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| Ende
der Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften
Das
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 15. Dezember 2005 eindeutig
entschieden, dass der Ausschluss der Weltanschauungsgemeinschaften vom
Recht, Bekenntnisunterricht in Schulen zu erteilen, gegen die Landesverfassung
verstößt. Neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften haben
auch die Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht, einen eigenen
bekenntnisgebundenen Unterricht in Schulen durchzuführen. Dies ist
auch mit dem Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes vereinbar, in dem das Recht
auf konfessionellen Religionsunterricht festgeschrieben ist, das wiederum
aufgrund der grundsätzlichen Gleichstellung auch für Weltanschauungsgemeinschaften
gilt. Das Landesverfassungsgericht stellte auch fest, dass die bisherige
einseitige Privilegierung der Kirchen und Religionsgemeinschaften bei der
Erteilung von Bekenntnisunterricht gegen die religiös-weltanschauliche
Neutralität des Staates verstößt.
Der
Präsident des Dachverbands Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V.
(DFW), Dr. Volker Mueller, begrüßt dieses fast sensationelle
und eindeutige Urteil ausdrücklich und beglückwünscht die
Humanisten und Freidenker im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg
e.V. (HVBB) zu diesem wegweisenden Urteil: „Mit dieser Grundsatzentscheidung
haben Rechtsstaat, religiös-weltanschauliche Pluralität, Religions-
und Weltanschauungsfreiheit sowie Demokratie obsiegt. Das Verfassungsgericht
beendete damit eine Diskriminierung von Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche
Pflege einer Weltanschauung zum Inhalt gemacht haben. Ich bin mir sicher,
dass dieses verfassungsrechtliche Urteil auch für andere Bundesländer,
ja für die gesamte Bundesrepublik Deutschland von wesentlicher Bedeutung
ist bzw. sein wird.“
Mit
seinem Urteil hat das Brandenburgische Landesverfassungsgericht ermöglicht,
dass der HVBB künftig an den Schulen des Landes Brandenburg das weltanschauliche
Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen Religionsunterricht
anbieten darf. Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Potsdam aufgrund
einer Klage des Verbandes gegen die Landesregierung wegen Nichtzulassung
von „Humanistischer Lebenskunde“ im Dezember 2003 festgestellt hatte, dass
das Brandenburgische Schulgesetz in seinen Bestimmungen zum Religionsunterricht
in § 9 gegen das „Privilegien- und Diskriminierungsverbot“ der Landesverfassung
verstößt und das Verfahren dem Verfassungsgericht zur abschließenden
Entscheidung vorgelegt hatte. Verfahrensbevollmächtigter des Humanistischen
Verbandes vor dem Gericht war der Münchner Rechtsexperte Prof. Dr.
Ludwig Renck. Künftig wird es in Brandenburg – wie seit Jahren erfolgreich
in Berlin – das Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum kirchlichen
Religionsunterricht geben können. Das Gericht trägt damit nicht
nur der Verfassung, sondern auch der Pluralität im Land Brandenburg
Rechnung, wo im Übrigen mehr als 75 Prozent der Bevölkerung keiner
Religionsgemeinschaft angehören.
Das
Bestreben des Humanistischen Verbandes, ein freiwilliges Unterrichtsfach
Lebenskunde in Brandenburg einzuführen, steht nicht im Gegensatz
zu der Unterstützung eines werteorientierenden integrativen Unterrichts
für alle Schüler, wie er in dem staatlichen Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
(LER) gut realisiert wird. Lebenskunde soll z.B. auch nur in der Grundschule,
eventuell in der Sekundarstufe II sowie an Schulen, wo kein LER durchgeführt
wird, stattfinden. Lebenskunde ist eine Alternative zum konfessionellen
Religionsunterricht, nicht zu LER. |
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| Konkordate
in Hamburg?
Am
29.11.2005 hat der CDU-Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bisher geheime
Staat-Kirche-Verträge mit der Evangelischen Kirche und dem Vatikan
abgeschlossen.
Die
Bürgerschaft hatte keinen Einfluss und ist dazu nicht gehört
worden. Sie kann später nur noch Ja oder Nein sagen. Solche Verträge
sind quasi unkündbar und dürften keine Anpassungsklauseln bei
weiter sinkender Zahl der Kirchenmitglieder enthalten. Vielmehr werden
für die Zukunft teure weitere Zugeständnisse gemacht und zusätzliche
Geldleistungen festgeschrieben. Diese Kosten tragen alle Hamburger Bürger,
auch die Nicht-Kirchen-Mitglieder, die in Hamburg z.Zt. schon ca. 57 %
ausmachen (32,7 % Evangelische + 10,3 % Katholische = 43 %).
