläge zu realen Projekten zu machen.
Die
IHEYO hat sich zum Ziel gesetzt, junge Leute dazu zu ermuntern, aktive
Bürger zu sein, in einen Dialog des Kennenlernens unterschiedlicher
Lebenshaltungen zu treten und Solidarität und Demokratie zu leben.
Durch die aktive Mitarbeit der Konferenzteilnehmer soll die Theorie eines
humanistischen Miteinanders in die Praxis umgesetzt werden. |
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| Gottesbezug
in der Hessischen Verfassung
Der
ehemalige Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freireligiöser und Unitarischer
Gemeinschaften in Hessen K.d.ö.R., Dr. Erich Satter, exzellenter Kenner
der hessischen Kirchenpolitik und Ehrenmitglied des BFGD, drückt in
einem persönlichen Schreiben an den Hessischen Ministerpräsidenten
Roland Koch seine Besorgnis darüber aus, in der postsäkularen
Rechtsgesellschaft eine Debatte über einen Gottesbezug in der Präambel
der Verfassung des Bundeslandes Hessen zu beginnen.
Mit
dem Hinweis auf die Böckenförde’sche Formel einer „balancierten
Trennung von Staat und Kirchen auf der Basis der Religionsfreiheit“, welche
in der Vergangenheit auch Basis der Zusammenarbeit der Hessischen Landesregierung
mit den freien Religionsgesellschaften war, warnte er vor einer rückschrittlichen
Entwicklung auf diesem Gebiet. Als „Verfassungspatriot“ sieht er besonders
eine Gefahr darin, dass jemand, der keine Verantwortung vor einem imaginären
Gott empfindet, dies auch auf säkulare Verantwortung übertragen
könnte. Gleichzeitig wirft er die Frage auf, ob ein Bezug auf ein
„religiös-sittliches Erbe“ für einen Kenner der Geschichte hinsichtlich
der Inquisition und des Holocausts nicht als zynisch empfunden werden könnte.
Der
Ministerpräsident antwortete kürzlich durchaus konziliant, als
er u.a. schrieb: „(...) Vor dem Hintergrund dieses Neutralitätsgebots
ist vom Hessischen Landtag das Gesetz zur Sicherung der Staatlichen Neutralität
vom 18. Oktober 2004 beschlossen worden. Von daher denke ich, dass – unter
Annahme Ihres Standpunktes – an der Rechtslage in Hessen eigentlich nichts
auszusetzen sein dürfte. (...) Indes gewährleistet die gleichfalls
verfassungsmäßig garantierte Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
jedermann, sich seine eigene Überzeugung von der Rolle eines Gottes
als übergeordneter Instanz zu bilden. Mit Ihnen sehe ich dafür
die besondere Notwendigkeit der Toleranz gerade im täglichen Umgang“.
Ob
hier Entgegenkommen signalisiert ist oder es sich nur um eine Immunisierungsstrategie
handelt, bleibt fraglich. |
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| 25
Jahre Jugend- und Bildungsstätte Klingberg
Im
idyllischen Scharbeutz an der Ostsee liegt die Jugend- und Bildungsstätte
Klingberg, die dieses Jahr ihr 25-jähriges Bestehen feiert.
Das
Haus ist eine Einrichtung der Deutschen Unitarier Religionsgemeinschaft,
die dort seit 1980 ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt
anbietet. So finden dort neben Wochenendseminaren mit kreativen, philosophischen
und musischen Themen auch Familien- und Jugendfreizeiten statt und das
Haus kann von Gruppen für eigene Freizeit- und Bildungsaktivitäten
gemietet werden. Zur Festveranstaltung am 18. Juni um 15 Uhr werden u.a.
der Präsident der Deutschen Unitarier, Eike Möller, der Vorsitzende
des Jugend- und Familienbildungswerkes Klingberg, Horst Prem sowie Prof.
Dr. Jörg Albertz von der Freien Akademie sprechen. |
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| Freigeistige
Aktion für humanistische Kultur plant Kosmologie-Seminar
Am
Wochenende 5./6. November 2005 veranstaltet die Freigeistige Aktion für
humanistische Kultur e.V. ein Seminar über Kosmologie in Neustadt/Rbge.
(bei Hannover). Es beginnt am Samstag, 10 Uhr im Schloss Landestrost (Katharinensaal).
Geplant
sind u.a. folgende Vorträge „Anmerkungen zur Kosmologie der Antike“
(Bernhard Ahlbrecht), „Kopernikus: Skizzen aus seinem Leben - Kopernikanismus“
(Arnher Lenz, Freigeistige Aktion), „Kopernikus und die Folgen - Tycho
Brahe, Johannes Keppler, Giordano Bruno, Galileo Galilei“ (B. Ahlbrecht,
A. Lenz, P. Rozin), „Weltraumfahrt und Weltraumprojekte“ (Gerd Weidemann,
Volkssternwarte Hannover), „Immanuel Kant zwischen Kosmogonie und Ethik“
(Dr. Volker Mueller, DFW), „Entwicklung der Kosmologien im 20. Jahrhundert“
(G. Weidemann).
Nach
dem zweiten Teil des Seminars am Sonntag Vormittag wird es einen Morgenfeier
geben, während der Dr. Finngeir Hiorth, Philosoph aus Oslo und Autor
zahlreicher philosophischer Bücher, für sein Lebenswerk geehrt
werden soll. Der rührige ehemalige Hochschullehrer hat vor allem über
die freigeistigen Organisationen in Europa und auf der ganzen Welt geschrieben
sowie die verschiedenen Strömungen des Humanismus und Atheismus in
populären Darstellungen veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung
seines Buches „ Urknall - ja oder nein?“ erscheint in Kürze im Angelika
Lenz Verlag. Das Buch setzt sich in guter freigeistiger Tradition mit den
zur Zeit gängigen Kosmologien auseinander.
Informationen
und Anmeldung bei Arnher Lenz, Tel. 05032-66297, Fax 66263, arnher.e.lenz@t-online.de. |
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