Der
Verband freier Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg hat in gemeinsamer
Aktion mit dem Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften, der Giordano-Bruno-Stiftung,
der Humanistischen Union und dem IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen
und Atheisten) dem Senat und allen Bürgerschafts-Abgeordneten die
Gegenargumente bereits im Frühjahr zur Verfügung gestellt und
auch mit den Fraktionen von SPD und GAL diskutiert. Nur der Senat und die
CDU haben sich solchen Gesprächen verschlossen.
Wir
stehen für weitere Fragen und mit unserem Argumente-Katalog zur Verfügung.
ViSP:
gez. Heiko Porsche (1.Vors.)
gez.
C.A. Bär-Hermann
(2.Vors.) |
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Wintersonnwendfeuer
im Quadrat
Freireligiöse
Gemeinde Mannheim lädt ein
Am
Mittwoch, den 21. Dezember 2005, um 17 Uhr findet im Lauer’schen Garten,
M 6, neben dem Kurpfalz-Gymnasium, das Wintersonnwendfeuer der Freireligiösen
Gemeinde Mannheim statt.
Die
Wintersonnenwende ist das bedeutendste Fest des Jahreskreises für
freireligiöse Menschen. Die Wintersonnenwende als der Zeitpunkt der
größten Entfernung der Erde von der Sonne markiert den kürzesten
Tag und die längste Nacht des Jahres. Von nun an werden die Tage unmerklich
länger. Weihnachten, die „geweihten Nächte“ um den Zeitpunkt
der kalendarischen Wintersonnenwende, ist für die Freireligiösen
die Zeit der Besinnung auf die natürlichen Grundlagen des Lebens und
die daraus begründete Hoffnung auf das (Wieder-)Erstarken der „lichten“
Kräfte im Leben. Mit der Besinnung auf die in der Erde schlummernde
Lebenskraft, in der Freude auf die wieder länger werdenden Tage und
den kommenden Frühling verbinden freireligiöse Menschen Vertrauen
in den Fortbestand des Lebens. Das Sonnwendfeuer, das mit seiner hellen
und lebendigen Flamme Wärme und Licht in der Kälte erfahrbar
macht, bringt die freireligiöse Vorstellung von der vertrauensvollen
Geborgenheit menschlichen Lebens in der Natur zum Ausdruck. Das Feuer wird
entzündet als Sinnbild für Hoffnung, Freude und Lebensmut. Mit
dem Feuer zur Wintersonnenwende möchten wir die Vielfalt weihnachtlichen
Brauchtums direkt im Zentrum der Quadratestadt dokumentieren. Durch die
Nähe zu unserem Gemeindezentrum und dem Karl-Weiß-Alten- und
Pflegeheim haben auch alte Menschen, die dort wohnen, Gelegenheit, an einer
solchen Feier teilzunehmen.
Seit
mehr als zehn Jahren begeht die Freireligiöse Gemeinde Mannheim mit
einem großen Feuer das Fest der Sommersonnenwende im Luisenpark und
seit letztem Jahr das Fest der Wintersonnenwende im Lauer’schen Garten.
Nach
einer kurzen Ansprache von Landespredigerin Ute Janz wird das Sonnwendfeuer
mit traditionellen Flammensprüchen entzündet. Dann werden zu
Gitarrenbegleitung gemeinsam stimmungsvolle Weihnachtslieder gesungen.
Danach besteht die Möglichkeit, sich beim Weihnachtsbasar im Gemeindezentrum
wieder aufzuwärmen. Hier kann man Weihnachtsgeschenke finden und gleichzeitig
Gutes tun. Ein Teil des Erlöses wird an die Aktion „Wir wollen helfen“
gespendet, ein anderer Teil geht an ein Kindergartenprojekt in Kenia.
Freireligiöse
Gemeinde Mannheim |
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| Erste
Anmerkungen zum Entwurf des Berliner „Rahmenlehrplans für das neue
Unterrichtsfach Ethik Klasse 7–10“ vom 15. Oktober 2005
Positiv
sei das Tempo der Erstellung dieses Entwurfs angemerkt. Die Ausführungen
zur Bildung und Erziehung in der Sekundarstufe I (S. 1–7) sind sehr ausgewogen.
Sie sind auf die Altersphase sowie Lebenswelt und Erfahrungen der Schüler
abgestimmt und berücksichtigen die neue Orientierung auf das dynamische
Modell der Kompetenzentwicklung. Gleichzeitig wird dort gefordert, „durch
die Standards am Ende jeder Doppeljahrgangsstufe“ in den Rahmenlehrplänen
der Fächer jeweils deutlich zu machen, „wie die Lernenden ihre Kompetenzen
erweitern und vertiefen müssen“. (S. 4)
Bei
der ersten und holzschnittartigen Einschätzung des fachspezifischen
Teils des Rahmenlehrplanentwurfs zu Ethik ist das Fach einmal an den Beschlüssen
aus den Regierungsparteien bezüglich eines neuen Faches zu Fragen
der Lebensgestaltung, Werten und Kulturen in Berlin zu messen, sodann an
Standards in der Rahmenlehrplanarbeit sowie an positiven Beispielen hierzu.
1.
Das neue Fach in Berlin soll nach dem Willen der Berliner SPD „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“
(LER) heißen, während die Linkspartei.PDS den Namen „Werte-Kulturen-Religionen“
favorisiert.
Darüber
hinaus verwundert, dass stattdessen für den Rahmenlehrplan der Name
„Ethik“ gewählt wurde und die inhaltlichen Anforderungen an das Fach
aus den konzeptionellen Papieren der Regierungsparteien so gut wie nicht
berücksichtigt werden.
2.
Wenngleich unbestritten ist, dass die Philosophie eine wichtige Bezugswissenschaft
für das neue Fach sein soll, so ist in keiner Weise nachvollziehbar,
dass in dem Entwurf eine einseitige und ausschließliche Orientierung
auf die Philosophie zum Tragen kommt und die notwendigen Beiträge
der Sozialwissenschaften, der Kulturwissenschaft sowie der Religionswissenschaft
ausgeschlossen werden. Auch entspricht die einseitige philosophische Ausrichtung
weder der Altersstufe der Schülerzielgruppe noch der vorgesehenen
Geltung des Plans für Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasium.
Nach den konzeptionellen Vorstellungen der Regierungsparteien soll in dem
neuen Fach nicht nur ethisches, sondern auch anthropologisches, soziales
und religionskundliches Wissen erworben werden. Es geht auch nicht nur
um ethischen Diskurs, sondern auch um einen Diskurs zu Religionen, Weltanschauungen
und Kulturen. Bei einem solchen Fachprofil sind Sozialwissenschaften,
Philosophie, Kulturwissenschaften und Religionswissenschaft gleichrangige
Bezugswissenschaften.
Zu
Fragen der fachrelevanten Methoden: Ebenso greift eine alleinige Orientierung
auf „die wichtigsten Methoden des Philosophierens“ (S. 9) zu kurz und passt
in ein Fach Philosophie in der Sekundarstufe II, aber nicht für Schüler
der 7. – 10. Klasse, die sich dann noch zu einem erheblichen Teil in Gesamt-,
Real- und Hauptschulen befinden.
3.
In dem Entwurf fehlen die Angaben zu Bildungsstandards, wie sie bundesweit
und auch für die Berliner Rahmenlehrpläne verlangt werden, aus
denen ersichtlich wird, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
alle Schüler in diesem Fach am Ende der 8. und der 10. Klasse erreicht
haben sollen. Diese Lücke steht im Widerspruch zur Forderung nach
Standardorientierung bei den Grundsätzen (Punkt 1.1, S.4) im vorliegenden
Entwurf.
4.
Die angegebenen Kompetenzen (S. 9f.) ignorieren die neuen bundesweiten
Anforderungen, die in jedem Fach eine Beschreibung jeweils zu fördernder
personaler, sozialer, fachbezogener und Methodenkompetenz verlangen. Außerdem
haben alle Lehrpläne der Ethikfächer in der Bundesrepublik ein
viel breiteres inhaltliches Spektrum. Sie enthalten Lernfelder und Themen,
die sich außer auf die Entwicklung ethischer Urteils- und Handlungsfähigkeit
immer auch auf die Identitätsentwicklung, das Zusammenleben der Heranwachsenden
sowie den Erwerb religionskundlicher Kenntnisse beziehen. Der vorliegende
Plan betont allein die Ethik und diese noch einseitig philosophisch, so
dass dieser Entwurf nicht dem Profil dieser bewährten Ethikfächer
entspricht , sondern eher dem Berliner Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach
Philosophie Klasse 9 und 10, der vor zwei Monaten von der Senatsverwaltung
im Entwurf vorgelegt worden ist.
In
allen Rahmenplänen der Ethikfächer der Bundesrepublik ist die
Vermittlung eines differenzierten religionskundlichen Wissens bis hin zu
Grundkenntnissen zu einzelnen Religionen wie Judentum, Christentum, Islam,
Buddhismus obligatorisch. Weshalb auf diesen wichtigen Teil des Ethikunterrichts
gerade im multikulturellen Berlin verzichtet werden soll, ist völlig
unverständlich.
Dass
die ausgewiesenen fachspezifischen Kompetenzen dann jeweils auf die Kardinaltugenden
von Aristoteles und dem mittelalterlichen Theologen Thomas von Aquin bezogen
werden, ist nicht logisch stringent und wirkt recht willkürlich.
5.
Die Didaktischen Grundsätze (Punkt 3) bieten im Unterpunkt 3.1 eine
dünne Auswahl, in der z.B. so wichtige didaktische Prinzipien wie
Erfahrungsorientierung, Lebensweltbezug, Problemorientierung, Pluralität
und Kontroversität fehlen. Diese werden zwar verstreut im Plan unter
anderen Gliederungspunkten genannt, gehören wegen ihrer Wichtigkeit
aber unbedingt zu den zentralen Didaktische Grundsätzen. Dabei sind
wegen der zentralen Bedeutung für das neue Fach an allererster Stelle
in der Reihenfolge die aufgeführte religiöse und weltanschauliche
Neutralität und die Wertorientierung an Grundgesetz und Menschenrechten
zu nennen.
Im
Punkt 3.5 wird als alleinige Methode „das philosophische Gespräch“
genannt. Die Ausführungen dazu legen die Frage nahe, was denn hier
philosophisch ist und nicht auch in anderen Wissenschaften und Unterrichtsfächern
geleistet wird. Zum anderen benötigt eine Lehrkraft, die ethisches
Lernen von den alterspezifischen Entwicklungsaufgaben, Problemen und Konflikten
der Kinder und Jugendlichen her initiieren will, zu deren motivierender
Bearbeitung eine viel breitere Methodenpalette. Dazu gehören z.B.
auch Fallanalysen, das Rollenspiel und sozialer Perspektivenwechsel,
die Bearbeitung von moralischen Dilemmasituationen sowie Elemente aus Mediation
und Schülerstreitschlichterprogrammen, also Methoden aus der Sozialpsychologie
und Pädagogik zur Verbesserung von Kommunikation und Interaktion sowie
Methoden zum interkulturellen Lernen.
6.
Die ersten beiden didaktischen Perspektiven, die individuelle und gesellschaftliche,
sind in der dargestellten Form wichtig. Zu fragen ist, ob die zweite Perspektive
nicht eher als soziale Perspektive eingebracht werden sollte, weil sich
sonst die Schnittmengen mit der politischen Bildung unnötig erhöhen
würden. Die ideengeschichtliche Perspektive bietet in dem Plan ethische,
philosophische und religionswissenschaftliche Aspekte zur reflexiven Bearbeitung
der Themen. Diese Perspektive könnte als ethische und kulturelle Perspektive
bezeichnet werden, da es für die Schüler in der Sekundarstufe
I nicht um Ideengeschichte gehen kann. Letzteres wäre eine Aufgabe
für die Sekundarstufe II.
7.
Zu den Inhalten fällt auf, dass in diesem Punkt die Berlinspezifik
und der Bezug zu gegenwärtigen Problemen und Konflikten in Schule
und sozialem Umfeld zu kurz kommen. Als Beispiele seien nur genannt: Wo
bleiben Fundamentalismus und Kopftuchstreit? Warum wird bei Gewalt nicht
dieses Phänomen in der Schule und im sozialen Umfeld angesprochen?
Warum werden bei Diskriminierung „Zigeuner“ genannt, denen in Berlin kaum
einer begegnet? Wie wichtig ist „platonische Liebe“ gegenüber der
„Frauenrolle in Kulturen“?
8.
Eine einseitige „fachliche Orientierung für die Unterrichtenden“ auf
die Philosophie (S. 9) entspricht ebenfalls nicht den bundesweiten Standards
für Ausbildung von Ethiklehrkräften, zu der auch Lehrveranstaltungen
in Sozialwissenschaften und Religionswissenschaft gehören. Diese Verengung
hätte negative Folgen für die Gestaltung des Unterrichts sowohl
auf Seiten der Unterrichtenden als auch der Schüler.
Zusammenfassung
Der
vorliegende Rahmenlehrplanentwurf für ein Fach Ethik erfüllt
die konzeptionellen Vorgaben (Aufgaben, Ziele, Kerninhalte) der Berliner
Regierungsparteien an ein neues wertorientierendes Fach in Berlin nicht.
Bereits
bei einer ersten Durchsicht fallen folgende gravierende Mängel auf:
1.
Die inhaltliche Engführung nur auf Ethik bei Ausschluss der ebenso
bedeutsamen sozial-, kultur- und religionswissenschaftlichen Bezüge
– auch bei der Orientierung für die Lehrerbildung.
2.
Eine didaktische Engführung auf allein kognitive Teilkompetenzen bei
Ignorierung gegenwärtiger bundesweiter Qualitätsanforderungen
an alle Unterrichtsfächer bezüglich der Zielorientierung auf
die Entwicklung personaler, sozialer, fachlicher und Methodenkompetenz.
Hinzu kommt, dass die für Berlin spezifischen Erfordernisse wie Entwicklung
interkultureller Kompetenz, die Wissen zu verschiedenen Religionen, Kulturen
und Weltanschauungen sowie interkulturelle Diskursfähigkeit erfordert,
völlig außen vor gelassen werden.
3.
Die für die Berliner Rahmenlehrpläne vorgegebene Aufstellung
von Bildungsstandards als Mindeststandards an die Kompetenzentwicklung
aller Schüler auf jeweils einer Doppeljahrgangsstufe fehlt völlig.
Peter
Kriesel
Bundesvorsitzender
des Fachverbandes Ethik e.V.
Vorstandsmitglied
im Fachverband LER e.V. |
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2011
Mangroven gegen Flut und Sturm
Jugendgruppe
des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland besuchte Küstenregion
Südostindiens/Hilfseinsatz für Katastrophen geplagte Dörfer
VIJAYAWADA/HAVELLAND.
Der
rotbraune Sand klebt an den Händen und schiebt sich unter die Fingernägel.
Trotz Nieselregens ist es sehr warm, unter den Regenjacken schwitzt man
schnell. Noch ein Mangrovensetzling in die Kuhle heben, Sand raufschaufeln,
festtreten und weiterlaufen zum nächsten Erdloch. Die Mitglieder der
diesjährigen HFH-Indienaustauschreise kamen richtig ins Schwitzen:
In Basavanipalem, einem Dorf an der südostindischen Küste, das
im vergangenen Jahr vom Tsunami betroffen war, pflanzte die Jugendgruppe
2011 Mangrovensetzlinge. Die Gewächse werden innerhalb weniger Wochen
zu einem buschigen Strauchwerk mit starken Wurzeln heranwachsen und einen
natürlichen Schutzwall vor Flutwasser und Sturm bilden.
Als
die Nachricht vom verheerenden Tsunami im vergangenen Dezember die Welt
erschütterte, waren viele Freidenker und ihre Familien im Havelland
und von anderen befreundeten Vereinen sehr betroffen. Besondere Sorge galt
unseren indischen Freunden im Atheistischen Zentrum (AZ) in Vijayawada
(ca. 80 Kilometer von der Küste entfernt). Zwischen dem Zentrum im
Bundesstaat Andhra Pradesh und dem HFH besteht seit 1996 ein humanistisches
Jugendaustauschprogramm. Mittlerweile hat sich daraus eine tiefe Freundschaft
entwickelt, die uns als eine große globale Familie fühlen lässt.
Bei der Katastrophe Ende 2004 wurde zum Glück niemand aus dem Zentrum
verletzt. Sofort starteten das AZ und seine Tochterorganisationen Hilfsaktionen
an der Küste, um die betroffenen Menschen zu unterstützen. Bereits
im Januar 2005, als HFB-Vorsitzender Volker Mueller und andere HFH-Mitglieder
die World Atheist Conference in Vijayawada besuchten, konnte eine Spende
von Havelländer Freidenkern und ihren Familien für die Hilfe
im Tsunamigebiet übergeben werden.
Auch
fast ein Jahr später gibt es an der indischen Küste immer noch
genug zu tun: Das Gebiet rund um Vijayawada und der Küstenstreifen
zum Golf von Bengalen sind ständig von Naturkatastrophen betroffen.
Flüsse treten in der Regenzeit über die Ufer und überfluten
ganze Landstriche, im Gegensatz dazu gibt es lange Dürreperioden,
die wiederum durch tropische Regenstürme (Zyklone) unterbrochen werden.
Erst im vergangenen September trat der Fluss Krishna im Gebiet um Vijayawada
über die Ufer. Deshalb war die HFH-Austauschreise neben dem kulturell-sozialen
Anspruch um einen arbeitstechnischen erweitert: Die Jugendlichen (zwischen
17 und 26 Jahren) packten und verteilten 1295 Notfall-Sets für Dörfer,
die von der Krishna-Flut betroffen waren. In einer weiteren Aktion stemmten
die havelländischen Freidenker knapp zwei Tonnen Reissäcke, um
sie an Bedürftige aus den Flutgebieten zu verteilen. Im Tsunami-Gebiet
legte die Gruppe einen Grundstein für ein Schutzhaus, das unter anderem
durch HFH-Spendengelder finanziert wurde, und pflanzte den Mangrovenschutzwall.
„Uns
ist natürlich klar, dass unsere Arbeitseinsätze nur klitzekleine
Tropfen auf den heißen Stein sind, aber es tut gut, dass wir wenigstens
ein bisschen helfen konnten“, resümiert unsere HFH-Mitarbeiterin Katrin
Jura, die die diesjährige Austauschreise leitete. Für weitere
Aktionen durch die Hilfsorganisationen des AZ übergab die Gruppe erneut
eine großzügige Geldspende von HFH-Mitgliedern, ihren Familien
und Unterstützern. Mehr noch als von ihrem Arbeitseinsatz war die
Reisegruppe von den betroffenen Menschen beeindruckt: „Obwohl sie soviel
Leid durchstehen müssen, haben sie ihre Lebensfreude nicht verloren.
Die Natur- und Heimatverbundenheit dieser liebenswürdigen Menschen
bewundere ich sehr“, sagte HFH-Mitglied Christin Richter nach der Begegnung
mit den Dorfbewohnern und fasste damit wohl zusammen, was alle Helfer fühlten.
In zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen und den Mitarbeitern des
Atheistischen Zentrums wurden die Probleme des Landes deutlich und die
humanistische Hilfe und der Zusammenhalt aller Völker dieser Welt
unterstrichen. Die Gruppe nahm zudem an Seminaren für die „Kultur
des Friedens und der Gewaltlosigkeit“ am Institut für Gandhi-Studien
in Wardha (Bundesstaat Maharashtra) und in Vijayawada teil, die viele neue
Aspekte eines positiven Atheismus und die Notwendigkeit humanistischer
Werte verdeutlichte. Zurück in Deutschland fiel es vielen Gruppenmitgliedern
zunächst schwer, sich wieder auf ihr westliches Leben mit all seinen
Bequemlichkeiten einzulassen. Tina Hoffmann, die bereits zum dritten Mal
die Freunde im Atheistischen Zentrum besuchte, sagte nach ihrer Rückkehr
in Deutschland: „Im Moment ist mir diese unsere Welt sehr fremd und vieles
kommt mir so unglaublich albern, überflüssig und oberflächlich
vor. Ich hoffe, dass ich viele Eindrücke und Erlebnisse aus diesem
wunderbar eindrucksvollen Land in mein ‘normales Leben’ mitnehmen und bewahren
kann.“
Marie
Prott
Humanistischer
Freidenkerbund Havelland |
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| Ist
Europa noch zu retten? Einladung zum 22. DFW-Seminar
Der
DFW führt vom 27. bis 29. Januar 2006 in der Frankenakademie Schloss
Schney sein 22. DFW-Seminar durch. Es wird das Thema „Ist Europa noch zu
retten? – Plädoyer für eine soziale Bildungspolitik in Europa"
behandelt.
Als
Referenten werden u.a. angekündigt: Dr. Georges Liénard (Europäische
Humanistische Föderation, Brüssel) und Peter Kriesel (Bundesverband
Ethik). Horst Prem und Dr. Volker Mueller werden das Wochenendseminar leiten. |
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